Für Anträge, die ab dem 24. Mai 2024 eingereicht werden , ist die Übermittlung einer Prüfbescheinigung zur Nachvollziehbarkeit der Ausgaben für Rechnungen, die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden, gemäß den operativen Vorgaben des Beschluss der Landesregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024.
Im Einzelnen:
- Für Anträge, die vom 24. Mai 2024 bis einschließlich 28. Mai 2024 eingereicht werden, muss die Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben der Provinz per zertifizierter E-Mail (PEC) am selben Tag, an dem der Antrag gestellt wird, an folgende Adresse übermittelt werden: apiae@pec.provincia.tn.it;
- Für Anträge, die ab dem 29. Mai 2024 eingereicht werden, muss die Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben bei der Einreichung des Antrags (als Anhang zum Antrag)über die für die Fördermaßnahme vorgesehene IT-Plattform bei der Provinz eingereicht werden.
Für Anträge, die vom 22. April 2023 bis zum 23. Mai 2024 eingereicht werden, muss die Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben für Rechnungen , die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden , der Provinz auf Anfrage nur im Falle vonKontrollen im Rahmen der Vorprüfung und/oder nachfolgenden Überwachungskontrollen vorgelegt werden.
Bei Nichteinhaltung der in der Beschluss des Provinzrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024.
Weitere Informationen finden Sie in der FAQ , die im entsprechenden Bereich veröffentlicht sind.
Achtung! Das Formular für die Bescheinigung zur Rückverfolgbarkeit der Ausgaben ist im Bereich „Formulare“ verfügbar.