Erstattung der Kosten für die Löschung von Waldbränden

  • Aktiv

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Erstattung von Ausgaben für Waldbrandbekämpfungsmaßnahmen

An wen es sich richtet

Gewerkschaften und Korps der Freiwilligen Feuerwehren

Der Antrag kann eingereicht werden von:

  • Kommandant des Korps der Freiwilligen Feuerwehr
  • Inspektor des Bezirksverbands der Freiwilligen Feuerwehren

So geht es

Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie das Informationsblatt gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 679 von 2016 mit Unterschrift zum Empfang und zur Kenntnisnahme bei.

Kosten

KOSTENLOS

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:21

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