Beschreibung
Die Verwaltungsbehörde der Maßnahme ist die GSE, die die technisch-betriebliche Unterstützung für die MASE durchführt. Für die zugelassenen Projekte ist die Auszahlung von Leistungen in Form eines Kapitalbeitrags in Höhe von maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben gemäß Artikel 7 des Ministerialerlasses Nr. 109 vom 18. März 2024 vorgesehen, nachdem ein Auszahlungsantrag gestellt wurde, dem detaillierte Unterlagen zum Nachweis der entstandenen Ausgaben und der erreichten Ziele beigefügt sind. Förderfähig sind nur Ausgaben, die bis zum 31. Dezember 2025 vollständig belegt sind. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die MASE.