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Fachausschuss für soziale Wiedereingliederung

Der Fachausschuss wurde im Juli 2021 in Umsetzung des zwischen der Autonomen Provinz Trient, der Autonomen Region Trentino-Südtirol und dem Justizministerium unterzeichneten Protokolls zur sozialen Wiedereingliederung eingerichtet.

Kompetenzen und Funktionen

Die Kommission übt Leitungsfunktionen aus und setzt sich aus den Leitern der territorialen Abteilungen des Justizministeriums, den Leitern der wichtigsten Provinz- und Regionalbehörden, der Stadtverwaltung von Trient, dem Garanten für die Rechte der Gefangenen der Autonomen Provinz Trient, zwei Vertretern des dritten Sektors und einem Vertreter der Freiwilligenorganisationen zusammen.

Darüber hinaus wurden, wie in Artikel 3 des Protokolls vorgesehen, die folgenden technischen Arbeitsgruppen (abgekürzt GTOs) mit der Aufgabe betraut, die Aktionsprogramme in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen auszuarbeiten

  • GTO"Soziale Wiedereingliederung, Familienbande und Kultur".
  • GTO"Arbeit
  • GTO"Gesundheit
  • GTO"Minderjährige und junge Erwachsene, die Gegenstand von Jugendgerichtsmaßnahmen sind
  • GTO"Wiederherstellende Justiz und strafrechtliche Mediation".

Die erste Sitzung des Fachausschusses fand am 5. Juli 2021 statt, um über die Verfeinerung der Zusammensetzung mit der Ernennung der Vertreter der Einrichtungen des dritten Sektors und des Freiwilligensektors, die Konstituierung der technischen Arbeitsgruppen und die Genehmigung der Verordnung über die technischen Arbeitsgruppen zu beraten.

Menschen

Komponenten

Der Fachausschuss setzt sich zusammen aus:

  • Generaldirektor der Abteilung für Gesundheit und soziale Solidarität der Provinz, als Koordinator,
  • dem Garanten für die Rechte der Gefangenen der Autonomen Provinz Trient;
  • Generaldirektor der Abteilung für Kultur, Tourismusförderung und Sport der Provinz Trient;
  • Generaldirektor der Abteilung für Wissen der Provinz;
  • Generaldirektor der Agentur für Arbeit Trient;
  • Direktor des Büros für Gefangene und Behandlung - Strafvollzugsverwaltung der Regionalen Superintendentur (im Folgenden PRAP) von Padua;
  • Leiter des Zentrums für Jugendgerichtsbarkeit für Venetien, Friaul-Julisch-Venetien und die autonomen Provinzen Trient und Bozen;
  • Leiter des Interdistriktalen Büros für externe Strafvollstreckung, Standort Venedig;
  • Direktor des Hauses in der Umgebung von Trient;
  • Direktor des Externen Strafvollzugsbüros von Trient;
  • Direktor des Amtes für Jugendsozialarbeit in Trient;
  • Direktor der Abteilung III Sprachliche Minderheiten, Europäische Integration und Friedensrichter der Autonomen Region Trentino-Südtirol;
  • Leiter des Dienstes für soziale Aktivitäten der Stadtverwaltung von Trient;
  • zwei Vertreter des dritten Sektors, Experten für die soziale und berufliche Wiedereingliederung von Häftlingen und Personen, die alternativen Maßnahmen unterworfen sind, die von den Generaldirektoren der Provinzen der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche bestimmt wurden, nachdem sie das PRAP von Padua, das Ufficio Interdistrettuale Esecuzione Penale Esterna sede di Venezia und das Zentrum für Jugendgerichtsbarkeit für Venetien, Friaul-Julisch Venetien und die Autonomen Provinzen Trient und Bozen konsultiert hatten;
  • ein Vertreter der freiwilligen Organisationen, die im Bereich der Gefängnisse und des externen Strafvollzugs tätig sind, der vom Generaldirektor der Provinz des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs nach Anhörung des PRAP von Padua, des Interdistriktalen Büros für den externen Strafvollzug mit Sitz in Venedig und des Zentrums für Jugendgerichtsbarkeit für Venetien, Friaul-Julisch Venetien und die autonomen Provinzen Trient und Bozen bestimmt wird.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 13:58

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