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Provinznaturschutzgebiet Ecchener Torfmoor - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

18.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Fortgesetztes Mähen der Wiesen (normale Praxis).
  • Eingriffe, die in einem spezifischen interdisziplinären Plan vorgesehen sind, der von der für die Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz für die Erhaltung und Wiederherstellung der Umwelt und die Verwaltung des gesamten Gebiets genehmigt wurde.
  • Die Elemente, aus denen sich das Provinznaturschutzgebiet zusammensetzt, in irgendeiner Weise zu verändern oder zu modifizieren.
  • Abfälle oder Materialien jeglicher Art abzulagern und Ausgrabungen, Änderungen der Bewirtschaftung, Landgewinnung oder Entwässerung vorzunehmen.
  • Steinbrüche und Torfmoore zu kultivieren.
  • Einbringen, Entfernen oder Beschädigen von Flora und Pilzen (außer aus wissenschaftlichen und naturschutzfachlichen Gründen, mit vorheriger Genehmigung).
  • Töten, Verletzen, Einfangen, Stören, Freilassen oder Entnehmen von Tierarten (außer aus besonderen Gründen).
  • Einleiten von Abwasser oder Wasser, das die Eigenschaften des Provinznaturschutzgebiets verändern könnte.
  • Verwendung von Pestiziden, Herbiziden, mineralischen und organischen Düngemitteln, die die biozönotischen Eigenschaften des Wassers auslösen oder verändern können (Trockenmittel, Simazin, Atrazin, stark verschmutzte Düngemittel, Captan und Vinclozolin sind zu reduzieren, Rodentizide mit Ausnahme von "Chlorophacinon" sind verboten).
  • Durchqueren des Gebiets mit Strom- und Telefonleitungen.
  • Überfliegen des Provinznaturschutzgebiets in niedriger Höhe mit Flugzeugen oder Hubschraubern.
  • Geräusche, Lichter, störende Geräusche machen
  • Mit Fahrzeugen zirkulieren.
  • Zelten, Feuer machen, Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen lassen.
  • Das Betreten des Schutzgebietes außerhalb der markierten Wege (außer für Eigentümer, Nutznießer oder Personen, die wissenschaftliche, Überwachungs- und Verwaltungstätigkeiten durchführen).

Referenzorte

Ecchener Torfmoor

Provinzielles Naturschutzgebiet

Ein Hochplateau auf der Folgaria-Hochebene mit einer ausgedehnten flachen Moorlandschaft mit vielfältiger und gegliederter Vegetation.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 11601 del 6/10/1989

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Torbiera Ecchen' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 07.01.2026 12:16

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