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Stellenausschreibung für den stellvertretenden Leiter des örtlichen und punktuellen Straßenbauamtes

Bekanntmachung der Ernennung zum stellvertretenden Leiter des örtlichen und punktuellen Straßenbauamtes

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Mit Beschluss Nr. 1051/2025 hat der Provinzialrat Herrn Bruno Lorengo mit Wirkung vom 1. August 2025 zum stellvertretenden Direktor gemäß Art. 34 bis, Abs. 1 des Personalgesetzes der Provinz ernannt.

Beschreibung und Anforderungen

Bekanntmachung der Ernennung zum stellvertretenden Leiter des örtlichen und punktuellen Straßenbauamtes

Spezifische Anforderungen

Die Ausschreibung richtet sich an Bedienstete des Sektors der lokalen Selbstverwaltung, die bei der Provinz angestellt sind, oder an Bedienstete mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, die in den Strukturen der Provinz tätig sind und die Voraussetzungen für den Zugang zur Qualifikation als Führungskraft erfüllen, d. h:

  • Besitz eines Masterabschlusses
  • sowie, alternativ
    • Besitz der Qualifikation eines Direktors
    • mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in Qualifikationen oder Profilen, für die ein Hochschulabschluss erforderlich ist, in öffentlichen Verwaltungen oder in Führungspositionen oder Positionen des mittleren Managements, die in Übereinstimmung mit den einschlägigen staatlichen Vorschriften festgelegt wurden, in öffentlichen oder privaten Unternehmen,

ausgenommen Personal, das bereits zum stellvertretenden Direktor ernannt wurde

Anzahl der Stellen

1

Wie man sich bewerben kann

Datum der Eröffnung der Bewerbungen

Mittwoch, 28. Mai 2025 ore 00:00

Frist für die Einreichung von Bewerbungen

Donnerstag, 12. Juni 2025 ore 23:56

Verfahren zum Einreichen des Antrags

Um zu diesem Verfahren zugelassen zu werden, müssen die Bewerber ihren Lebenslauf bis zum 12. Juni 2025, 24.00 Uhr, ausschließlich an die zertifizierte E-Mail-Adresse serv.personale@pec.provincia.tn.it senden, wobei der Inhalt des Lebenslaufs unter Androhung des Ausschlusses zu unterzeichnen und durch eine Selbstzertifizierungserklärung gemäß und im Sinne der Artikel 46 und 47 des Präsidialerlasses 445/2000 zu ersetzen ist. Dieser Erklärung ist ein geeignetes gültiges Ausweisdokument beizufügen.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 28.08.2025 18:03

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