Beschreibung
Unternehmen können Zuschüsse in Form von Anlagenkontenbeiträgen für Programme zur Eigenerzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Kleinwindkraftanlagen für den sofortigen Eigenverbrauch und für Energiespeichersysteme hinter dem Zähler für den späteren Eigenverbrauch beantragen.
Die Zuschüsse werden auf der Grundlage eines abgestuften Bewertungsverfahrens gewährt und für Investitionsprogramme gewährt, die für einen Betrag an förderfähigen Ausgaben von mindestens 30.000 EUR und höchstens 1 Mio. EUR durchgeführt werden, wobei der Höchstsatz zwischen 30 % und 50 % liegt.
Der Antrag auf Beihilfe ist ausschließlich in elektronischer Form über die Computerplattform einzureichen, die in dem dafür vorgesehenen Bereich der Website des Aktuars (www.invitalia.it) ab dem 8. Juli 2025, 12 Uhr, bis zum 30. September 2025, 12 Uhr, zur Verfügung steht. Mit dem Erlass der Direktion vom 29. September wurde die Frist bis zum 10. November 2025, 12 Uhr, verlängert.