Um die Zahl der akkreditierten privaten psychologischen Einrichtungen zu erhöhen, wurden die Leitlinien für die institutionelle Akkreditierung aktualisiert und vertragliche Vereinbarungen zur Erbringung von psychologischer Hilfe und Beratung in Absprache mit der Gesundheitsbehörde festgelegt, die von der Exekutive genehmigt wurden.
Die neuen Kriterien, die auch im Landeshaushaltsmanöver 2023 vorgesehen sind, folgen auf eine Testphase, die 2019 begann und in der neun Einrichtungen akkreditiert wurden. Zu den Neuerungen gehört, dass die Kriterien darauf abzielen, auf neue Bedürfnisse, auch im Bereich der Behinderung, zu reagieren; außerdem wurde die Zulassungsbeschränkung ausschließlich für private soziale Einrichtungen, formell gegründete Berufsverbände und angeschlossene Psychologie- und Psychotherapiepraxen aufgehoben.
Veröffentlichungsdatum: 17.10.2023