Stellungnahme für Konzerte, Country-Festivals, Slalom- oder Kartbahnen, Auto- und Motorrennen, Eislaufbahnen oder temporäre Minigolfplätze, für die Erteilung einer Sondergenehmigung, die von der Aufsichtskommission der Provinz für Theater und andere öffentliche Vergnügungsstätten gemäß Artikel 143 des Königlichen Erlasses vom 6. Mai 1940, Nr. 635 (T.U.L.P.S.) erteilt wird.
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Öffentliche Vergnügungsstätten - Frage der ZulässigkeitÖffentliche Vergnügungsstätten - Stellungnahme zu dem Projekt