Beschreibung
Die Genehmigungen zur Einleitung von Abwässern (gemäß Artikel 23 des Gesetzes zum Schutz der Umwelt vor Verschmutzung - D.P.G.P. vom 26. Januar 1987, Nr. 1-41/legisl.) sind unterteilt in:
- Ermächtigungen mit provinzieller Zuständigkeit;
- Genehmigungen in kommunaler Zuständigkeit.
Dieprovinzialen Genehmigungen umfassen:
1) die Genehmigung für die Einleitung von Industrieabwässern in Oberflächengewässer;
2) die Genehmigung für die Einleitung aus Kläranlagen, mit Ausnahme derjenigen aus Zivilsiedlungen < 2.000 m3 oder 30 Personen;
3) Genehmigung für die Einleitung von Abwasser, das häuslichem Abwasser gleichgestellt ist, in Oberflächengewässer aus Siedlungen mit einem Volumen ≥ 2.000 m³ oder einer Unterkunft ≥ 30 Personen;
Die in den Punkten 1), 2) und 3) genannten Genehmigungen unterliegen der einzigen territorialen Genehmigung (AUT), die auf dem speziellen Serviceblatt "Antrag auf eine einzige territoriale Genehmigung (AUT)" eingesehen werden kann .
Die Genehmigungen unter kommunaler Zuständigkeit (siehe das spezielle Serviceblatt "Genehmigung der Abwassereinleitung unter kommunaler Zuständigkeit") umfassen
4) Einleitungen von Industrieabwässern in die schwarze Kanalisation;
5) Einleitungen von Industrieabwässern in die weiße Kanalisation;
6) das Einleiten von Industrieabwasser in den Boden;
7) Einleitungen von Abwasser, das häuslichem Abwasser gleichgestellt ist, in Oberflächengewässer aus Siedlungen mit einem Volumen < 2.000 Kubikmeter oder mit einer Beherbergungskapazität < 30 Personen
8) das Einleiten von mit häuslichem Abwasser gleichgestelltem Abwasser in den Boden
9) Einleitungen von Abwasser, das häuslichem Abwasser gleichgestellt ist, in geschlossene Behälter;
10) Einleitungen aus Berghütten in Oberflächengewässer, in den Boden oder in versiegelte Teiche (siehe Entwurf des Wassersanierungsplans);
11) Einleitungen von häuslichem Abwasser in die schwarze Kanalisation;
Die in den Punkten 4), 5), 6), 7), 8) und 10) genannten Genehmigungen können in der einzigen gebietsbezogenen Genehmigung (AUT) enthalten sein - in diesem Fall ist das Serviceblatt "Antrag auf eine einzige gebietsbezogene Genehmigung (AUT)" zu konsultieren, von dem auch die entsprechenden Formulare heruntergeladen werden können - oder, wenn die Tätigkeit einer integrierten Umweltgenehmigung unterliegt, das Serviceblatt "Antrag auf eine integrierte Umweltgenehmigung (AIA)" .
Für die in den Punkten 9 und 11 genannten Genehmigungen wird direkt auf die örtlich zuständige Gemeinde verwiesen: Die Formulare können von dem entsprechenden Serviceblatt "Genehmigung der Abwassereinleitung in kommunaler Zuständigkeit" heruntergeladen werden.
ANMERKUNGGemäß dem Provinzialratsbeschluss Nr. 6868 vom 8. Oktober 1999 sind die Inhaber von Einleitungen aus Industrieanlagen in die öffentliche Kanalisation verpflichtet, der Verwaltungsbehörde bis zum 31. März eines jeden Jahres eine Erklärung über die Menge und die Qualität des im vorangegangenen Kalenderjahr eingeleiteten Wassers vorzulegen, und zwar gemäß den Modalitäten und Vorschriften des Provinzialratsbeschlusses Nr. 3420 vom 24. März 1995, Punkt C. Unter folgendem Link finden Sie das Modell für die Meldung: Modell für die Meldung von Einleitungen in die Kanalisation