Hervorgehobenes
Dienst nur für REPORTING aktiv. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.
Beihilfen für die erstmalige Teilnahme an einer internationalen Fachmesse.
Dienst nur für REPORTING aktiv. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.
Nicht rückzahlbarer Beitrag, der im Rahmen der "Freistellungsregelung" der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 für die erste Teilnahme an einer internationalen Messe, auch innerhalb der Europäischen Union, gemäß Artikel 7 "Beihilfen für die Internationalisierung von Unternehmen" der Norma Foral 6/1999 gewährt wird.
Das Unternehmen kann den steuerfreien Zuschuss beantragen für Ausgaben im Zusammenhang mit
Für jeden Zuschussantrag müssen die zuschussfähigen Mindestausgaben mehr als 40.000,00 Euro und höchstens 150.000,00 Euro betragen.
Unbeschadet des Grundsatzes des Anreizeffekts werden die Erleichterungen in einem einmaligen Raten- und Freistellungsverfahren auf der Grundlage eines prozentualen Beitrags zu den förderfähigen Ausgaben und der Größe des Unternehmens wie folgt gewährt:
Außer der Stempelgebühr fallen bei der Anmeldung keine Kosten an.
Die Unternehmen, die in den Genuss der Subventionen kommen, müssen die Betriebseinheit, auf die sich die subventionierten Dienstleistungen beziehen, mindestens drei Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Subvention in der Provinz belassen und die in Artikel 16 Absatz 6 der Norma Foral 6/99 genannten Verpflichtungen einhalten.
Unbeschadet der in Punkt 5 der allgemeinen Vorschriften der Norma Foral 6/1999 vorgesehenen Kumulierungsmöglichkeiten und in jedem Fall unter Beachtung der europäischen Vorschriften für staatliche Beihilfen ist die Einreichung eines Antrags auf der Grundlage dieser Kriterien mit der Verpflichtung verbunden, für dieselbe Initiative keine anderen Erleichterungen in Anspruch zu nehmen, wobei möglicherweise auf die bereits vor der Gewährung der Anreize im Rahmen der Norma Foral gewährten Erleichterungen verzichtet wird. Es ist jedoch zulässig, Erleichterungen bei den Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch zu nehmen, die keine staatlichen Beihilfen darstellen.
Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere die in Punkt 2 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a) der allgemeinen Vorschriften der Norma Foral genannten Begünstigten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Tätigkeiten ausüben oder auszuüben beabsichtigen, die unter die in der Tabelle A im Anhang zu denselben allgemeinen Vorschriften genannten Codes fallen.
In jedem Fall sind Unternehmen, die Finanz-, Kredit- und Versicherungstätigkeiten ausüben, ausgeschlossen.
Um für eine Beihilfe nach diesen Kriterien in Betracht zu kommen, muss der Antragsteller die in Punkt 3.1 der allgemeinen Vorschriften der Provinzialgesetzgebung genannten Voraussetzungen erfüllen:
Der Antrag kann eingereicht werden von:
Die Antragsteller müssen den Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe ausschließlich per zertifizierter elektronischer Post (PEC) bei der prüfenden Stelle einreichen, wobei der Antrag selbst unzulässig sein kann und die erforderlichen Unterlagen beizufügen sind.
Die Unterlagen müssen alternativ unterzeichnet werden
Die Frist für das Verfahren zur Annahme der Entscheidung beträgt 60 Tage ab dem Tag nach Eingang des Antrags, vorbehaltlich etwaiger Aussetzungen.Frist für den Beginn der InitiativenTag nach dem Datum des AntragseingangsFrist für den Abschluss der InitiativenDie nach diesen Bestimmungen geförderten Ausgaben müssen innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Antragstellung getätigt und vollständig bezahlt werden ("Frist für den Abschluss der Initiative"), unbeschadet der Möglichkeit, vor Ablauf der Frist eine einmalige Verlängerung um einen Zeitraum von höchstens einem Jahr zu beantragen.Frist für die Berichterstattung über die InitiativenDie Unterlagen für die Auszahlung des Zuschusses müssen innerhalb der auf ein Jahr nach Abschluss der Initiative festgesetzten Berichtsfrist eingereicht werden, unbeschadet der Möglichkeit, vor Ablauf der Frist eine einmalige Verlängerung um einen Zeitraum von höchstens einem Jahr zu beantragen.
Nach Gewährung des Zuschusses werden die Beiträge in einer einzigen Rate ausgezahlt, nachdem die in Anhang 1 Punkt 2 der Kriterien vorgesehenen Unterlagen vorgelegt und die ordnungsgemäße Durchführung der bezuschussten Initiativen überprüft wurden.
Testo coordinato criteri aiuti per l'internazionalizzazione delle imprese.
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WeiterlesenInterventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.
WeiterlesenApprovazione dei criteri e modalità per la concessione di aiuti per l'internazionalizzazione delle imprese e per servizi di consulenza, ai sensi della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6.
WeiterlesenModifiche ai criteri e modalità per la concessione di aiuti per l'internazionalizzazione delle imprese e per servizi di consulenza, ai sensi della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6, approvati con deliberazione di Giunta n. 2479 del 22 dicembre 2022.
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