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Selbstbestimmungsrecht für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind

  • Aktiv

Das Selbstbestimmungsgeld wird Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, gewährt, um ihre Eigenständigkeit und die Stärkung oder Erlangung ihrer persönlichen Autonomie zu unterstützen.

Beschreibung

Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Beitrag für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind und vom örtlichen Sozialdienst in Obhut genommen wurden.

Nachdem der Sozialdienst die Inobhutnahme bescheinigt hat, erstellt er einen maßgeschneiderten Interventionsplan und legt die Dauer der Beihilfe fest.

Der Antrag wird an die Provinzialagentur für Hilfe und ergänzende Sozialhilfe weitergeleitet, die ihn bewilligt.

Der monatliche Betrag der Beihilfe beträgt 500,00 Euro, ermäßigt auf 250,00 Euro, wenn der Antragsteller Gast in einer Sozialhilfeeinrichtung ist, die Unterkunft und Verpflegung garantiert.

Wird die Leistung für eine Dauer von mehr als sechs Monaten anerkannt, führen die territorialen Sozialdienste am Ende des sechsten Monats eine Kontrolle durch, um die Leistung für die bereits festgestellten Folgemonate zu bestätigen oder sie zu verfallen zu lassen.

Die Beihilfe wird für einen Zeitraum von mindestens drei und höchstens zwölf Monaten auf der Grundlage der Bestimmungen des individuellen Interventionsplans gewährt.

Die Zulage ist nicht verlängerbar.

Beschränkungen

Unterzeichnung des vom territorialen Sozialdienst erstellten individuellen Interventionsplans durch den Antragsteller.

An wen es sich richtet

Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen

  1. Wohnsitz der Antragstellerin in der Provinz Trient zum Zeitpunkt der Antragstellung;
  2. die Antragstellerin wird von den territorialen Sozialdiensten betreut, die einen maßgeschneiderten Interventionsplan erstellen;
  3. der Status des Gewaltopfers, der von den territorialen Sozialdiensten festgestellt wird, indem mindestens eine der folgenden Voraussetzungen überprüft wird
  • Erstattung einer Anzeige/Beschwerde wegen einer Handlung, die unter die im Gesetz Nr. 69 von 2019 genannten Straftaten fällt
  • er hat einen Weg aus der Gewalt bei einem oder mehreren der folgenden Subjekte eingeschlagen: a) territorialer Sozialdienst; b) Beratungszentrum; c) klinisch-psychologischer Dienst der Gesundheitsbehörde; d) dritte Einrichtung, die zur Kette der Anti-Gewalt-Dienste gehört.

 

So geht es

Der Antrag auf Selbstbestimmungsbeihilfe muss beim örtlichen Sozialdienst des Wohnorts (Gemeinden Trient und Rovereto; Comunità di valle) eingereicht werden.

Der Sozialdienst

  1. prüft den Status des Gewaltopfers
  2. erstellt einen maßgeschneiderten Interventionsplan;
  3. gibt die Dauer der Beihilfe an;
  4. bereitet den Antrag vor und leitet ihn an das Landesamt für Sozialhilfe und Sozialfürsorge weiter, das dann die Beihilfe gewährt und auszahlt.

Zeiten und Fristen

.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi per la prevenzione della violenza di genere e per la tutela delle donne che ne sono vittime

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Legge provinciale n. 6 del 2010, articolo 7 bis. Incremento dell''importo dell''assegno di autodeterminazione per le donne che hanno subito violenza e assegnazione di ulteriori risorse all''Agenzia provinciale per l''assistenza e la previdenza integrativa sull''esercizio finanziario 2025.

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Kontakt

Servizi sociali territoriali - Comunità della Valle di Cembra

Servizi sociali territoriali - Comunità della Valle dei Laghi

Servizi sociali territoriali - Magnifica Comunità degli Altipiani Cimbri

Telefono:
0464 784170

Fax:
0464 780899

E-mail:
segreteria@comunita.altipianicimbri.tn.it

Servizi sociali territoriali - Comunità della Val Di Non

Telefono:
0463 601639

Fax:
0463 601656

E-mail:
sociale@comunitavaldinon.tn.it

Servizi sociali territoriali - Comunità della Valle di Sole

Telefono:
0463 901029

Fax:
0463 901985

E-mail:
segreteria@comunitavalledisole.tn.it

Servizi sociali territoriali - Comunità Alto Garda e Ledro

Telefono:
0464 571729

Fax:
0464 571779

E-mail:
sociale@altogardaeledro.tn.it

Servizi sociali territoriali - Territorio Val d’adige Comuni di Trento, Aldeno, Cimone e Garniga Terme

Telefono:
0461 884477

Fax:
0461 884497

E-mail:
servizio_attivitasociali@comune.trento.it

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