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NRP Mission 1 Komponente 2 Inv. 7 - Subinv. 1 "Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Übergang, Null-Netto-Emissions-Technologien und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigke...

Direktorialerlass des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy vom 14. Juni 2024 zur Eröffnung des Förderfensters für Entwicklungsprogramme, die diesen Zielen entsprechen, ab dem 27. Juni 2024

Veröffentlichungsdatum:

27.06.2024

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Beschreibung

Das Ministerium für Wirtschaft und Made in Italy hat das Direktorialdekret vom 14. Juni 2024 genehmigt, mit dem es die Modalitäten für die Umsetzung von Unterinvestition 1 der Maßnahme M1C2 Investition 7 des PNRR durch das Instrument der Entwicklungsverträge festlegt, und zwar für den Teil, der sich auf die Unterstützung von Investitionen zur Stärkung der Produktionsketten von Geräten bezieht, die für den ökologischen Übergang nützlich sind (z.B. Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Geräte zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung), für die Mittel in Höhe von 1,225 Millionen Euro bereitgestellt werden.

In demselben Erlass werden die Modalitäten für die Verwendung der noch nicht verwendeten Mittel für die Investition 5.1 "Ausbau der internationalen, industriellen und Forschungs- und Entwicklungsführerschaft im Bereich der erneuerbaren Energien und Batterien" der Mission 2 Komponente 2 in Höhe von 513.770.155 Euro festgelegt, die zum Teil für die Entwicklung von Photovoltaik- und Windtechnologien und zum Teil für die Entwicklung des Batteriesektors bestimmt sind.

Die Anträge auf Unterstützung sind bei der Agenzia nazionale per l'attrazione degli investimenti e lo sviluppo d'impresa S.p.A. - Invitalia, der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen Stelle, einzureichen. Dabei sind die Verfahren und Formulare zu verwenden, die auf der Website der Agentur(https://www.invitalia.it) unter der Rubrik "Entwicklungsaufträge" zu finden sind. Das Antragsfenster öffnet sich am 27. Juni 2024. Das Fenster ist offen für neue Anträge auf Abschluss eines Entwicklungsvertrags und, vorbehaltlich der Einreichung eines spezifischen Antrags, für Anträge, die bereits bei der Agentur eingereicht wurden und deren Erleichterungsprozess aufgrund fehlender finanzieller Mittel ausgesetzt wurde. Im letztgenannten Fall müssen die Anträge die erforderlichen Angaben enthalten, damit überprüft werden kann, ob alle im Dekret vorgesehenen Anforderungen erfüllt sind.

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