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Erstattung der Kosten für die Löschung von Waldbränden

  • Aktiv

Antrag auf Gewährung eines Beitrags zur Erstattung von Ausgaben für die Waldbrandbekämpfung

An wen es sich richtet

Gewerkschaften und Korps der Freiwilligen Feuerwehren

Der Antrag kann eingereicht werden von:

  • Kommandant des Korps der Freiwilligen Feuerwehr
  • Inspektor des Bezirksverbands der Freiwilligen Feuerwehren

So geht es

Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie den Informationsvermerk gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 mit Unterschrift zum Empfang und zur Kenntnisnahme bei.

Kosten

KOSTENLOS

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.10.2025 00:05

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