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Beihilfen für Beratungsleistungen – Landesgesetz 6/2023

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Beihilfe zur Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen.

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Hervorgehobenes

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FORMULARE WERDEN DERZEIT AKTUALISIERT – Eventuelle Anträge, die ab dem 15.09.2026 eingereicht werden, können nachgereicht werden

Beschreibung

Die Fördermaßnahme unterstützt Beratungsleistungen, die außerhalb des Unternehmens in Anspruch genommen und nach dem Datum der Antragstellung in Anspruch genommen werden.
   

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Beratungsleistungen der folgenden Art:

  • Beratungsleistungen im Bereich Innovation;
  • Dienstleistungen zur Innovationsförderung;
  • Beratungsleistungen im BereichUmweltschutz und Energie;
  • Beratungsleistungen zur Umsetzung von Initiativen zur Einführung bewährter Verfahren zur Abfallvermeidung und -reduzierung sowie zur Erreichung zertifizierter Betriebsstandards für einen besseren Umweltschutz;
  • Beratungsleistungen zur Förderung der Einführung von Methoden und Instrumenten, die zur Messung und Berichterstattung über die Leistung von Unternehmen in den Bereichen wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, Unternehmensführung und digitale Reife erforderlich sind;
  • Beratungsleistungen für Marktstudien, Marketingpläne und E-Commerce, die darauf abzielen, die Marktpräsenz zu stärken;
  • Beratungsleistungen zurInternationalisierung von Unternehmen, die darauf abzielen, die Marktdurchdringung im Ausland durch den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen zu stärken;
  • Beratungsleistungen zur Einführung von Instrumenten der künstlichen Intelligenz in Unternehmen, die auf Produktionsprozesse angewendet werden;
  • Beratungsleistungen zur Erstellung eines Plans zur IT-Sicherheit;
  • Beratungsleistungen zur Förderung der Arbeitskräfte;
  • Beratungsleistungen fürdie Gründung von Unternehmen durch Jungunternehmer mit dem Ziel, ein nachhaltiges Geschäftsmodell zu entwickeln;
  • Beratungsleistungen für Unternehmenszusammenschlüsse;
  • Beratungsleistungen zur Einleitung von Maßnahmen, die einen Bruch mit der bisherigen Situation darstellen;
  • Beratungsleistungen zurEmission einer Anleihe zur Unterstützung mittel- bis langfristiger Entwicklungspläne oder Internationalisierungsprogramme

Um förderfähig zu sein, dürfen die Beratungsleistungen nicht:

  • kontinuierlich oder regelmäßig sein;
  • sich auf gewöhnliche Betriebskosten des Unternehmens beziehen, die mit regulären Tätigkeiten wie Steuerberatung, Rechtsberatung oder Werbung verbunden sind;
  • in den Zuständigkeitsbereich des Begünstigten fallen oder zu den Dienstleistungen gehören, die er selbst erbringt.

Die Investitionsvorhaben müssen nach dem Datum der Antragstellung begonnen werden.

Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.

Achtung!

  • Im selben Antrag kann die Förderung auch für mehrere Beratungsleistungen beantragt werden.
  • Für jede Art von Beratung gelten spezifische Fördervoraussetzungen. Siehe Punkt 10 der Bestimmungen.
  • Maßnahmen mit begrenztem Umfang, die bestimmte Beratungsleistungen fürMarktstudien, Marketingpläne und E-Commerce sowie bestimmte Beratungsleistungen zurInternationalisierung von Unternehmen betreffen, können im Rahmender jährlichen Wachstumsförderung „Aiuto annuale Crescita Trentino“ gefördert werden– Landesgesetz 6/2023 gefördert werden, sofern sie die zulässigen Grenzen und Bedingungen einhalten.
   
Förderung

Die Fördermaßnahme wird auf der Grundlage der als förderfähig anerkannten Ausgaben berechnet und richtet sich nach der Unternehmensgröße wie folgt:

  • Kleinunternehmen: 50 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben;
  • mittleres Unternehmen: 40 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben;
  • Großunternehmen, ausschließlich für Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie: 40 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben.

Die Förderung wird im Rahmen einer Freistellung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.

    

Ausgabenobergrenzen

Bei der Gewährung der Förderung sind folgende Ausgabenobergrenzen einzuhalten:

  • zulässige Mindestausgaben: mehr als 25.000 Euro;
  • zulässige Höchstausgaben:100.000 Euro.

Die förderfähigen Ausgaben werden von der prüfenden Stelle anhand spezifischer Angemessenheitskriterien bewertet, wie z. B. dem Umsatz des Unternehmens, den Vollzeitäquivalenten (U.L.A.) und den Stundenkosten für die Beratung, die in Anhang 1 der spezifischen Bestimmungen zu den einzelnen Maßnahmen der Fördermaßnahme „Beihilfen für Beratungsleistungen“ aufgeführt sind.
   

Beschränkungen

Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme „Beihilfen für Beratungsdienstleistungen“ vorgesehen.

