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Landesgesetz vom 4. August 2015, Nr. 15, Art. 28-31: Genehmigung der endgültigen Entwurfsvariante zum PUP bezüglich des Verbindungsbereichs Ostkorridor und des dazugehörigen Gesetzentwurfs.

Mit Beschluss Nr. 2050 vom 20. Oktober 2023 genehmigte der Provinzialrat den Gesetzesentwurf für eine Variante des Provinzialen Stadtplans (PUP), die das Anschlussgebiet Ostkorridor betrifft.

Veröffentlichungsdatum:

20.10.2023

Beschreibung

Im Einklang mit den Grundprinzipien des PUP - Nachhaltigkeit, verantwortungsvolle Subsidiarität, Integration und Wettbewerbsfähigkeit - und mit Blick auf die Flexibilität integriert die Variante die im aktuellen Plan vorgesehene Gliederung der Mobilitätsnetze und überwindet die starre Unterscheidung zwischen internen und Zugangskorridoren, um den Anwendungsbereich der Prognosen zu erweitern und ihre Umsetzung zu erleichtern. Durch die Festlegung von "Verbindungsbereichen" wird eine Zwischenebene definiert, die kartografisch und rechtlich kohärent ist und den Umfang und die Instrumente der bestehenden Korridore umfassen kann. Die Besonderheiten und der Verbindungsbedarf der Gebiete bilden den Bezugspunkt für die kartografische Festlegung homogener Gebiete, die spezifische räumliche Ziele darstellen. Die sozioökonomischen und ökologischen Merkmale sowie die Mobilitätspolitiken und -programme bilden die vorherrschenden Aspekte. In Übereinstimmung mit den europäischen Kohäsionspolitiken erhalten die Gebiete den angemessenen Maßstab für die Definition des städtischen Rahmens, der für eine vollständige Verkehrsplanung nützlich ist, während gleichzeitig der Kontext geschaffen wird, damit die Kriterien für die Ermöglichungsbedingung - wie in der Verordnung 1060/2021 für den Zugang zu den Finanzmitteln aus dem OP EFRE, dem Entwicklungs- und Kohäsionsfonds und dem ESF Plus definiert - durch die Ausarbeitung eines provinziellen Mobilitätsplans nach Abschnitten oder die Vorlage einer allgemeinen Projekthypothese verfolgt werden können. In beiden Fällen besteht das Ziel der Rahmenpläne in der Vorbereitung von multimodalen Infrastrukturen, die den Verbindungsbedarf in einer Netzlogik maximieren, bei der jede geplante Intervention einen positiven Beitrag zur Deckung des Verbindungsbedarfs in seiner Gesamtheit leisten muss.
Das Ergebnis ist eine Gesetzesänderung, die ein neues Instrument für Mobilitätsnetzwerke identifiziert und die Methodik für dessen Umsetzung definiert. Die Änderung hat an sich keine Auswirkungen und bestimmt die Prognosen erst nach der Genehmigung der Variante des PUP, die das spezifische Gebiet aktiviert. Diese Variante aktiviert den Verbindungsbereich des Ostkorridors als Priorität und Prototyp und definiert seine Ziele, um das Problem der Verbindung mit der Region Venetien, des Verkehrsaufkommens, das das Valsugana betrifft, und des Verbindungsbedarfs, der von den darin enthaltenen Gebieten geäußert wird, zu lösen. Die Kohärenz mit den angenommenen Zielen ist der Parameter, an dem die Antwort auf die Verbindungsbedürfnisse des Gebiets zu messen ist: die Ziele sind als Ganzes und auf einheitliche Weise zu verfolgen; die unzusammenhängende Anwendung derselben stellt in der Tat einen Gegensatz zu der festgelegten Methode dar. Die Variante führt die Definition einer Methode für den Aufbau der Beziehung zwischen den Themen ein, die bei der Definition von gemeinsamen Strategien und Aktionen zu berücksichtigen sind. Die operationelle Umsetzung der Methode wird durch die Kriterien für die Bewertung der Alternativen dargestellt, die die Vorhersage des Szenarios ermöglichen, das die intermodale Infrastrukturlösung zulässt, die die Antwort auf den Bedarf an Konnektivität unter Berücksichtigung der für die ökologischen, technischen und wirtschaftlichen Komponenten definierten Kriterien maximiert. Die Variante zum PUP führt eine Beteiligungsphase ein, die gesetzlich vorgeschrieben ist, um die Entwicklung der Ziele des PUP und den Beginn der nachgeordneten Planung zu ermöglichen. Die dem Anknüpfungspunkt zugrundeliegende Methode bietet die Struktur für die Durchführung der Beteiligungsphase, die darauf abzielt, die Bedürfnisse und Erwartungen der Gebiete herauszuarbeiten und zu identifizieren und sie durch die gemeinsame Definition von Variablen und Gewichtungen in Leitlinien für die nachgeordnete Planung umzusetzen.

Dokumente

Variante al PUP – Ambito di connessione Corridoio Est – Seconda adozione (Legge provinciale 4 agosto 2015, n. 15, articolo 29)

La Giunta provinciale con deliberazione n. 1223 del 14 luglio 2023 ha adottato in seconda adozione la variante al piano urbanistico provinciale (PUP) relativa all'ambito di connessione Corridoio Est

Legge provinciale 4 agosto 2015, n. 15, Articolo 29: Adozione del progetto di Variante al piano urbanistico provinciale (PUP) relativa all'ambito di connessione Corridoio Est.

La Giunta provinciale con deliberazione n. 1923 del 28 ottobre 2022 ha adottato la variante al piano urbanistico provinciale (PUP) relativa all'ambito di connessione Corridoio Est.

Documento preliminare per la variante al PUP relativa al Corridoio di accesso Est

La Giunta provinciale con deliberazione n. 1058 del 25 giugno 2021 ha approvato il documento preliminare per l'adozione della variante al Piano urbanistico provinciale riguardante il corridoio di accesso Est.

Zusatzinformationen

Verwaltungspersonen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:18

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