Antrag auf Konzessionierung von Staatseigentum und nicht übertragbaren Vermögenswerten der Provinz

  • Aktiv

Öffentliche oder private Subjekte können die Konzessionierung von Vermögenswerten des staatlichen Provinzeigentums und des unverfügbaren Erbes beantragen, die der Dienststelle für nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete übertragen wurden, um sie einer besonderen, mit dem allgemeinen Interesse vereinbaren Nutzung zuzuführen.

Beschreibung

Die Vermögenswerte des provinzialen Staatseigentums und die nicht veräußerbaren Vermögenswerte sind nach den in den sie betreffenden Sondergesetzen vorgesehenen Bestimmungen und im Interesse der provinzialen Gemeinschaft für den öffentlichen Gebrauch bestimmt.

  • Das provinziale Staatseigentum kann je nach Art des jeweiligen Vermögenswertes für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch oder für besondere Zwecke bestimmt sein, sofern diese mit dem allgemeinen Interesse vereinbar sind.
  • Die Vermögenswerte des nicht veräußerbaren Vermögens können je nach ihrer Art für allgemeine öffentliche Zwecke oder für die unmittelbare Nutzung durch die Provinzverwaltung und die von ihr abhängigen Einrichtungen oder Organisationen oder für besondere Verwendungszwecke bestimmt sein, sofern sie mit dem allgemeinen Interesse vereinbar sind.

Die oben genannten Sondernutzungen können auf der Grundlage allgemeiner, durch Beschluss des Provinzialrats festgelegter Kriterien(Art. 43 des Provinzialgesetzes Nr. 23 vom 19. Juli 1990) im Rahmen einer Konzession zugunsten öffentlicher oder privater Einrichtungen gestattet werden.

Die Konzession (und die entsprechende Verlängerung) für die der Dienststelle für nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete zugewiesenen Grundstücke wird von dieser Dienststelle erteilt.

An wen es sich richtet

Jeder Interessierte - ob privat oder öffentlich - kann sich bewerben.

So geht es

Das entsprechende Antragsformular (siehe unter Formulare) ist sowohl für Konzessions- als auch für Verlängerungsanträge gültig. Es muss bei der Dienststelle Nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete eingereicht werden

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach dem Eingang des Antrags oder ab dem Beginn des Antrags von Amts wegen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Konzessionsabgabe
verschiedene

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'attività contrattuale e dell'amministrazione dei beni della Provincia autonoma di Trento

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.11.2025 12:56

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