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Beihilfen für Unternehmen für Beratungsleistungen – Landesgesetz 6/1999

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Im Rahmen eines Bewertungsverfahrens gewährte Beihilfen für Beratungsleistungen.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Dieser Dienst steht nur noch für die BERICHTERSTATTUNG zur Verfügung. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.

Beschreibung

Beihilfen, die im Rahmen einer Ausnahmeregelung durch Einreichung eines einzigen jährlichen Antrags für die Inanspruchnahme verschiedener Beratungsleistungen außerhalb des Unternehmens gewährt werden.

Die förderfähigen Beratungsleistungen betreffen folgende betriebliche Tätigkeiten:

  • Innovation;
  • Qualität;
  • Pilotprojekte im Umweltbereich;
  • Marktforschung, Marketing pläne und E-Commerce;
  • spezialisierte Dienstleistungen zurInternationalisierung von Unternehmen;
  • Informations- und Telekommunikationstechnologien;
  • strategische Dienstleistungen;

Jede unternehmerische Tätigkeit muss bestimmte Merkmale aufweisen, wie in den Kriterien vorgesehen.

Um einen Förderantrag stellen zu können, mussder Mindestausgabenbetrag über 40.000 Euro liegen. Der Höchstbetrag derförderfähigen Ausgabenbeträgt 100.000 Euro.

Die förderfähigen Ausgaben werden von der prüfenden Stelle anhand spezifischer Angemessenheitsparameter bewertet, wie z. B. dem Umsatz des Unternehmens, der Anzahl der Beschäftigten und den Stundenkosten für die Beratung (klicken Sie hier, um die Details der Berechnungsparameter einzusehen).

Attenzione

Für Ausgaben bis zu 40.000 Euro kann ein Förderantrag im automatisierten Verfahren gestellt werden. Überprüfen Sie im Serviceblatt „Im automatisierten Verfahren gewährte Beihilfen“, welche Maßnahmen förderfähig sind.

Die Beihilfe, die in einer einzigen Zahlung gewährt und ausgezahlt wird , beträgt 50 % für kleine Unternehmen und 40 % für mittlere Unternehmen.

Die betrieblichen Tätigkeiten, auf die sich die Beratungsleistungen beziehen, müssen nach Einreichung des Förderantrags aufgenommen und bis zum 31. Dezember des auf das Jahr der Bewilligung der Förderung folgenden Jahres abgeschlossen sein (vorbehaltlich einer eventuellen Verlängerung der Fertigstellungsfrist), wie in den Kriterien festgelegt. 

Beschränkungen

Im Gegenzug für die erhaltene Beihilfeist das Unternehmen verpflichtet, eine Reihe von in den Kriterien festgelegten Auflagen zu erfüllen.
Darüber hinaus sind für einzelne Förderbereiche spezifische Verpflichtungen vorgesehen.

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen, die diein den Kriterien festgelegten spezifischen Voraussetzungen erfüllen.

Der Antrag kann eingereicht werden von:

  • Inhaber, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Bevollmächtigter

So geht es

Jedes antragstellende Unternehmen kannab dem 1. Januar 2023 nur einen Beihilfeantrag pro Jahr stellen, in jedem Fall jedoch nicht vor der erfolgreichen Abrechnung des letzten Antrags, der nach diesen Kriterien gestellt wurde .

Der Förderantrag muss ausschließlich per zertifizierter E-Mail (PEC) eingereicht werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Beihilfe müssen die in den Kriterien vorgesehenen spezifischen Unterlagen beigefügt werden.

Zu den Unterlagen gehört auch:

  • ein Informationsblatt mit einer Beschreibung, dem Standort und einer Aufstellung der Kosten der Maßnahme;
  • Kostenvoranschläge für die geplanten Dienstleistungen mit genauer Angabe der Gesamtkosten der Dienstleistung in Form von geleisteten Arbeitsstunden und des vorgesehenen Zeitplans für die Tätigkeit (Timesheet);
  • Vorstellung des Anbieters der Beratungsdienstleistung.
Attenzione! CUP per le domande presentate dal 22 aprile 2023 con fatture emesse dal 1° giugno 2023

Wie bereits in den Mitteilungen über die Gewährung der Beihilfen hervorgehoben, ist insbesondere für alle Rechnungen im Zusammenhang mit Anträgen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht und ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden,die Nachverfolgung der Ausgaben (Angabe des einheitlichen Projektcodes – CUP) gemäß den operativen Vorgaben desBeschlusses des Provinzrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024. Eine Nachholung ist ausschließlich nach den dort vorgesehenen Modalitäten zulässig (insbesondere durch elektronische Übermittlung an das Datenaustauschsystem der Steuerbehörde AdE).

 

Bei Nichteinhaltung der vorgenannten operativen Vorgaben sindkonkrete Konsequenzen vorgesehen: Sollten bei Kontrollen/Prüfungen im Rahmen der Aufsicht die Rechnungen/Zahlungsbelege keine CUP-Nummer (auch nicht bei nicht korrekter Angabe) aufweisen oder der Ersatzerklärung für eine notarielle Urkunde oder der Prüfbescheinigung entbehren bzw. nicht gemäß den oben genannten Bestimmungen des genannten Beschlusses regularisiert wurden, gelten diese als nicht zulässig angesehen und führen zum Wegfall des entsprechenden Förderanteils sowie zur Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge.

Formulare

Zeiten und Fristen

Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Testo coordinato criteri aiuti alle imprese per servizi di consulenza.

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Criteri e modalità per l'applicazione della legge - Norme di carattere generale - Legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6

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Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.

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Approvazione dei criteri e modalità per la concessione di aiuti per l'internazionalizzazione delle imprese e per servizi di consulenza, ai sensi della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6.

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Modifiche ai criteri e modalità per la concessione di aiuti per l'internazionalizzazione delle imprese e per servizi di consulenza, ai sensi della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6, approvati con deliberazione di Giunta n. 2479 del 22 dicembre 2022.

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Determinazione dei parametri per la verifica della congruità tecnico - amministrativa della spesa di cui ai criteri e modalità per la concessione di aiuti per servizi di consulenza, ai sensi della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6, approvati con deliberazione di Giunta n. 2479 del 22 dicembre 2022.

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Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 'Interventi di sostegno del sistema economico trentino'. Approvazione delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e approvazione di un primo pacchetto di disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6.

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Modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e delle disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale n. 6/2023 e relativa apertura dei termini di applicazione e presentazione delle domande di incentivo anche a valere sull'Avviso 'Nuova Impresa 2023'. Disposizioni riguardanti l'applicazione del Regolamento (UE) n. 2023/2831 della Commissione del 13 dicembre 2023

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499440

Telefono - Segreteria:
0461.499400

Contatti di Ufficio servizi per le imprese e altre agevolazioni

Email - Segreteria:
apiae.agevolazionicontrolli@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.contr.energia@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499418

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Im automatischen Verfahren gewährte Beihilfen – Landesgesetz 6/1999

Beihilfen im automatisierten Verfahren für Maßnahmen in den Bereichen Anlageinvestitionen, Energiewende, Firmenfahrzeuge, Ladestationen, Internationalisierung, Beratungsdienstleistungen sowie Förderung von Forschung und Entwicklung (ehemals steuerliche Ausgleichszahlungen)

Letzte Änderung: 16.09.2026 18:55

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