Beschreibung
Unternehmen können Zuschüsse in Form von Anlagenkontenbeiträgen für Programme zur Eigenerzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Mini-Windkraftanlagen für den sofortigen Eigenverbrauch und für Energiespeichersysteme hinter dem Zähler für den späteren Eigenverbrauch beantragen.
Die Zuschüsse werden auf der Grundlage eines abgestuften Bewertungsverfahrens gewährt und für Investitionsprogramme gewährt, die für einen Betrag an förderfähigen Ausgaben von mindestens 30.000 EUR und höchstens 1 Mio. EUR durchgeführt werden, wobei der Höchstsatz zwischen 30 % und 50 % liegt.
Der Beihilfeantrag ist ausschließlich in elektronischer Form über die IT-Plattform einzureichen, die in dem dafür vorgesehenen Bereich der Website des Aktuars (www.invitalia.it) ab dem 8. Juli 2025, 12 Uhr, bis zum 30. September 2025, 12 Uhr, zur Verfügung steht.