Allgemeine Informationen
Das GOL-Programm (Garanzia Occupabilità Lavoratori) ist eine Reformmaßnahme, die im Rahmen des Nationalen Plans für Wiederaufbau und Resilienz Italiens (PNRR) eingeführt wurde, um das System der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu unterstützen: Es sieht eine Reihe von Dienstleistungen zur beruflichen Wiedereingliederung von Arbeitslosen, Arbeitnehmern in Kurzarbeit, Menschen mit Behinderung, Frauen, Jugendlichen, über 55-Jährigen und anderen benachteiligten Gruppen vor.
Die Umsetzung des Programms basiert auf der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor im Bereich der Arbeitsvermittlung und der Weiterbildung sowie auf der Integration von Sozial- und Arbeitsdienstleistungen vor Ort. Das Weiterbildungsangebot wurde so konzipiert, dass es den Bedürfnissen der Unternehmen durch einen gemeinsamen Katalog gerecht wird. Die Dienstleistungen werden flächendeckend in der gesamten Provinz gewährleistet, auch durch die Entwicklung von Online-Plattformen. Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Reformprojekts im Arbeitsbereich, dessen Umsetzung mit dem Plan zur Stärkung der Arbeitsämter (CPI) und dem Nationalen Plan für neue Kompetenzen verbunden ist.
Das Haushaltsgesetz 2024 hat das Programm mit Maßnahmen wie der „Unterstützung für Ausbildung und Arbeit“ (gültig ab 1. September 2023) und der „Eingliederungsbeihilfe“ verknüpft, die ab 2024 an die Stelle des „Bürgereinkommens“ tritt.
Um Zugang zum GOL-Programm zu erhalten, muss man sich an die örtlich zuständigen Arbeitsämter (CPI) wenden, die in Zusammenarbeit mit akkreditierten privaten Trägern tätig sind.
Im Rahmen des Assessment-Verfahrens (Bewertung) werden die Maßnahmen ermittelt, die im Rahmen von fünf spezifischen Programmsträngen umgesetzt werden sollen:
- Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt: Dieser Weg richtet sich an Personen, die dem Arbeitsmarkt am nächsten stehen. Er sieht Begleitmaßnahmen vor, auch durch akkreditierte Träger, um eine sofortige Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;
- Upskilling – Fortbildung: Ein Programm, das kurze Fortbildungsmaßnahmen nutzt, die zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Transparenz des Lernfortschritts in den Bereichen Informatik, italienische Sprache und Unternehmertum führen;
- Umschulung – Reskilling: Dieser Weg richtet sich an Personen, die eine strukturierte Ausbildung benötigen, um neue berufliche Kompetenzen zu erwerben, in eine andere Branche zu wechseln oder ihr Qualifikationsniveau gegenüber dem Ausgangsniveau zu erhöhen;
- Arbeit und Inklusion: Dieses Programm richtet sich an schutzbedürftige Personen, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch Vereinbarkeitsprobleme oder soziale Schwierigkeiten behindert wird. In diesem Fall wird eine Zusammenarbeit mit dem regionalen Netzwerk der Sozialdienste initiiert, um das Profil aus einer multidimensionalen Perspektive zu bewerten und die am besten geeigneten Maßnahmen zu ermitteln;
- Kollektive Wiedereingliederung: Dieses Programm richtet sich an Arbeitnehmer desselben Unternehmens, das sich in einer Krise befindet und dessen Bedürfnisse im Rahmen einer kollektiven Maßnahme bewertet werden müssen.
Genehmigungsverfahren und Aktualisierungen
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 5. März 2022 den Landesplan zur Umsetzung des GOL-Programms vorläufig verabschiedet, der der Nationalen Agentur für aktive Arbeitsmarktpolitik (ANPAL) zur endgültigen Genehmigung vorgelegt werden soll.
Nach der Freigabe durch die ANPAL hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 1295 vom 15. Juli 2022 den Landesumsetzungsplan des Programms endgültig genehmigt. Diese Genehmigung ermöglichte den Start der vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen der entsprechenden öffentlichen GOL-Ausschreibungen.
