Beschreibung
Mit der Aktualisierung der Bekanntmachung wird der Umfang des Zugangs zur Kapitalbeteiligung in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten für die Entwicklung von Energiegemeinschaften und kollektiven Eigenverbrauchskonfigurationen in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern erweitert.
Für Anlagen, die für diesen Anreiz in Frage kommen, müssen die Bauarbeiten bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein und die Inbetriebnahme muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Datum der Fertigstellung erfolgen (in jedem Fall spätestens bis zum 31. Dezember 2027).
Der Antrag muss ausschließlich elektronisch über das IT-Portal "SPC-Sistemi di Produzione e Consumo" eingereicht werden, das über denKundenbereich.