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Revisionszentrum - Beginn der Tätigkeit und Bekanntgabe von Änderungen
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Werkstätten oder Konsortien, die an der Durchführung von regelmäßigen Fahrzeugkontrollen interessiert sind, müssen bei der Driver and Vehicle Licensing Agency eine Genehmigung beantragen. Im Falle von Unternehmensveränderungen oder -verlagerungen ist eine Mitteilung erforderlich.
Der Dienst richtet sich an Werkstätten oder Konsortien, die an der Durchführung regelmäßiger Fahrzeuginspektionen oder der Mitteilung von Änderungen interessiert sind.
Die PAGOPA-Codes, die mit dem Tarif "Revisionszentrum - Geschäftsaufnahme" verbunden sind, sind:
T070 "Inspektionsbesuch in der Werkstatt (Art. 80 CDS)";
N019 "Stempelabgabe".
Der PAGOPA-Code für den Tarif "Revisionsstelle - Mitteilung von Änderungen" lautet:
N019 "Stempelabgabe".
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Im Falle eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von regelmäßigen Fahrzeugkontrollen
für Werkstätten das Formular "Werkstätten - Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen" oder für Konsortien "Konsortien - Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen";
Formular "Antrag auf Ernennung eines technischen Leiters";
Formblatt "Erklärung anstelle einer Bescheinigung und eidesstattliche Erklärung des technischen Verantwortlichen";
Ausweisdokumente;
Zahlungsbeleg für die Erstinspektion in Höhe von 103,29 € (gilt auch für die jährliche Inspektion) und die Stempelgebühr. Um die Zahlung vorzunehmen, verwenden Sie PAGOPA (SPID ist erforderlich) über"il portale dell'automobilista" mit dem Tarifcode T070 "Inspektionsbesuch (Art. 80 Cds)" und N019 "Stempelgebühr";
für die finanzielle Leistungsfähigkeit, lassen Sie Ihr Bankinstitut das folgende Dokument ausfüllen: