Hervorgehobenes
Anmeldung zur Prüfung für die Lizenz als Kosmetikerin
Öffnung der Bewerbungsfristen: von 8 Uhr am 15. September 2025 bis 16 Uhr am 4. Oktober 2025
Rundschreiben Prot. Nr. 692098 vom 05/09/2025
Erlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit als Kosmetikerin
Anmeldung zur Prüfung für die Lizenz als Kosmetikerin
Öffnung der Bewerbungsfristen: von 8 Uhr am 15. September 2025 bis 16 Uhr am 4. Oktober 2025
Rundschreiben Prot. Nr. 692098 vom 05/09/2025
Um als Kosmetikerin oder Kosmetiker arbeiten zu können, muss man nach Bestehen einer speziellen Prüfung eine Berufszulassung erhalten.
Terminierung der Prüfungssitzungen für das Jahr 2025
Einreichung der Bewerbungen | Praktische Prüfung | Theoretische Prüfung |
3 - 21 März 2025 | 7. bis 8. April 2025 | 10. April 2025 |
26. Mai - 13. Juni 2025 | 30. Juni - 1. Juli 2025 | 3. Juli 2025 |
15. September - 4. Oktober 2025 | 20 - 21 Oktober 2025 | 23. Oktober 2025 |
Durchführung der Prüfung
Die Prüfung zur Erlangung der beruflichen Befähigung wird von der Kommission durchgeführt und besteht aus einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Prüfung nach Bestehen der ersten Prüfung.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann nach dem Ermessen der Kommission entweder durch ein persönliches Gespräch oder durch schriftliche Tests in Form von offenen und/oder geschlossenen Fragen zu folgenden Themen durchgeführt werden: Betriebswirtschaft, Chemie und Kosmetologie, Elektrologie, Diätetik, Dermatologie, Anatomie und Physiologie, Hygiene und Sicherheit, elektromechanische Geräte für die ästhetische Anwendung.
Mindestpunktzahl für das Bestehen und die Zulassung zur praktischen Prüfung 6/10.
Praktische Prüfung
Bei der praktischen Prüfung handelt es sich um eine 3-stündige praktische Leistung, bei der der Kandidat eine Gesichtsbehandlung und eine Körperbehandlung an einem Modell seiner Wahl durchführt. Die Mindestnote für das Bestehen ist 6/10.
Der Kandidat erlangt die Qualifikation, wenn er beide Prüfungen besteht.
Bewerber, die in der ersten Prüfung die Mindestpunktzahl erreicht haben, aber in der zweiten Prüfung aufgrund von Abwesenheit die Mindestpunktzahl nicht erreicht haben oder die Prüfung nicht bestanden haben, können beantragen, nur die negativ bewertete Prüfung in einer der folgenden Sitzungen ein zweites Mal abzulegen, indem sie einen Antrag auf Normalpapier an die E-Mail-Adresse der Dienststelle für Berufsbildung, tertiäre Bildung und Systemfunktionen(serv.formazione@pec.provincia.tn.it) senden und ihr Ausweisdokument beifügen. Dieser Antrag muss zeitgleich mit den nachfolgenden Terminen für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Eignungsprüfung und innerhalb eines Jahres ab dem Datum der nicht bestandenen Prüfung gestellt werden, und zwar nur einmal.
Um an der Prüfung teilzunehmen, ist es erforderlich, die Online-Anmeldung zu den angegebenen Terminen aus zufüllen und die Anmeldegebühr von 75,00 Euro (kann nicht zurückerstattet werden) bei " PagoPA" unter Angabe des Zahlungsgrundes "Prüfung für den freien Beruf der Kosmetikerin" zu bezahlen.
Bewerbungen können von volljährigen Bewerbern und bei minderjährigen Kindern von den Eltern eingereicht werden.
Zugang zur Prüfung der beruflichen Qualifikation erhalten diejenigen, die einen der folgenden Wege abgeschlossen haben
Bewerbungen für die Lizenzprüfung müssen ausschließlich ONLINE eingereicht werden
HABILITATIONSBESCHEINIGUNGEN
Die Bescheinigungen über die berufliche Befähigung sind für die Kandidaten erhältlich, die ihr Zeugnis in der Sitzungsperiode April 2025 erworben haben .
Sie können nur nach Voranmeldung und unter Mitnahme einer Steuermarke in Höhe von 16,00 € abgeholt werden, um das Zertifikat gemäß den geltenden Vorschriften zu regularisieren.
Zugang zur Anmeldung für die Prüfung zur professionellen Kosmetikerin
L.P. 1 agosto 2002, n. 11 'Disciplina dell'impresa artigiana nella Provincia autonoma di Trento'. Commissione provinciale per l'abilitazione professionale di estetista, sostituzione componenti e assunzione dell'impegno di spesa per il funzionamento per l'anno 2025.
WeiterlesenProgrammazione delle sessioni d'esame per il conseguimento dell'abilitazione professionale di estetista per l'anno 2025.
WeiterlesenRinnovo della Commissione provinciale per l'abilitazione professionale di estetista ai sensi dell'art. 18 bis comma 2, della legge provinciale 1 agosto 2002, n. 11. 'Disciplina dell'impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento' e contestuale riapprovazione dell'allegato A) della deliberazione della Giunta provinciale n. 716 di data 6 maggio 2016.
WeiterlesenDisciplina dell'impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento
WeiterlesenBibliografia utile ai fini dell'esame di abilitazione professionale di acconciatore
WeiterlesenProva teorica esame di abilitazione professionale di estetista 24 settembre 2020
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