Kompetenzen und Funktionen
Die Unterkommission Landschaft des CUP wurde durch Artikel 7 des Provinzialgesetzes Nr. 1 vom 4. März 2008 eingerichtet und ist nun durch Artikel 5 des Provinzialgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015 (Provinzialgesetz für die Regierung des Territoriums) geregelt.
Die Unterkommission des CUP übt insbesondere folgende Befugnisse aus
- Sie gibt Stellungnahmen ab und erteilt Genehmigungen für Landschaftsarbeiten gemäß Artikel 68 und Artikel 64 Absatz 1 Buchstaben a) und b) des Provinzialgesetzes 15/2015
- Erteilung von Genehmigungen für Bauarbeiten in landwirtschaftlichen Gebieten gemäß den Artikeln 37 und 38 der Durchführungsbestimmungen des Provinzialen Bebauungsplans
- erteilt die zusätzlichen Genehmigungen, die im Provinzialgesetz 15/2015 vorgesehen sind.