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Im automatischen Verfahren gewährte Beihilfen – Landesgesetz 6/1999

  • Nicht aktiv

Die Fördermaßnahme endet am 31. Januar 2025 gemäß dem Beschluss der Landesregierung Nr. 2013 vom 6. Dezember 2024, Punkt 6.

Beihilfen im automatisierten Verfahren für Maßnahmen in den Bereichen Anlageinvestitionen, Energiewende, Firmenfahrzeuge, Ladestationen, Internationalisierung, Beratungsdienstleistungen sowie Förderung von Forschung und Entwicklung (ehemals steuerliche Ausgleichszahlungen)

© Provincia autonoma di Trento -

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Mit dem DGP Nr. 728 vom 23. Mai 2024 wurden die ersten operativen Vorgaben zur Angabe des einheitlichen Projektcodes (CUP) auf Rechnungen, die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt werden und sich auf Anträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht wurden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt „Was wird benötigt?“.

Beschreibung

Attenzione!

Vom 1. bis zum 31. Januar 2025können ausschließlichdiejenigen einen Antrag auf Fördermittel im Rahmen des automatischen Verfahrens gemäß Landesgesetz 6/1999 stellen, die im Laufe des Jahres 2024 keinen Antrag auf diese Fördermittel gestellt haben.Ab dem 1. Februar 2025 tritt dieneue Fördermaßnahme „Crescita Trentino“ (genehmigt mit Beschluss der Provinzregierung Nr. 2013 vom 6. Dezember 2024) genehmigt wurde, für die die Fristen für die Einreichung der Anträge zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden. In Kürze wird das Informationsblatt zur neuen Fördermaßnahme veröffentlicht.

Die Beihilfen werden im Rahmen der De-minimis-Regelung durch die Einreichung eines einzigen jährlichen Beihilfeantrags für Maßnahmen gewährt , die in verschiedenen Bereichen und innerhalb bestimmter Ausgabenobergrenzen durchgeführt werden.

Die Förderbereiche sind folgende:

  • Anlageinvestitionen, die auch im Rahmen neuer Initiativen getätigt werden (Abschnitt 1 der Kriterien);
  • Anlageinvestitionen für die Energiewende (Abschnitt 2 der Kriterien);
  • Firmenfahrzeuge und Ladestationen (Abschnitt 3 der Kriterien);
  • Internationalisierung (Abschnitt 4 der Kriterien);
  • Beratungsleistungen, auch im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge (Abschnitt 5 der Kriterien);
  • Förderung von Forschung und Entwicklung (Abschnitt 6 der Kriterien).

Jeder Förderbereich sieht eine Mindest- und Höchstausgabegrenze sowie einen entsprechenden Förderbeitrag vor, wie in der Fördertabelle aufgeführt (hier klicken, um sie anzuzeigen).
Der Höchstbetrag der Ausgaben pro Förderantrag, der mehrere Förderbereiche umfassen kann, beträgt 300.000 Euro.
Die Maßnahmen müssen innerhalb der letzten 18 Monate vor Einreichung des Förderantrags durchgeführt worden sein. Maßnahmen im Bereich„Anlageinvestitionen für die Energiewende“ sind nur dann förderfähig, wenn sie ab dem 1. Januar 2023 durchgeführt wurden.

Attenzione!

Nur bei Förderanträgen im automatisierten Verfahren, die im Jahr 2023 eingereicht werden können, könnenAusgaben gefördert werden, die mehr als 18 Monate vor Einreichung des Antrags entstanden sind, jedoch nicht vor dem 1. Juli 2021, mit Ausnahme der Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen von Abschnitt 2 „Anlageinvestitionen für die Energiewende“, die nur dann förderfähig sind, wenn sie ab 2023 getätigt wurden.

ULTERIORI INFORMAZIONI

Weitere Einzelheiten finden Sie in den FAQ.

Beschränkungen

Im Gegenzug für die erhaltene Beihilfeist das Unternehmen verpflichtet, eine Reihe von Auflagen zu erfüllen. Darüber hinaus sind für einzelne Förderbereiche spezifische Auflagen vorgesehen.

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen sowie – in den Bereichen„Anlageinvestitionen für die Energiewende“ und „Förderung von Forschung und Entwicklung“ – auch große Unternehmen, diedie in den einzelnen Förderbereichen der Kriterienfestgelegten spezifischen Voraussetzungen erfüllen.

