Hervorgehobenes
FORMULARE WERDEN DERZEIT AKTUALISIERT – Eventuelle Anträge, die ab dem 15.09.2026 eingereicht werden, können nachgereicht werden
Beihilfe zur Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen.
FORMULARE WERDEN DERZEIT AKTUALISIERT – Eventuelle Anträge, die ab dem 15.09.2026 eingereicht werden, können nachgereicht werden
Die Fördermaßnahme unterstützt Beratungsleistungen, die außerhalb des Unternehmens in Anspruch genommen und nach dem Datum der Antragstellung in Anspruch genommen werden.
Förderfähig sind Beratungsleistungen der folgenden Art:
Um förderfähig zu sein, dürfen die Beratungsleistungen nicht:
Die Investitionsvorhaben müssen nach dem Datum der Antragstellung begonnen werden.
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
Achtung!
Die Fördermaßnahme wird auf der Grundlage der als förderfähig anerkannten Ausgaben berechnet und richtet sich nach der Unternehmensgröße wie folgt:
Die Förderung wird im Rahmen einer Freistellung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.
Bei der Gewährung der Förderung sind folgende Ausgabenobergrenzen einzuhalten:
Die förderfähigen Ausgaben werden von der prüfenden Stelle anhand spezifischer Angemessenheitskriterien bewertet, wie z. B. dem Umsatz des Unternehmens, den Vollzeitäquivalenten (U.L.A.) und den Stundenkosten für die Beratung, die in Anhang 1 der spezifischen Bestimmungen zu den einzelnen Maßnahmen der Fördermaßnahme „Beihilfen für Beratungsleistungen“ aufgeführt sind.
Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme „Beihilfen für Beratungsdienstleistungen“ vorgesehen.
Dazu gehören unter anderem folgende Verpflichtungen:
Die Abrechnung der getätigten Ausgaben, für die der Zuschuss beantragt wurde, muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der in der Bewilligung angegebenen Frist für den Abschluss der Maßnahme vorgelegt werden.
Verlängerungen der Fristen für den Abschluss der Initiative und/oder die Abrechnung der Ausgaben sind nach Einreichung eines begründeten Antrags bei der zuständigen Stelle zulässig.
Kleine und mittlere Unternehmen sowie – im Falle von Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie – auch große Unternehmen, die die Anforderungen und Bedingungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen der Fördermaßnahme „Beihilfen für Beratungsleistungen“ bzw. in den allgemeinen, für alle Maßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.
Zu den Zugangsvoraussetzungen und -bedingungen gehören außerdem:
Jedes Unternehmen kann pro Jahr einen Antrag stellen, und zwar vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
In jedem Fall kann für dieselbe Art von Beratung alle drei Jahre ein Antrag gestellt werden.
Falls bereits ein Antrag im Rahmen dieser Fördermaßnahme gestellt wurde, kann ein neuer Antrag erst nach Abrechnung der Ausgaben im Zusammenhang mit dem vorherigen Förderantrag gestellt werden.
Der Antrag muss – vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm Bevollmächtigten – bei der zuständigen Stelle – der Landesagentur zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) – über die Plattform S.I. Pat unter Verwendung des Dienstes „Beihilfen für Beratungsleistungen – Landesgesetz 6/2023“ eingereicht werden.
Bitte beachten Sie!
Sollten Störungen der PlattformS.I. Patauftreten, dieeine ordnungsgemäße Übermittlung des Antrags verhindern, müssen diese unverzüglich dem Kundendienst unter der kostenlosen Rufnummer gemeldet werden : 800.196.977, montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr.
Sollten die Probleme nicht behoben werden können, müssen sie der zuständigen Stelle – APIAE, Amt für Energieanreize und sonstige Vergünstigungen – per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it gemeldet werden. Nach Prüfung der Situation und der für die Lösung erforderlichen Zeit kann die zuständige Stelle die Einreichung bzw. Berichtigung des Antrags per zertifizierter E-Mail (PEC) genehmigen.
Dem Antrag auf Fördermittel müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, darunter:
DerAbrechnung der Ausgaben müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, darunter:
Überprüfen Sie die Unterlagen im Bereich „Formulare“ weiter unten.
Interventi a sostegno del sistema economico trentino
WeiterlesenProvvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
WeiterlesenDisposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per la crescita, la qualificazione e l'internazionalizzazione delle imprese.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per servizi di consulenza.
Disposizioni contratti collettivi.
WeiterlesenIndicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).
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