Der Provinziale Koordinierungsausschuss für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist in Artikel 7 des Gesetzesdekrets 81/08 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen sowie in Artikel 2, Absatz 4 des Dekrets des Ministerpräsidenten vom 21. Dezember 2007 vorgesehen.
Die Verordnung sieht nämlich vor, dass jede Region und jede autonome Provinz regionale Koordinierungsausschüsse für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einrichtet, um eine koordinierte Planung der Maßnahmen sowie deren Einheitlichkeit und die notwendige Verbindung mit dem "Ausschuss für die Leitung und Bewertung aktiver Politiken und für die nationale Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" und mit dem "Ständigen Beratenden Ausschuss für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" zu erreichen.