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NFP M2C2 I1.2 "Förderung von erneuerbaren Energien für Energiegemeinschaften und Eigenverbrauch

Mit einem Erlass vom 17. Juli 2025 wurden die CACER-Betriebsvorschriften aktualisiert und der Kreis der Begünstigten im Rahmen von Mission 2, Komponente 2, Investition 1.2 des NRP erweitert: nun können auch Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern Zugang zu den Mitteln erhalten.
Ebenfalls genehmigt wurde die Aktualisierung der öffentlichen Bekanntmachung für die Einreichung von Gegenanträgen für Kapitalzuschüsse für die Entwicklung von Gemeinschaften für erneuerbare Energien (RECs) und kollektiven Eigenverbrauchssystemen.
Verfügbare Mittel: 2,2 Mrd. EUR.
Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen läuft vom 21. Juli 2025 bis zum 30. November 2025.

Veröffentlichungsdatum:

31.07.2025

Ablaufdatum:

31.12.2025

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Beschreibung

Mit der Aktualisierung der Bekanntmachung wird der Umfang des Zugangs zur Kapitalbeteiligung in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten für die Entwicklung von Energiegemeinschaften und kollektiven Eigenverbrauchskonfigurationen in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern erweitert.

Für Anlagen, die für diesen Anreiz in Frage kommen, müssen die Bauarbeiten bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein und die Inbetriebnahme muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Datum der Fertigstellung erfolgen (in jedem Fall spätestens bis zum 31. Dezember 2027).

Der Antrag muss ausschließlich elektronisch über das IT-Portal "SPC-Sistemi di Produzione e Consumo" eingereicht werden, das über denKundenbereich.

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