Beschreibung
Die Anträge müssen sich auf ein Entwicklungsprogramm für den Umweltschutz beziehen, das eineUnternehmensinitiative zum Schutz der Umweltbetrifft, für deren Umsetzung ein oder mehrere Umweltschutzprojekte gemäß Titel IV des Dekrets vom 9. Dezember 2014 und gegebenenfalls Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte gemäß Titel III desselben Dekrets vom 9. Dezember 2014 erforderlich sein können, die in engem Zusammenhang stehen und in Bezug auf das Umweltschutzziel funktional sind. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 28 des genannten Erlasses vom 9. Dezember 2014 und den Zielen von Unterinvestition 1 müssen die Investitionsprojekte auf Folgendes ausgerichtet sein:
(a) auf den Umweltschutz, einschließlich Beihilfen zur Verringerung und Beseitigung von Treibhausgasemissionen, gemäß den Bestimmungen von Artikel 36 der AGVO; b) auf die Einführung von Energieeffizienzmaßnahmen, gemäß den Bestimmungen von Artikel 38 und 38-bis der AGVO
c) dieFörderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, erneuerbarem Wasserstoff und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung gemäß Artikel 41 der AGVO, sofern die Investitionen Maßnahmen zum Eigenverbrauch des begünstigten Unternehmens betreffen und Teil eines umfassenderen Investitionsprogramms sind
(d)Ressourceneffizienz und Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft gemäß den Bestimmungen von Artikel 47 der AGVO.
Anträge auf Zugang können bei der Agenzia nazionale per l'attrazione degli investimenti e lo sviluppo d'impresa S.p.A. - Invitalia, der Verwaltungsstelle der Maßnahme , eingereicht werden, a ab dem 11. November 2024, 12.00 Uhr, gemäß den Verfahren und Formularen, die rechtzeitig vor diesem Datum auf der Website der Agentur in dem speziellen Bereich für Entwicklungsverträge zur Verfügung gestellt werden(https://www.invitalia.it)