Der Antrag kann gestellt werden von:

  • Inhaber/gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Bevollmächtigter

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Beihilfe sind die in den Kriterien vorgesehenen Unterlagen beizufügen , insbesondere: 

  • eine Bescheinigung über die Prüfung durch einen Fachmann, der im Berufsregister der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, der gesetzlichen Abschlussprüfer oder in der Kammer der Arbeitsberater eingetragen ist, oder durch einen C.A.T. - H.U.B. – Dienstleistungsgesellschaft, die von einem Branchenverband kontrolliert wird;
  • Erklärung eines zugelassenen, im Berufsregister eingetragenenFachmanns, ausschließlich für Maßnahmen, die im Rahmen der Anlageinvestitionen für die Energiewende durchgeführt wurden;
  • eidesstattliches Gutachten, unterzeichnet von einem im Berufsregister eingetragenen , in diesem Bereich kompetenten und unternehmensunabhängigen Fachmann , ausschließlich für Maßnahmen im Rahmen der Förderung von Forschung und Entwicklung;
  • Erklärung einer Genossenschaft oder eines Konsortiums, deren satzungsmäßiger Zweck die Erbringung von Dienstleistungen für die Vermarktung der Produkte der Mitgliedsunternehmen im Ausland ist,ausschließlich für Maßnahmen im Rahmender Internationalisierung(Initiativen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Messen, auch gemeinsam, sowie gemeinsamen Unternehmensreisen).
Attenzione!

Die Prüfbescheinigung wird über eine IT-Plattform verwaltet. Das Hochladen der vom Bescheiniger digital unterzeichneten Bescheinigung auf die Plattform ist erforderlich, sofern dieser nicht mit dem Antragsteller identisch ist.
Die Erklärungen und das Gutachten werden nicht über die Plattform verwaltet (siehe Formulare) und müssen daher auf dieser hochgeladen werden. 
 

Attenzione! CUP per le domande con fatture emesse dal 1° giugno 2023

Für Anträge, die ab dem 24. Mai 2024 eingereicht werden , ist die Übermittlung einer Prüfbescheinigung zur Nachvollziehbarkeit der Ausgaben für Rechnungen, die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden, gemäß den operativen Vorgaben des Beschluss der Landesregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024.

 

Im Einzelnen:

  • Für Anträge, die vom 24. Mai 2024 bis einschließlich 28. Mai 2024 eingereicht werden, muss die Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben der Provinz per zertifizierter E-Mail (PEC) am selben Tag, an dem der Antrag gestellt wird, an folgende Adresse übermittelt werden: apiae@pec.provincia.tn.it;
  • Für Anträge, die ab dem 29. Mai 2024 eingereicht werden, muss die Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben bei der Einreichung des Antrags (als Anhang zum Antrag)über die für die Fördermaßnahme vorgesehene IT-Plattform bei der Provinz eingereicht werden.
 

Für Anträge, die vom 22. April 2023 bis zum 23. Mai 2024 eingereicht werden, muss die Bescheinigung über die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben für Rechnungen , die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden , der Provinz auf Anfrage nur im Falle vonKontrollen im Rahmen der Vorprüfung und/oder nachfolgenden Überwachungskontrollen vorgelegt werden.

 

Bei Nichteinhaltung der in der Beschluss des Provinzrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024.

 

Weitere Informationen finden Sie in der FAQ , die im entsprechenden Bereich veröffentlicht sind.

Achtung! Das Formular für die Bescheinigung zur Rückverfolgbarkeit der Ausgaben ist im Bereich „Formulare“ verfügbar.

Formulare

Zeiten und Fristen

-

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Zugang zum Service

Authentifizierung

SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Testo coordinato criteri aiuti in procedura in automatica.

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Criteri e modalità per l'applicazione della legge - Norme di carattere generale - Legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6

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Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.

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Approvazione dei criteri e modalità per la concessione di aiuti in procedura automatica, ai sensi della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6. Chiusura dei termini per la presentazione delle domande per gli aiuti concessi a valere sui criteri per la concessione di contributi in compensazione fiscale, ai sensi dell'art. 17 della legge provinciale 30 dicembre 2014, n. 14 (approvati con D.G.P. n. 804/2020 e s.m.) e sui criteri e modalità per l'applicazione della legge - aiuti per il passaggio generazionale (approvati con D.G.P. n. 382/2012 e s.m.). Riapertura termini domande per la concessione degli aiuti agli impianti di macellazione, di cui all'art. 37, comma 1, della legge provinciale 28 marzo 2009, n. 2 (approvati con D.G.P. n. 3045/2009 e s.m.).

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Modifiche ai criteri e modalità per la concessione di aiuti in procedura automatica, ai sensi della legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6, approvati con deliberazione di Giunta provinciale n. 2478/2022.

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Modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e delle disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale n. 6/2023 e relativa apertura dei termini di applicazione e presentazione delle domande di incentivo anche a valere sull'Avviso 'Nuova Impresa 2023'. Disposizioni riguardanti l'applicazione del Regolamento (UE) n. 2023/2831 della Commissione del 13 dicembre 2023

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Presentazione Criteri e Focus Internazionalizzazione - Procedura Automatica

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Manuali in cui sono descritte alcune tra le principali funzionalità dello sportello telematico incentivi, utili per la presentazione delle domande.

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Kontakt

Contatti di Agenzia provinciale incentivazione attivita' economiche (apiae)

Email - Segreteria:
apiae@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499400

Contatti di Ufficio procedura automatica e supporto giuridico

Email - Segreteria:
apiae@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae@pec.provincia.tn.it

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