Um die Überarbeitung und anschließende Genehmigung der neuen Durchführungskriterien des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 zu ermöglichen. 4 hat der Provinzialrat mit Wirkung vom 1. November 2024 und bis zu einer anderweitigen Regelung die Fristen für die Erhebung von Beitragsanträgen gemäß den folgenden Artikeln desselben Gesetzes ausgesetzt: Artikel 15, Absatz 1, Buchstaben a), b), c), d), f), h); Artikel 16, Absätze 2 und 3; Artikel 17; Artikel 21, Absatz 1, Buchstabe a); Artikel 26, Absätze 2, 3 und 4; Artikel 36; Artikel 37, Absatz 3. Die neuen Durchführungskriterien werden in den nächsten Wochen vom Provinzialrat gebilligt, und dann wird eine Mitteilung über die Wiedereröffnung der Antragsfristen für 2025 folgen. Eine Ausnahme gilt für Anträge mit automatischem Verfahren gemäß Artikel 15, Absatz 1, Buchstaben a), b), h), die sich auf im Oktober, November und Dezember 2024 abgeschlossene Initiativen beziehen und vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2025 eingereicht werden können, sowie für Anträge mit automatischem Verfahren gemäß Artikel 16, Absatz 2 für 2024, die bis zum 30. November 2024 eingereicht werden können. Für diese Gesuche werden die aktuellen Umsetzungskriterien des Beschlusses Nr. 1605/2022 angewendet.
Veröffentlichungsdatum: 15.10.2024