Bewerber, die sich für die Sitzung im Oktober 2025 qualifiziert haben, werden darauf hingewiesen, dass Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügbar sind. Sie können nur nach Terminvereinbarung abgeholt werden . Um diese Bescheinigung in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu beglaubigen, erinnern wir Sie daran, dass eine Steuermarke im Wert von 16,00 € erforderlich ist, die sich von der Marke unterscheidet, die für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung verwendet wird
Beschreibung
Um als Kosmetikerin oder Kosmetiker arbeiten zu können, ist es erforderlich, nach Bestehen einer speziellen Prüfung eine Berufszulassung zu erhalten.
Zeitplan der Prüfungssitzungen für das Jahr 2026
7. bis 25. September 2026: Öffnung der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen durch Kandidaten und Bewerber
5.-6.-7. Oktober 2026: Praktische Prüfung in der Istituzione formativa paritaria "Opera Armida Barelli" in Rovereto (der genaue Zeitplan wird in Abhängigkeit von der Anzahl der angemeldeten Kandidaten festgelegt)
12.-13. Oktober 2026: Vorstellungsgespräch in den Unterrichtsräumen der Abteilung Bildung und Kultur der Autonomen Provinz Trient
Durchführung der Prüfung
Die Prüfung zur Erlangung der beruflichen Qualifikation wird von der Kommission durchgeführt und besteht aus einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Prüfung nach Bestehen der theoretischen Prüfung.
Theoretische Prüfung Die theoretische Prüfung kann nach Ermessen der Kommission entweder durch ein persönliches Gespräch oder durch schriftliche Tests in Form von offenen und/oder geschlossenen Fragen zu folgenden Themen durchgeführt werden: Unternehmensführung, Chemie und Kosmetologie, Elektrologie, Diätetik, Dermatologie, Anatomie und Physiologie, Hygiene und Sicherheit, elektromechanische Geräte für die ästhetische Anwendung. Mindestpunktzahl für das Bestehen und die Zulassung zur praktischen Prüfung 6/10.
Praktische Prüfung Bei der praktischen Prüfung handelt es sich um eine 3-stündige praktische Leistung, bei der der Kandidat eine Gesichtsbehandlung und eine Körperbehandlung an einem Modell seiner Wahl durchführt. Die Mindestnote für das Bestehen ist 6/10.
Der Kandidat erlangt die Qualifikation, wenn er beide Prüfungen besteht. Bewerber, die in der ersten Prüfung die Mindestpunktzahl erreicht haben, aber in der zweiten Prüfung aufgrund von Abwesenheit die Mindestpunktzahl nicht erreicht haben oder die Prüfung nicht bestanden haben, können beantragen, nur die negativ bewertete Prüfung in einer der folgenden Sitzungen ein zweites Mal abzulegen, indem sie einen Antrag auf Normalpapier an die E-Mail-Adresse der Dienststelle für Berufsbildung, tertiäre Bildung und Systemfunktionen(serv.formazione@pec.provincia.tn.it) senden und ihr Ausweisdokument beifügen. Dieser Antrag muss gleichzeitig mit den nachfolgenden Terminen für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Eignungsprüfung und innerhalb eines Jahres ab dem Datum der nicht bestandenen Prüfung und nur einmal gestellt werden.
Beschränkungen
Um an der Prüfung teilzunehmen, ist es erforderlich, die Online-Anmeldung zu den angegebenen Terminen aus zufüllen und die Anmeldegebühr von 75,00 Euro (kann nicht zurückerstattet werden) bei " PagoPA" unter Angabe des Zahlungsgrundes "Prüfung für den freien Beruf der Kosmetikerin" zu bezahlen.
An wen es sich richtet
Bewerbungen können von volljährigen Bewerbern und bei minderjährigen Kindern von den Eltern eingereicht werden.
Zugang zur Prüfung der beruflichen Qualifikation erhalten diejenigen, die einen der folgenden Wege abgeschlossen haben
Berufsabschluss als Kosmetiker/in nach einer dreijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem 400-stündigen Berufsqualifizierungskurs;
Berufsabschluss als Kosmetiker/in nach einer dreijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem Berufsdiplom im Bereich der Schönheitspflege
Berufsabschluss als Kosmetiker/in nach einer zweijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem 900-stündigen beruflichen Qualifizierungskurs
eine dreijährige qualifizierte Beschäftigung als Angestellter, aktiver Partner oder mithelfender Familienangehöriger in einem Kosmetikunternehmen, gefolgt von einem beruflichen Qualifizierungskurs von 480 Stunden. Die Berufstätigkeit muss in den letzten fünf Jahren vor der Einschreibung in den Kurs zur beruflichen Qualifikation ausgeübt worden sein
Abschluss einer Lehrzeit in einem Kosmetikerbetrieb gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und der in den Berufsvereinbarungen festgelegten Dauer, gefolgt von einer einjährigen Tätigkeit als qualifizierter Arbeitnehmer, aktiver Partner oder mithelfender Familienangehöriger und einer 480-stündigen Berufsqualifizierung
Berufsabschluss als Kosmetikerin nach einer zwei- oder dreijährigen Berufsausbildung und einer anschließenden einjährigen Tätigkeit als qualifizierte Angestellte, aktive Partnerin oder mithelfende Familienangehörige in einem Kosmetikgeschäft
So geht es
Bewerbungen für die Lizenzprüfung müssen ausschließlich ONLINE eingereicht werden
Apertura domande per l'esame di abilitazione professionale di estetista sessione settembre 2026 07.09.2026
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25.09.2026
HABILITATIONSBESCHEINIGUNGEN
Die Bescheinigungen über die berufliche Befähigung sind für die Kandidaten erhältlich, die ihr Zeugnis in der Sitzungsperiode April 2025 erworben haben .
Sie können nur nach Voranmeldung und unter Mitnahme einer Steuermarke in Höhe von 16,00 € abgeholt werden, um das Zertifikat gemäß den geltenden Vorschriften zu regularisieren.
Kosten
Anmeldegebühr bei PagoPA
75 Euro
Zahlungsgrund "Prüfung zur Qualifikation als selbständige Kosmetikerin"".
Steuermarke
16 Euro
Entzug des Befähigungsnachweises
Zugang zum Service
Zugang zur Anmeldung für die Prüfung zur professionellen Kosmetikerin
Nomina della Commissione provinciale per l''abilitazione professionale all''attività autonoma di estetista ai sensi dell''art. 18 bis comma 2, della legge provinciale 1 agosto 2002, n. 11 e s.m.i.. "Disciplina dell''impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento" e contestuale modifica dell''allegato A) della deliberazione 2127 del 20 dicembre 2019, riapprovazione degli allegati B), C) della deliberazione 1002 del 23 giugno 2014 e modifica dell''allegato D) della deliberazione 716 del 6 maggio 2016.
L.P. 1 agosto 2002, n. 11 'Disciplina dell'impresa artigiana nella Provincia autonoma di Trento'. Commissione provinciale per l'abilitazione professionale di estetista, sostituzione componenti e assunzione dell'impegno di spesa per il funzionamento per l'anno 2025.