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Anmeldung zur Prüfung für die Qualifikation als Kosmetikerin

  • Aktiv

Erlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit als Kosmetikerin

Un'estetista al lavoro
© sconosciuto -

Beschreibung

Um als Kosmetikerin oder Kosmetiker arbeiten zu können, muss man nach Bestehen einer speziellen Prüfung eine Berufszulassung erhalten.

Terminierung der Prüfungssitzungen für das Jahr 2025

Einreichung der Bewerbungen Praktische Prüfung Theoretische Prüfung
3 - 21 März 2025 7. bis 8. April 2025 10. April 2025
26. Mai - 13. Juni 2025 30. Juni - 1. Juli 2025 3. Juli 2025
15. September - 4. Oktober 2025 20 - 21 Oktober 2025 23. Oktober 2025

Durchführung der Prüfung

Die Prüfung zur Erlangung der beruflichen Befähigung wird von der Kommission durchgeführt und besteht aus einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Prüfung nach Bestehen der ersten Prüfung.

Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann nach dem Ermessen der Kommission entweder durch ein persönliches Gespräch oder durch schriftliche Tests in Form von offenen und/oder geschlossenen Fragen zu folgenden Themen durchgeführt werden: Betriebswirtschaft, Chemie und Kosmetologie, Elektrologie, Diätetik, Dermatologie, Anatomie und Physiologie, Hygiene und Sicherheit, elektromechanische Geräte für die ästhetische Anwendung.
Mindestpunktzahl für das Bestehen und die Zulassung zur praktischen Prüfung 6/10.

Praktische Prüfung
Bei der praktischen Prüfung handelt es sich um eine 3-stündige praktische Leistung, bei der der Kandidat eine Gesichtsbehandlung und eine Körperbehandlung an einem Modell seiner Wahl durchführt. Die Mindestnote für das Bestehen ist 6/10.

Der Kandidat erlangt die Qualifikation, wenn er beide Prüfungen besteht.
Bewerber, die in der ersten Prüfung die Mindestpunktzahl erreicht haben, aber in der zweiten Prüfung aufgrund von Abwesenheit die Mindestpunktzahl nicht erreicht haben oder die Prüfung nicht bestanden haben, können beantragen, nur die negativ bewertete Prüfung in einer der folgenden Sitzungen ein zweites Mal abzulegen, indem sie einen Antrag auf Normalpapier an die E-Mail-Adresse der Dienststelle für Berufsbildung, tertiäre Bildung und Systemfunktionen(serv.formazione@pec.provincia.tn.it) senden und ihr Ausweisdokument beifügen. Dieser Antrag muss zeitgleich mit den nachfolgenden Terminen für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Eignungsprüfung und innerhalb eines Jahres ab dem Datum der nicht bestandenen Prüfung gestellt werden, und zwar nur einmal.

Beschränkungen

Um an der Prüfung teilzunehmen, ist es erforderlich, die Online-Anmeldung zu den angegebenen Terminen aus zufüllen und die Anmeldegebühr von 75,00 Euro (kann nicht zurückerstattet werden) bei " PagoPA" unter Angabe des Zahlungsgrundes "Prüfung für den freien Beruf der Kosmetikerin" zu bezahlen.

An wen es sich richtet

Bewerbungen können von volljährigen Bewerbern und bei minderjährigen Kindern von den Eltern eingereicht werden.

Zugang zur Prüfung der beruflichen Qualifikation erhalten diejenigen, die einen der folgenden Wege abgeschlossen haben

  • Berufsqualifikation als Kosmetiker/in als Ergebnis einer dreijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem 400-stündigen Berufsqualifikationskurs;
  • Berufsqualifikation als Kosmetikerin oder Kosmetiker als Ergebnis einer dreijährigen Berufsausbildung, die als Privatkandidatin oder Privatkandidat absolviert wurde, und eines fünfjährigen Gymnasialabschlusses, gefolgt von einem 400-stündigen Kurs zur beruflichen Qualifikation
  • Berufsabschluss als Kosmetikerin im Anschluss an die dreijährige Berufsausbildung, gefolgt von einem Berufsdiplom im Bereich der Kosmetik
  • Berufsabschluss als Kosmetikerin nach einer zweijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem 900-stündigen Qualifizierungskurs
  • eine dreijährige qualifizierte Beschäftigung als Angestellter, aktiver Partner oder mithelfender Familienangehöriger in einem Kosmetikerbetrieb, gefolgt von einem beruflichen Qualifizierungskurs von 480 Stunden. Die Berufstätigkeit muss in den letzten fünf Jahren vor der Teilnahme an dem Kurs zur beruflichen Qualifikation ausgeübt worden sein
  • Abschluss einer Lehrzeit in einem Kosmetikerbetrieb gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und der in den Handelsabkommen festgelegten Dauer, gefolgt von einer einjährigen Tätigkeit als qualifizierter Angestellter, aktiver Partner oder mithelfender Familienangehöriger und einem Berufsqualifizierungskurs von 480 Stunden
  • Berufsabschluss als Kosmetikerin nach einer zwei- oder dreijährigen Berufsausbildung und einer anschließenden einjährigen Tätigkeit als qualifizierte Angestellte, aktive Partnerin oder mithelfende Familienangehörige in einem Kosmetikgeschäft

So geht es

Bewerbungen für die Lizenzprüfung müssen ausschließlich ONLINE eingereicht werden

Zeiten und Fristen

2025 04 Okt

Apertura domande sessione settembre 2025 15.09.2025 ⇢ 04.10.2025

HABILITATIONSBESCHEINIGUNGEN

Die Bescheinigungen über die berufliche Befähigung sind für die Kandidaten erhältlich, die ihr Zeugnis in der Sitzungsperiode April 2025 erworben haben .

Sie können nur nach Voranmeldung und unter Mitnahme einer Steuermarke in Höhe von 16,00 € abgeholt werden, um das Zertifikat gemäß den geltenden Vorschriften zu regularisieren.

Kosten

Anmeldegebühr bei PagoPA
75 Euro

Zahlungsgrund "Prüfung zur Qualifikation als selbständige Kosmetikerin"".

Steuermarke
16 Euro

Entzug des Befähigungsnachweises

Zugang zum Service

Zugang zur Anmeldung für die Prüfung zur professionellen Kosmetikerin

Authentifizierung

Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)
SPID Stufe 3

Dokumente

Referenzgesetzgebung

L.P. 1 agosto 2002, n. 11 'Disciplina dell'impresa artigiana nella Provincia autonoma di Trento'. Commissione provinciale per l'abilitazione professionale di estetista, sostituzione componenti e assunzione dell'impegno di spesa per il funzionamento per l'anno 2025.

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Programmazione delle sessioni d'esame per il conseguimento dell'abilitazione professionale di estetista per l'anno 2025.

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Rinnovo della Commissione provinciale per l'abilitazione professionale di estetista ai sensi dell'art. 18 bis comma 2, della legge provinciale 1 agosto 2002, n. 11. 'Disciplina dell'impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento' e contestuale riapprovazione dell'allegato A) della deliberazione della Giunta provinciale n. 716 di data 6 maggio 2016.

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Disciplina dell'impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento

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Bibliografia utile ai fini dell'esame di abilitazione professionale di acconciatore

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Prova teorica esame di abilitazione professionale di estetista 24 settembre 2020

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