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NRP M2 C2 Inv. 5.1 Unter-Inv. 1 "Fonds zur Unterstützung des industriellen Übergangs".

Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy hat mit einem Direktionserlass vom 18. Juli 2025 die Bedingungen und Verfahren für die Einreichung von Anträgen auf Zugang zu Einrichtungen zur Unterstützung von Investitionsprogrammen für den Umweltschutz festgelegt.
Ursprüngliche Zuweisung von 134.018.568,13 Euro.
Frist für die Einreichung von Anträgen 10. Dezember 2025.

Veröffentlichungsdatum:

20.08.2025

Ablaufdatum:

31.12.2025

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Beschreibung

Unternehmen können Zuschüsse in Form von Anlagenkontenbeiträgen für Programme zur Eigenerzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Mini-Windkraftanlagen für den sofortigen Eigenverbrauch und für Energiespeichersysteme hinter dem Zähler für den späteren Eigenverbrauch beantragen.

Die bezuschussten Investitionen müssen beihilfefähige Kosten zwischen 3 und 20 Mio. EUR umfassen und Maßnahmen betreffen, die auf Folgendes abzielen: Energieeffizienz, Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen oder Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbarem Wasserstoff für den Eigenverbrauch, Verringerung des Wasserverbrauchs, der Menge an verwendeten Rohstoffen und Halbfertigprodukten und/oder der auf Deponien entsorgten Abfälle.

Die Beihilfeintensität wird je nach Art und Standort der Investition sowie der Art der Kosten gestaffelt.

Anträge auf Inanspruchnahme der Mittel können ab dem 17. September 2025, 12 Uhr, bis zum 10. Dezember 2025, 12 Uhr, eingereicht werden. Das Verfahren für das Ausfüllen des Antragsformulars und die weiteren beigefügten Unterlagen werden auf der Website von Invitalia veröffentlicht.

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