Nachfolgend sind die Änderungen und Aktualisierungen des provinzialen Umsetzungsplans des GOL-Programms aufgeführt:
- Beschluss der Landesregierung Nr. 2077 vom 20. Oktober 2023(nach der positiven Stellungnahme der ANPAL zur Prüfung des Änderungsvorschlags zum regionalen Umsetzungsplan 2022);
- Beschluss des Landesrats Nr. 2314 vom 15. Dezember 2023;
- Beschluss des Landesrats Nr. 473 vom 12. April 2024 (nach der entsprechenden positiven Stellungnahme der ANPAL zur Bewertung der Übereinstimmung des aktualisierten Finanzrahmens mit den Mitteln für das Jahr 2023 im Vergleich zum nationalen GOL-Programm);
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1194 vom 2. August 2024(nach derpositiven Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitikzur Aktualisierung 2023 des regionalen Umsetzungsplans);
- Beschluss des Landesrats Nr. 1352 vom 12. September 2025 (im Anschluss andie positive Stellungnahme des Ministeriums für Arbeitund Sozialpolitikzur Bewertung der Kohärenz des aktualisierten Finanzrahmens in Bezug auf die für die Jahre 2024–2025 im nationalen GOL-Programm zugewiesenen Mittel); mit diesem Beschluss wurde zudem eine neue Ausschreibung (Nr. 4) für das Verfahren zur kollektiven Wiedereingliederung aufgrund einer Unternehmenskrise (ca. 2,2 Mio.) vorgesehen;
- Beschluss des Landesrats Nr. 274 vom 27. Februar 2026 (nach der positiven Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik) bezüglich der Aktualisierung 2024–2025–2026 des regionalen Umsetzungsplans.
Das GOL-Programm bestätigt den derzeitigen Umsetzungsansatz für das Angebot aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, der auf zwei Säulen beruht:
- dem Erlass von Ausschreibungen und Aufrufen zur Einreichung von Ausbildungsvorschlägen, wodurch eine starke Kontrolle durch die öffentliche Verwaltung bei der Verwaltung und Umsetzung gewährleistet wird;
- die Ausgabe von Gutscheinen an die Nutzer für die Inanspruchnahme aktiver arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen bei einer von den Nutzern selbst ausgewählten akkreditierten Einrichtung.
Gleichzeitig wird während des gesamten Prozesses eine intensive Betreuung durch den öffentlichen Träger gewährleistet.
Weitere Informationen
- Bekanntmachung 1:PaT-Dienstleistungsblatt und Informationsblatt der Arbeitsagentur
- Bekanntmachung 2:PaT-Dienstleistungsbeschreibung und Nachrichten der Arbeitsagentur
- Bekanntmachung 3:PaT-Dienstleistungsbeschreibung und Informationsblatt der Arbeitsagentur
- Bekanntmachung 4: Informationsblatt der Arbeitsagentur
Ziele
Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern im beruflichen Übergang sowie von Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen, unter besonderer Berücksichtigung derjenigen, die als schutzbedürftig gelten und einen größeren Abstand zum Arbeitsmarkt haben.
Die der Autonomen Provinz Trient als Beitrag zum nationalen Ziel zugewiesenen Ziele wurden für die einzelnen Jahre durch nachfolgende Dekrete genau festgelegt. Insbesondere hat das Ministerialdekret vom 4. Dezember 2025 im Zusammenhang mit dem Durchführungsbeschluss des Rates der Europäischen Union 15106/25 die für die Jahre 2024 und 2025 zugewiesenen Ziele aktualisiert und ein weiteres Ziel hinsichtlich der bis Juni 2026 zu erreichenden Kennzahlen eingeführt.
Angesichts dieser Neugestaltung, die auch die aus den Überwachungsdaten resultierende Leistung berücksichtigt, werdendie der Autonomen Provinz Trient bis zum 30. Juni 2026 zugewiesenen Ziele ( einschließlich der Zielvorgaben für die Jahre 2022 und 2023) wie folgt aktualisiert:
- 31.557 betreute Begünstigte (davon mindestens 75 % Frauen, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen, Personen unter 30 Jahren oder über 55 Jahren), was einen Anstieg gegenüber den ursprünglich vorgesehenen 27.782 darstellt ;
- mindestens6.104 Teilnehmer, von denen mindestens 3.297 im Bereich digitale Kompetenzen geschult wurden .
Hinzu kommt eine Gruppe von 689 geschulten Begünstigten, deren Schulungsmaßnahmen im ersten Halbjahr 2026 abgeschlossen wurden.
Ein weiteres Ziel besteht darin, die Dienstleistungen vor Ort zu stärken und sicherzustellen, dass mindestens 80 % der 12 Arbeitsämter der Provinzen alle grundlegenden Leistungsstandards (LEP) erbringen, einschließlich der Unterstützung bei der Selbstständigkeit.
Anfangsdatum
02.12.2022
Enddatum
30.06.2026
Anmerkungen zur Projektdauer
(zur Erreichung der Ziele) – Das Programm läuft über den 30.06.2026 hinaus bis zum 31. Dezember 2027 weiter. Die einzelnen Maßnahmen und Programme weisen je nach Art der Maßnahme unterschiedliche Start- und Endtermine auf.