Kompetenzen und Funktionen
Der durch das Provinzgesetz Nr. 26 vom 22. August 1988 eingerichtete Provinz-Feuerwehrausschuss ist eine Einrichtung der Autonomen Provinz Trient und ist zuständig für
- die wirtschaftliche und finanzielle Verwaltung der ständigen Feuerwehr der Provinz mit ihren Einheiten und Fachbereichen, der provinzialen Feuerwehrschule und der einheitlichen Notrufleitstelle
- die Förderung und Durchführung, auch in Zusammenarbeit mit anderen Gremien und Institutionen, von Konferenzen, Studien und Untersuchungen über die Brandbekämpfung und den Katastrophenschutz
- die Herstellung, den Erwerb und die Verbreitung von Veröffentlichungen, Fotodokumentationen und Informationsmaterial über das Feuerwehr- und Katastrophenschutzwesen, auch zu Bildungs- und Verbreitungszwecken
- für die Übernahme oder Erstattung der Kosten, die den Freiwilligen Feuerwehren durch den Besuch von Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule entstehen, sowie für andere durch Beschluss des Provinzialrats festgelegte Themen innerhalb der von diesem festgelegten Grenzen
- die Überweisung der für den Betrieb der Freiwilligen Feuerwehren erforderlichen Mittel an den Provinzialverband zur Erreichung der in den geltenden Vorschriften und der Satzung des Verbandes vorgesehenen Zwecke unter Berücksichtigung der Finanzprognosen, die in dem vom Verband selbst verabschiedeten und von der Kasse zur späteren Genehmigung weitergeleiteten Haushaltsplan enthalten sind
- die Sicherstellung eines angemessenen Versicherungsschutzes für die kommunalen Freiwilligen Feuerwehren, die Kreisverbände und den Verband für die Ausübung ihrer jeweiligen institutionellen Tätigkeiten, einschließlich der Nutzung von Dienstgeräten
- für die Ausgaben im Zusammenhang mit den Sonderregistern für Fahrzeuge, Boote und Wasserfahrzeuge, die in der Verordnung des Provinzpräsidenten Nr. 32-83/Leg vom 9. Oktober 2001 (Zulassung und Führung von Fahrzeugen und Booten, die der Feuerwehr, dem Forstkorps und dem Zivilschutz der Autonomen Provinz Trient zur Verfügung stehen) genannt werden, einschließlich der Kosten für die Ausbildung der Fahrer der in den genannten Registern eingetragenen Fahrzeuge und die Ausstellung und Verwaltung der Dienstlizenzen
- Versicherungsschutz für Schäden an den unter Buchstabe e) genannten Fahrzeugen und für Unfälle von Fahrern und Insassen, die nicht durch die allgemeinen Versicherungspolicen der Provinz abgedeckt sind, gemäß den vom Provinzialrat festgelegten Kriterien und Verfahren
- Versicherungsschutz für Schäden, die Personen erleiden, die an Brandbekämpfungs- und Katastrophenschutzeinsätzen teilnehmen oder von diesen betroffen sind, gemäß den vom Provinzialrat festgelegten Kriterien und Modalitäten
- für die Versicherung von Todesfällen bei der Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes von hauptamtlichen oder freiwilligen Feuerwehrleuten und von Personen, die an Brandbekämpfungs- und Katastrophenschutzeinsätzen teilnehmen, gemäß den vom Provinzialrat festgelegten Kriterien und Modalitäten
- die in den Zuständigkeitsbereich der Provinz fallenden Ausgaben im Zusammenhang mit der Meldung hängender Kabel gemäß Artikel 39 ter des Provinzgesetzes Nr. 2 vom 10. Januar 1992 (Organisation der Katastrophenschutzeinsätze der Provinz), einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung der provinzialen Kabelkarte
- die anderen Ausgaben und Aufgaben, die der Feuerwehrkasse der Provinz durch die geltenden Vorschriften übertragen werden.
Organe
Die Organe des provinzialen Brandfonds sind
- das Direktorium
- der Vorsitzende des Verwaltungsrates;
- der Rechnungsprüfungsausschuss.