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Anmeldung zur Berufsabschlussprüfung für Friseure

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Qualifikation als selbständiger Friseur

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Um als Friseur arbeiten zu können, ist es erforderlich, nach Bestehen einer speziellen Prüfung eine besondere berufliche Qualifikation zu erwerben. Für jede Betriebsstätte, in der die Friseurtätigkeit ausgeübt wird, muss mindestens ein Techniker im Besitz der Berufszulassung benannt werden. Dies kann der Inhaber, ein an der Arbeit beteiligter Partner, ein mitarbeitendes Familienmitglied oder ein Angestellter sein.

Terminierung der Prüfungssitzungen für das Jahr 2025

Einreichung der Bewerbungen Praktische Prüfung Theoretische Prüfung
5 - 23 Mai 2025 9 - 10 Juni 2025 16 - 17 Juni 2025
11 - 29 August 2025 29 - 30 September 2025 6 - 7 Oktober 2025

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einer vierstündigen praktischen Prüfung, in der der Kandidat zwei Behandlungen (männlicher und weiblicher Schnitt) durchführen muss, einer technischen Dienstleistung an einem der beiden Modelle und einem Gespräch nach bestandener praktischer Prüfung.

Ziel des Gesprächs ist es

  • die praktische Prüfung kritisch zu beleuchten
  • die Integration der in der praktischen Prüfung gezeigten Fähigkeiten mit dem Wissen, das der Ausübung des Friseurberufs in unternehmerischer Form zugrunde liegt, zu überprüfen
  • den Erwerb einer eigenen kohärenten und angemessenen beruflichen Identität für die Aufnahme des Friseurberufs in unternehmerischer Form zu überprüfen.

Um die Lizenz zu erhalten, müssen beide Prüfungen mit einer Mindestpunktzahl von 6/10 bestanden werden.

Beschränkungen

Für die Teilnahme an der Prüfung ist es erforderlich, die Online-Anmeldung zu den angegebenen Terminen aus zufüllen und die Anmeldegebühr von 75,00 Euro (kann nicht zurückerstattet werden) bei "PagoPA" unter Angabe des Zahlungsgrundes "Prüfung zur Erlangung der Befähigung für den freien Beruf des Friseurs" zu entrichten.

An wen es sich richtet

Erwachsene Antragsteller
Eltern für minderjährige Kinder

Bewerbungen können von Bewerbern eingereicht werden, die im Besitz sind von

Berufsabschluss und praktischer Qualifizierungskurs oder provinziales Berufsausbildungsdiplom im Friseurgewerbe, gemäß den folgenden alternativen Wegen

  • Berufsabschluss als Ergebnis der dreijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem Qualifizierungskurs mit überwiegend praktischen Inhalten im Umfang von 400 Stunden
  • Berufsabschluss nach der dreijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem provinzialen Berufsausbildungsdiplom im Friseurgewerbe, wenn das vierte Jahr den Erwerb der gleichen Kompetenzen ermöglicht, wie sie am Ende der Qualifikationskurse vorgesehen sind
  • Berufsqualifikation im Anschluss an die zweijährige Berufsausbildung, gefolgt von einem Qualifizierungskurs mit überwiegend praktischen Inhalten im Umfang von 740 Stunden

Berufserfahrung und theoretischer Qualifizierungskurs gemäß den folgenden, alternativen Wegen

  • dreijährige Berufserfahrung als qualifizierte/r Angestellte/r, aktive/r Partner/in oder mithelfende/r Familienangehörige/r in einem Friseursalon, gefolgt von einem Berufsausbildungslehrgang von 550 Stunden mit überwiegend theoretischen Inhalten
  • Abschluss einer Lehrzeit in einem Friseurbetrieb gemäß Gesetz Nr. 25/1955 mit der in den Handelsabkommen vorgesehenen Dauer, gefolgt von einer einjährigen Berufserfahrung als qualifizierter Angestellter, aktiver Partner oder mithelfender Familienangehöriger, gefolgt von einem Kurs zur beruflichen Qualifikation

Berufsabschluss nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einer einjährigen Beschäftigung als qualifizierter Angestellter, aktiver Partner oder mithelfender Familienangehöriger in einem Friseurbetrieb

Berufsabschluss als Friseur/in als Ergebnis einer dreijährigen Berufsausbildung, die als Privatperson absolviert wurde, und im Besitz eines fünfjährigen Sekundarschulabschlusses, gefolgt von einem Qualifizierungskurs mit überwiegend praktischen Inhalten im Umfang von 400 Stunden.

So geht es

Der Antrag muss ONLINE eingereicht werden

Zeiten und Fristen

2025 29 Aug

Apertura domande sessione agosto 2025 11.08.2025 ⇢ 29.08.2025

Kosten

Anmeldegebühr bei PagoPA
75 Euro

Grund der Zahlung "Prüfung für selbständige Friseure".

Zugang zum Service

Antrag auf Zugang zur Prüfung der beruflichen Qualifikation als Friseur

Authentifizierung

Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Programmazione delle sessioni d'esame per il conseguimento dell'abilitazione professionale di acconciatore per l'anno 2024 - conseguenti provvedimenti.

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Nomina della Commissione provinciale per l'abilitazione professionale di acconciatore ai sensi dell'art. 18 bis comma 2, della Legge provinciale 1 agosto 2002, n. 11 'Disciplina dell'impresa artigiana nella Provincia Autonoma di Trento' e della deliberazione n. 348 del 5 marzo 2021 allegato B) 'Istituzione, composizione e funzioni della Commissione provinciale per l'abilitazione professionale di acconciatore'.

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Commissione provinciale per l'abilitazione professionale di acconciatore ai sensi dell'art. 18 bis comma 2, della legge provinciale 1 agosto 2002, n. 11 'Disciplina dell'impresa artigiana nella Provincia autonoma di Trento': sostituzione di componenti e contestuale modifica delle deliberazioni della Giunta Provinciale di data 13.06.2008 n. 1527 e n. 2668 del 6 novembre 2009.

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Disciplina dell'impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento

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Bibliografia utile ai fini dell'esame di abilitazione professionale di acconciatore

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Nomina della Commissione provinciale per l'abilitazione all'attività autonoma di acconciatore ai sensi dell'art. 18 bis comma 2, della Legge provinciale 1 agosto 2002, n. 11 'Disciplina dell'impresa artigiana nella Provincia Autonoma di Trento' e sostituzione dell'Allegato A) della deliberazione della Giunta provinciale n. 348 del 5 marzo 2021.

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