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NFP-Mission 2 Komponente 2 Investition 4.3 "Installation einer elektrischen Ladeinfrastruktur".

Es wurden Bekanntmachungen veröffentlicht, um Zugang zu Mitteln zu erhalten, die den Bau von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge auf außerstädtischen Straßen und in städtischen Zentren bis 2025 unterstützen (Ministerialerlass Nr. 11 vom 12. Januar 2023 und Ministerialerlass Nr. 109 vom 18. März 2024). Ab dem 29. Oktober 2024 ist es möglich, einen Antrag auf Zugang zu den Einrichtungen über den GSE-Kundenbereich zu stellen.
Die verbleibenden PNRR-Mittel, die für neue Abrufe vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 319 Mio. EUR.

Veröffentlichungsdatum:

29.10.2024

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Beschreibung

Die Verwaltungsbehörde der Maßnahme ist die GSE, die die technisch-betriebliche Unterstützung für die MASE durchführt. Für die zugelassenen Projekte ist die Auszahlung von Leistungen in Form eines Kapitalbeitrags in Höhe von maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben gemäß Artikel 7 des Ministerialerlasses Nr. 109 vom 18. März 2024 vorgesehen, nachdem ein Auszahlungsantrag gestellt wurde, dem detaillierte Unterlagen zum Nachweis der entstandenen Ausgaben und der erreichten Ziele beigefügt sind. Förderfähig sind nur Ausgaben, die bis zum 31. Dezember 2025 vollständig belegt sind. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die MASE.

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