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Zulassung und Akkreditierung im Bereich der Sozialfürsorge

Die Verordnung über Genehmigungen, Akkreditierungen und Verwaltungs- und Betrauungsverfahren für Sozialdienstleistungen, die seit dem 1. Juli 2018 in Kraft ist.

Veröffentlichungsdatum:

15.03.2023

Beschreibung

Einrichtungen (Einrichtungen des dritten Sektors, private Einrichtungen, APSP, Stiftungen ...), die im Bereich der Sozialfürsorge tätig sind, müssen gemäß dem Präsidialdekret Nr. 3-78/Leg vom 9. April 2018 zugelassen oder akkreditiert sein,

Die Zulassung wird von der Provinz ausgestellt und stellt den notwendigen Titel für die Erbringung von Sozialdienstleistungen im Rahmen der freien Marktwirtschaft dar. Um von öffentlichen Einrichtungen mit der Erbringung von Sozialdienstleistungen betraut zu werden, muss man hingegen akkreditiert sein.

Die Zulassung und die Akkreditierung werden erteilt, um im Bereich der Sozialfürsorge für funktionale Aggregationen, d. h. für Dienste, die homogenen Bedürfnissen entsprechen (z. B. Wohndienste für Minderjährige oder häusliche Dienste für Menschen mit Behinderungen), und/oder für andere Arten von Diensten, wie territoriale Dienste, Sozialtresen und arbeitsbegleitende Maßnahmen, tätig werden zu können.

Die Beschreibung der Dienstleistungen, die zu den funktionalen Aggregationen gehören, und der anderen Arten von Dienstleistungen findet sich im"Katalog der Sozialdienstleistungen" (genehmigt durch den Beschluss Nr. 604 vom 6. April 2023), der das Referenzinstrument für die Akkreditierungs- und Genehmigungsverfahren ist

Zulassung

Um eine Zulassung zur Ausübung ihrer Tätigkeit zu erhalten, müssen private Einrichtungen und öffentliche Dienstleistungsunternehmen die in Anhang 1 der Verordnung aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen:

(a) Sie müssen die im Leitfaden für Dienstleistungen aufgeführten Tätigkeiten, Maßnahmen und Initiativen durchführen;

b) die Dienstleistungen unter Einhaltung der Mindestanforderungen erbringen;

c) den Plan für die Ausbildung des Personals gemäß Anhang 1 der Verordnung umsetzen;

d) den Ausbildungsplan für das Personal alle drei Jahre zu aktualisieren;

e) die Sozialversicherungs- und Arbeitsgesetze, die einschlägigen nationalen Tarifverträge und etwaige ergänzende Provinzverträge in der durch das Provinzgesetz Nr. 2 vom 9. März 2016 (Provinzgesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinien über öffentliche Aufträge 2016) festgelegten Weise einhalten.

Akkreditierung

Um für die Ausübung ihrer Tätigkeiten akkreditiert zu werden, müssen die Einrichtungen des dritten Sektors und die öffentlichen Personaldienstleistungsunternehmen die in Anhang 2 der Verordnungen genannten Mindestanforderungen erfüllen:

  1. (a) die vorgesehenen Tätigkeiten, Initiativen und Interventionen durchführen;

b) die in der Dienstleistungscharta und im Betriebsplan vorgesehenen Tätigkeiten mindestens alle 3 Jahre durchführen,

c) die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Mindestanforderungen erbringen;

d) den Ausbildungsplan für Mitarbeiter und Freiwillige gemäß Anhang 2 der Verordnung umzusetzen;

e) den Fortbildungsplan für Mitarbeiter und Freiwillige alle drei Jahre zu aktualisieren;

(f) den Sozialbericht zu verabschieden ;

g) die Sozial- und Arbeitsgesetze, die einschlägigen nationalen Tarifverträge und alle ergänzenden Provinzverträge in der durch das Provinzgesetz Nr. 2 von 2016 festgelegten Weise einhalten.

