Erwachsene Antragsteller
Eltern für minderjährige Kinder
Bewerbungen können von Bewerbern eingereicht werden, die im Besitz sind von
Berufsabschluss und praktischer Qualifizierungskurs oder provinziales Berufsausbildungsdiplom im Friseurgewerbe, gemäß den folgenden alternativen Wegen
- Berufsabschluss als Ergebnis der dreijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem Qualifizierungskurs mit überwiegend praktischen Inhalten im Umfang von 400 Stunden
- Berufsabschluss nach der dreijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem provinzialen Berufsausbildungsdiplom im Friseurgewerbe, wenn das vierte Jahr den Erwerb der gleichen Kompetenzen ermöglicht, wie sie am Ende der Qualifikationskurse vorgesehen sind
- Berufsqualifikation im Anschluss an die zweijährige Berufsausbildung, gefolgt von einem Qualifizierungskurs mit überwiegend praktischen Inhalten im Umfang von 740 Stunden
Berufserfahrung und theoretischer Qualifizierungskurs gemäß den folgenden, alternativen Wegen
- dreijährige Berufserfahrung als qualifizierte/r Angestellte/r, aktive/r Partner/in oder mithelfende/r Familienangehörige/r in einem Friseursalon, gefolgt von einer Berufsausbildung von 550 Stunden mit überwiegend theoretischen Inhalten
- Abschluss einer Lehrzeit in einem Friseurbetrieb gemäß Gesetz Nr. 25/1955 mit der in den Handelsabkommen vorgesehenen Dauer, gefolgt von einer einjährigen Berufserfahrung als qualifizierter Angestellter, aktiver Partner oder mithelfender Familienangehöriger, gefolgt von einem Kurs zur beruflichen Qualifikation
Berufsabschluss nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einer einjährigen Beschäftigung als qualifizierter Angestellter, aktiver Partner oder mithelfender Familienangehöriger in einem Friseurbetrieb
Berufsabschluss als Friseur/in als Ergebnis einer dreijährigen Berufsausbildung, die als Privatperson absolviert wurde, und im Besitz eines fünfjährigen Sekundarschulabschlusses, gefolgt von einem Qualifizierungskurs mit überwiegend praktischem Inhalt im Umfang von 400 Stunden.