Beschreibung
Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Beitrag für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind und vom örtlichen Sozialdienst in Obhut genommen wurden.
Nachdem der Sozialdienst die Inobhutnahme bescheinigt hat, erstellt er einen maßgeschneiderten Interventionsplan und legt die Dauer der Beihilfe fest.
Der Antrag wird an die Provinzialagentur für Hilfe und ergänzende Sozialhilfe weitergeleitet, die ihn bewilligt.
Der monatliche Betrag der Beihilfe beträgt 400,00 EUR, ermäßigt auf 200,00 EUR, wenn der Antragsteller Gast in einer Wohneinrichtung der Sozialhilfe ist, die Unterkunft und Verpflegung bietet.
Wird die Leistung für eine Dauer von mehr als sechs Monaten anerkannt, führen die örtlichen Sozialdienste am Ende des sechsten Monats eine Kontrolle durch, um die Leistung für die bereits festgestellten Folgemonate zu bestätigen oder sie zu verfallen zu lassen.
Die Beihilfe wird für einen Zeitraum von mindestens drei und höchstens zwölf Monaten auf der Grundlage der Bestimmungen des individuellen Interventionsplans gewährt.
Die Zulage ist nicht verlängerbar.
Beschränkungen
Unterzeichnung des vom territorialen Sozialdienst erstellten individuellen Interventionsplans durch den Antragsteller.