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Provinznaturschutzgebiet Masi Carretta - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Beweidung von Flächen außerhalb von Feuchtgebieten zu Zwecken der Erhaltung, der Umweltsanierung und der öffentlichen Nutzung nach einem interdisziplinären Plan, der von der für die Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz genehmigt wurde.
  • Verwendung von organischen Düngemitteln und bei anorganischen Düngemitteln Vorrang für Phosphorite, Ammoniumnitrat und Kaliumchlorid; vollständige Beseitigung von Bodenentseuchungen.
  • Behandlungen mit Produkten auf Chlorophacinonbasis für Rodentizide, Minimierung der Abdrift mit Spießen und geeigneten Geräten.
  • Modifizierung oder Veränderung der Elemente des Provinznaturschutzgebiets.
  • Ablagerung von Abfällen oder Materialien, Aushub, Änderung des Anbaus, Rückgewinnung oder Entwässerung von Boden.
  • Steinbrüche und Torfmoore kultivieren.
  • Pilze einzuführen, zu entfernen oder zu beschädigen, außer aus wissenschaftlichen oder naturschutzfachlichen Gründen mit vorheriger Genehmigung.
  • Töten, Stören, Freilassen oder Entnehmen von Tierarten, außer aus besonderen Gründen.
  • Einleiten von Abwasser oder Wasser, das die Eigenschaften des Provinznaturparks verändert.
  • Verwendung von Pestiziden, Herbiziden, mineralischen oder organischen Düngemitteln, die Eutrophierung verursachen oder die biochemischen Eigenschaften des Wassers dauerhaft verändern.
  • Das Durchqueren des Gebiets mit Hochspannungsleitungen oder Telefonleitungen.
  • Überfliegen in niedriger Höhe mit Flugzeugen oder Hubschraubern.
  • Erzeugen von Tönen, Lichtern, störenden Geräuschen und Fahren von Freizeitfahrzeugen.
  • Baden und die Benutzung von Wasserfahrzeugen.
  • Zelten, Feuer machen, Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen lassen.
  • Betreten des Schutzgebiets abseits der markierten Wege, außer für Eigentümer/Mieter oder für wissenschaftliche/überwachende/verwaltende Tätigkeiten.
  • Verwendung von Trockenmitteln sowie Simazin- und Atrazinprodukten (nur nicht rückstandsfreie Produkte werden toleriert).
  • Verwendung von organischen und anorganischen Düngemitteln, die stark mit Schwermetallen belastet sind.
  • Verwendung von Captan- und Vinclozolin-Produkten.

Referenzorte

Masi Carretta

Provinzielles Naturschutzgebiet

Die beiden Torfmoore, aus denen das Naturschutzgebiet besteht, sind durch die Auffüllung zweier benachbarter Becken entstanden, von denen das größere noch ein kleines Restwasserbecken in seinem mittleren Bereich aufweist.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet. In der Nähe befinden sich die lokalen Naturschutzgebiete Masi Carretta und Pezzabosco.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 11600 del 6/10/1989

Delibera di istituzione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Masi Carretta' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.12.2025 12:28

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