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Selbstbestimmungsrecht für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind

  • Aktiv

Das Selbstbestimmungsgeld wird Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, gewährt, um die Erreichung und Stärkung der persönlichen Autonomie zu unterstützen und den Weg aus der Gewalt zu erleichtern.

Beschreibung

Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Beitrag für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind und vom örtlichen Sozialdienst in Obhut genommen wurden.

Nachdem der Sozialdienst die Inobhutnahme bescheinigt hat, erstellt er einen maßgeschneiderten Interventionsplan und legt die Dauer der Beihilfe fest.

Der Antrag wird an die Provinzialagentur für Hilfe und ergänzende Sozialhilfe weitergeleitet, die ihn bewilligt.

Der monatliche Betrag der Beihilfe beträgt 500,00 Euro, ermäßigt auf 250,00 Euro, wenn der Antragsteller Gast in einer Sozialhilfeeinrichtung ist, die Unterkunft und Verpflegung garantiert.

Wird die Leistung für eine Dauer von mehr als sechs Monaten anerkannt, führen die territorialen Sozialdienste am Ende des sechsten Monats eine Kontrolle durch, um die Leistung für die bereits festgestellten Folgemonate zu bestätigen oder sie zu verfallen zu lassen.

Die Beihilfe wird für einen Zeitraum von mindestens drei und höchstens zwölf Monaten auf der Grundlage der Bestimmungen des individuellen Interventionsplans gewährt.

Die Zulage ist nicht verlängerbar.

Beschränkungen

Unterzeichnung des vom territorialen Sozialdienst erstellten individuellen Interventionsplans durch den Antragsteller.

An wen es sich richtet

Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen

  1. Wohnsitz der Antragstellerin in der Provinz Trient zum Zeitpunkt der Antragstellung;
  2. die Antragstellerin wird von den territorialen Sozialdiensten betreut, die einen maßgeschneiderten Interventionsplan erstellen;
  3. der Status des Gewaltopfers, der von den territorialen Sozialdiensten festgestellt wird, indem mindestens eine der folgenden Voraussetzungen überprüft wird
  • Erstattung einer Anzeige/Beschwerde wegen einer Handlung, die unter die im Gesetz Nr. 69 von 2019 genannten Straftaten fällt
  • er hat einen Weg aus der Gewalt bei einem oder mehreren der folgenden Subjekte eingeschlagen: a) territorialer Sozialdienst; b) Beratungszentrum; c) klinisch-psychologischer Dienst der Gesundheitsbehörde; d) dritte Einrichtung, die zur Kette der Anti-Gewalt-Dienste gehört.

 

So geht es

Der Antrag auf Selbstbestimmungsbeihilfe muss beim örtlichen Sozialdienst des Wohnorts (Gemeinden Trient und Rovereto; Comunità di valle) eingereicht werden.

Der Sozialdienst

  1. prüft den Status des Gewaltopfers
  2. erstellt einen maßgeschneiderten Interventionsplan;
  3. gibt die Dauer der Beihilfe an;
  4. bereitet den Antrag vor und leitet ihn an das Landesamt für Sozialhilfe und Sozialfürsorge weiter, das dann die Beihilfe gewährt und auszahlt.

Zeiten und Fristen

.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi per la prevenzione della violenza di genere e per la tutela delle donne che ne sono vittime

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Legge provinciale n. 6 del 2010, articolo 7 bis. Incremento dell''importo dell''assegno di autodeterminazione per le donne che hanno subito violenza e assegnazione di ulteriori risorse all''Agenzia provinciale per l''assistenza e la previdenza integrativa sull''esercizio finanziario 2025.

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Kontakt

Servizi sociali territoriali - Comunità di Primiero

Telefono:
0439 64643

Fax:
0439 62372

E-mail:
sociale@primiero.tn.it

Servizi sociali territoriali - Comunità Valsugana e Tesino

Telefono:
0461 755565

Fax:
0461 755589

E-mail:
sociale@comunitavalsuganaetesino.it

Servizi sociali territoriali - Comunità Rotaliana Königsberg

Telefono:
0461 609062

Fax:
0461 609888

E-mail:
segreteria.sas@comunitarotaliana.tn.it

Servizi sociali territoriali - Comunità della Paganella

Telefono:
0461 585230

Fax:
0461 589170

E-mail:
sociale@comunita.paganella.tn.it

Servizi sociali territoriali - Comunità delle Giudicarie

Servizi sociali territoriali - Comunità della Vallagarina

Servizi sociali territoriali - Comun General de Fascia

Telefono:
0462 764297 / 764500

Fax:
0462 762159

E-mail:
sociale@comungeneraldefascia.tn.it

Servizi sociali territoriali - Comune di Rovereto

Telefono:
0464 452135

Fax:
0464 452361

E-mail:
servizisociali@comune.rovereto.tn.it

Servizi sociali territoriali - Comunità della Valle di Fiemme

Telefono:
0462 241391

Fax:
0462 241322

E-mail:
sociale@comunitavaldifiemme.tn.it

Servizi sociali territoriali - Comunità Alta Valsugana e Bersntol

Telefono:
0461 519600

Fax:
0461 531620

E-mail:
servizio.sociale@comunita.altavalsugana.tn.it

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