Aktualisierung der Gefahrenkarten (Art. 10 l.p. 9/2011) und der zusammenfassenden Gefahrenkarte (Art. 22 l.p. 15/2015), die in den jeweiligen technischen Referenzdokumenten vorgesehen sind, die durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 1306 vom 4. September 2020 bzw. den Beschluss des Provinzialrats Nr. 379 vom 18. März 2022 genehmigt wurden, wird hiermit mitgeteilt, dass durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 1748 vom 29. September 2023 ihre erste Aktualisierung genehmigt wurde.
Veröffentlichungsdatum: 21.11.2023