Die Instrumente

Die "Verordnung über die Zulassung, Akkreditierung und Beaufsichtigung von Einrichtungen, die im Bereich der Sozialfürsorge tätig sind", nennt zwei Instrumente, die die Qualität der Sozialfürsorgedienste ausmachen

  • der Sozialbericht

Der Sozialbericht ist eine treibende Kraft für die Verbesserung

  1. der Qualität der Dienstleistungen, die als Antwort auf die festgestellten Bedürfnisse erbracht werden
  2. die unternehmerischen Fähigkeiten der Organisation, verstanden als die Fähigkeit, Bedürfnisse aufzufangen und zu lesen, angemessene Antworten auf individuelle Situationen zu geben, sich in den Bezugskontexten angemessen zu positionieren, mit der Fähigkeit, die verfügbaren familiären, territorialen und nachbarschaftlichen Ressourcen zu aktivieren und Kooperationsnetzwerke aufzubauen".

Zu den charakteristischen methodischen Elementen des Sozialberichts der Provinz gehören

- Modularität, so dass die verschiedenen Dimensionen und Besonderheiten der Organisationen des Dritten Sektors berücksichtigt werden können;

- Flexibilität, so dass das Modell die Möglichkeit garantiert und verbessert, Indikatoren zu identifizieren, die von jeder Organisation des Dritten Sektors auf der Grundlage gemeinsamer Prinzipien und Kriterien autonom definiert werden

- die Periodizität, um den Organisationen des Dritten Sektors die Umsetzung des Sozialberichts zu erleichtern , indem - für diejenigen, die dies wünschen - eine dreijährige Laufzeit für die ersten beiden Ausgaben (also für einen Zeitraum von sechs Jahren) und dann eine jährliche Laufzeit (ab dem siebten Jahr) vorgesehen wird.

Siehe den Beschluss zur Genehmigung des Entwurfs des Sozialberichts und zur Festlegung der Leitlinien für seine Erstellung (Del. G.P. Nr. 1183 vom 6. Juli 2018) >>

  • Dienstleistungs-Charta

Die Dienstleistungscharta ist ein klares und transparentes Informationsinstrument über die angebotenen Sozialdienstleistungen.

Für den Dienstleistungserbringer und die Verwaltung wird die Dienstleistungscharta zu einem wirksamen Instrument, um den Bürgern zuzuhören, sie zu beteiligen und sie zu schützen.

Für die Verwaltung, die die Sozialpolitik festlegt, und für die Governance stellt die Dienstleistungscharta ein Element dar, um den Stand der Sozialpolitik der Provinz und des Territoriums zu bewerten und geeignete Strategien zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen zu definieren, auch durch ein System der partizipativen Bewertung mit den Dienstleistungsempfängern.

Konsultieren Sie den Beschluss zur Genehmigung der "Leitlinien für die Ausarbeitung der Charta der Sozialdienstleistungen und die Festlegung ihrer wesentlichen Inhalte" gemäß Art. 20, c. 1, des Provinzgesetzes 13/2007 (Del. G.P. n. 1182 vom 6. Juli 2018) >>

Konsultation der Listen der zugelassenen und akkreditierten Fächer

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Chiarimenti in tema di accreditamento, affidamento e autorizzazione allo svolgimento di servizi socio-assistenziali

In questa pagina sono pubblicate circolari e chiarimenti in tema di:
Accreditamento, Catalogo dei servizi socio-assistenziali e Affidamenti dei servizi socio-assistenziali (Circolare del 18 maggio 2021)
Requisiti per Autorizzazione/Accreditamento dei servizi socio-assistenziali (Circolare del 7 luglio 2020)
Invio della domanda di autorizzazione e accreditamento in via telematica (Comunicazione)

Catalogo dei servizi socio-assistenziali

Il Catalogo è il sistema di classificazione delle tipologie dei servizi socio-assistenziali soggetti ad autorizzazione e accreditamento
È un documento dove sono descritti in dettaglio i servizi socio assistenziali che sono svolti all’interno di ciascuna aggregazione funzionale e gli interventi che rientrano nella tipologia dei servizi territoriali, degli interventi di accompagnamento al lavoro o dello sportello sociale.

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste

Antrag auf Zulassung und Akkreditierung im Bereich der Sozialfürsorge

Für die Erbringung von Sozialdienstleistungen auf dem freien Markt ist eine Zulassung durch die Provinz erforderlich. Werden die Dienstleistungen hingegen im Auftrag einer öffentlichen Einrichtung erbracht, sind sowohl eine Genehmigung als auch eine Zulassung erforderlich.

Letzte Änderung: 20.06.2025 08:35

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