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Zuschüsse für die Sanierung von Mietwohnungen – Anträge ab Montag, dem 24. August

Geförderter Wohnungsbau: Die Antragsfrist für diese Maßnahme läuft noch bis zum 12. Oktober

Veröffentlichungsdatum:

19.08.2026

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Beschreibung

Die Maßnahme betrifft die Gewährung eines Kapitalzuschusses zugunsten von Privatpersonen, die beabsichtigen, Immobilien aus ihrem Eigentum zu sanieren und diese an Personen mit Wohnbedarf zu vermieten. Nachfolgend finden Sie einige Informationen zu den Kriterien, Voraussetzungen und Modalitäten für den Zugang zu dieser Förderung, die mit dem Beschluss vom 7. August festgelegt wurden.

Wer kann einen Antrag stellen?
Die Antragsteller müssen Eigentümer – auch anteilig – von Immobilien sein, die sich auf dem Gebiet der Provinz Trient befinden.

Förderfähige Maßnahmen
Die Sanierungsmaßnahmen müssen Mindestkosten von 15.000 Euro und maximal zulässige Kosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit vorsehen. Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Wohnungen einer der Katasterkategorien A/2 bis A/7 angehören.

Höhe des Zuschusses und zusätzliche Anreize
Der Zuschuss wird als Kapitalzuschuss gewährt und beträgt 50 % der maximal zulässigen Kosten. Er kann unter bestimmten, in der Ausschreibung festgelegten Bedingungen um 5.000 Euro erhöht werden.

Verfahren zur Auswahl der Mieter
Zur Ermittlung der Personen mit Wohnbedarf, an die die Wohnungen vermietet werden sollen, können die Zuschussempfänger auf zwei Arten vorgehen:

  1. Direkte Auswahl: Die Zuschussempfänger können die Mieter direkt auswählen. Diese dürfen kein alleiniges Eigentumsrecht an einer anderen Wohnung besitzen, die sich in einem Umkreis von 40 Kilometern um die zu vermietende Wohnung befindet;
  2. Auswahl über gemeinnützige Einrichtungen; alternativ können die Begünstigten die Vermittlungsdienste von gemeinnützigen Einrichtungen in Anspruch nehmen, die sich für bedürftige oder benachteiligte Bevölkerungsgruppen einsetzen, unter anderem durch die Bereitstellung der sanierten Wohnungen.

Was die Miete betrifft, so gilt für die Verträge ein vergünstigter Mietzins, der gemäß dem Beschluss der Landesregierung Nr. 1060 vom 10. Juli 2026 um 15 % unter dem Marktpreis liegt.

Einreichungsfristen
Anträge können von Montag, dem 24. August 2026, bis einschließlich Montag, dem 12. Oktober 2026, eingereicht werden. Der Zuschuss wird in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge gewährt, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind. Die Mittelausstattung beträgt 5 Millionen Euro.

Informationen und Antragstellung: https://www.provincia.tn.it/Servizi/Contributo-risanamento-a-fini-locativi-di-immobili-di-persone-fisiche

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