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Provinziales Naturschutzgebiet Le Grave - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Waldbau nach naturalistischen Kriterien in den Kiefernwäldern, unter Beachtung der Feuchtgebiete und der Wasserzone, zugunsten einer natürlichen Entwicklung der Pflanzengemeinschaften.
  • Für die Erhaltung, die ökologische Wiederherstellung und die öffentliche Nutzung des Provinznaturschutzgebiets können alle Maßnahmen durchgeführt werden, die in einem spezifischen interdisziplinären Plan vorgesehen sind, der von der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde genehmigt wurde.
  • Die Elemente, aus denen sich das Provinznaturschutzgebiet zusammensetzt, in irgendeiner Weise zu verändern oder zu modifizieren.
  • Abfälle oder Materialien jeglicher Art abzulagern und Ausgrabungen, Änderungen des Anbaus, Landgewinnung oder Entwässerungsarbeiten vorzunehmen.
  • Steinbrüche und Torfmoore zu bewirtschaften und bereits erteilte Genehmigungen zu widerrufen.
  • Das Einbringen, Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen und Pilzen jeglicher Art, außer aus wissenschaftlichen und konservatorischen Gründen des Provinznaturschutzgebiets, vorbehaltlich der Genehmigung durch die für die Schutzgebiete zuständige Provinzdienststelle.
  • Fällung, Störung, Einführung oder Entnahme von Tierarten, außer aus wissenschaftlichen Gründen.
  • Verwendung von Pestiziden, Herbiziden, mineralischen oder organischen Düngemitteln, die Eutrophierungserscheinungen auslösen oder die biochemischen Eigenschaften des Wassers dauerhaft verändern können.
  • Das Durchqueren des Gebiets mit Hochspannungsleitungen oder Telefonleitungen.
  • Das Überfliegen des Provinznaturschutzgebiets in niedriger Höhe mit Flugzeugen oder Hubschraubern.
  • Das Erzeugen von Tönen, Lichtern, störenden Geräuschen und das Befahren mit Fahrzeugen jeglicher Art zu Erholungszwecken.
  • Zelten, Feuer machen, Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen lassen.
  • Das Betreten des Schutzgebiets außerhalb der markierten Wege, mit Ausnahme von Eigentümern, Nutznießern, Pächtern oder Inhabern in anderer Eigenschaft sowie Personen, die wissenschaftliche, Überwachungs- und Verwaltungstätigkeiten durchführen.

Referenzorte

Die Gräber

Provinzielles Naturschutzgebiet

Dieses Naturschutzgebiet umfasst zwei sehr unterschiedliche Umwelttypen: ein Feuchtgebiet und eine Trockenzone, die sich am Fuße bzw. an den Flanken eines kleinen Reliefs befinden, das auf topografischen Karten als "Doss Le Grave" bezeichnet wird.

Das Reservat ist Teil des größeren Sonderschutzgebiets "Monte Barco - Le Grave".

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 9064 del 5/08/1988

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Le Grave' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.12.2025 12:22

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