Dazu gehören unter anderem folgende Verpflichtungen:

  • die Verpflichtung zum Abschluss der Maßnahme – bis zum 31. Dezember des dritten Jahres, das auf das Jahr der Gewährung der Förderungfolgt.
  • die Verpflichtung zum Verbleib der betrieblichen Einheit auf dem Gebiet der Provinz.
       
Rechnungslegung

Die Abrechnung der getätigten Ausgaben, für die der Zuschuss beantragt wurde, muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der in der Bewilligung angegebenen Frist für den Abschluss der Maßnahme vorgelegt werden.

Verlängerungen der Fristen für den Abschluss der Initiative und/oder die Abrechnung der Ausgaben sind nach Einreichung eines begründeten Antrags bei der zuständigen Stelle zulässig.

   

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen sowie – im Falle von Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie – auch große Unternehmen, die die Anforderungen und Bedingungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen der Fördermaßnahme „Beihilfen für Beratungsleistungen“ bzw. in den allgemeinen, für alle Maßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.

Zu den Zugangsvoraussetzungen und -bedingungen gehören außerdem:

  • die ordnungsgemäße Beitragszahlung gegenüber den Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen, wie sie aus einem zeitlich gültigen DURC auf dem Portal der Einrichtungen hervorgeht;
  • die Anwendung eines der Verträgegegenüber den eigenen Mitarbeitern , dievon der Landesregierung mit Beschluss Nr. 1758 vom 31. Oktober 2024 in der jeweils gültigen Fassung festgelegt wurden;
  • der Abschluss von Versicherungsverträgen zur Deckung von Schäden gemäß Artikel 1 Absatz 101 des Gesetzes Nr. 213 vom 30. Dezember 2023.

So geht es

Jedes Unternehmen kann pro Jahr einen Antrag stellen, und zwar vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
In jedem Fall kann für dieselbe Art von Beratung alle drei Jahre ein Antrag gestellt werden.

Falls bereits ein Antrag im Rahmen dieser Fördermaßnahme gestellt wurde, kann ein neuer Antrag erst nach Abrechnung der Ausgaben im Zusammenhang mit dem vorherigen Förderantrag gestellt werden.

Der Antrag muss – vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm Bevollmächtigten – bei der zuständigen Stelle – der Landesagentur zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) – über die Plattform S.I. Pat unter Verwendung des Dienstes „Beihilfen für Beratungsleistungen – Landesgesetz 6/2023“ eingereicht werden.

Bitte beachten Sie!

Sollten Störungen der PlattformS.I. Patauftreten, dieeine ordnungsgemäße Übermittlung des Antrags verhindern, müssen diese unverzüglich dem Kundendienst unter der kostenlosen Rufnummer gemeldet werden : 800.196.977, montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr.

Sollten die Probleme nicht behoben werden können, müssen sie der zuständigen Stelle – APIAE, Amt für Energieanreize und sonstige Vergünstigungen – per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it gemeldet werden. Nach Prüfung der Situation und der für die Lösung erforderlichen Zeit kann die zuständige Stelle die Einreichung bzw. Berichtigung des Antrags per zertifizierter E-Mail (PEC) genehmigen.

   

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Fördermittel müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, darunter:

  • Kostenvoranschläge der Lieferanten;
  • Lebensläufe der Berater, die die Dienstleistung erbringen, und/oder Unternehmenspräsentationen der Berater.

DerAbrechnung der Ausgaben müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, darunter:

  • die zusammenfassende Aufstellung der getätigten förderfähigen Ausgaben;
  • ein detaillierter Bericht für jede Art von Beratung, der vom Begünstigten und vom Beratungsdienstleister unterzeichnet wurde;
  •  der für jeden Berater abgeschlossene Beratungsvertrag;
  • Prüfbescheinigung des Fachmanns.

Überprüfen Sie die Unterlagen im Bereich „Formulare“ weiter unten.

Formulare

Zeiten und Fristen

  • Prüfung: Das Prüfungsverfahren beginnt am Tag nach dem Datum der Antragstellung.
    Der Bewilligungsbeschluss wird innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Eingangs der verbindlichen Stellungnahme des Ausschusses für Unternehmensförderungen erlassen.
       
  • Auszahlung: Die Förderung wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Eingangs der verbindlichen Stellungnahme des Ausschusses für Unternehmensförderung bei der prüfenden Stelle ausgezahlt, nachdem die Erklärung über die Einhaltung der abgelaufenen Verpflichtungen und Auflagen eingegangen ist. 

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Zugang zum Service

Authentifizierung

SPID Stufe 2
Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

Weiterlesen

Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per la crescita, la qualificazione e l'internazionalizzazione delle imprese.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per servizi di consulenza.

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Disposizioni contratti collettivi.

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

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apiae.incentivi@provincia.tn.it

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Contatti di Ufficio servizi per le imprese e altre agevolazioni

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Telefono - Segreteria:
0461.499418

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