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Provinziales Naturreservat Costa-See - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Fortsetzung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf den zum Zeitpunkt des Beschlusses bewirtschafteten Flächen mit traditionellen oder modernen kompatiblen Methoden. Für die Einführung neuer Intensivkulturen oder Gemüsearten ist die vorherige und verbindliche Stellungnahme der für die Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz erforderlich.
  • Renovierung von Geräteschuppen auf landwirtschaftlichen Flächen.
  • Zugang zu bewirtschafteten Flächen (auch mit Kraftfahrzeugen) durch den Eigentümer, Pächter oder Besitzer.
  • Ausübung des Waldbaus gemäß Waldbewirtschaftungsplänen oder spezifischen Vorschriften der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle.
  • Befahren mit Kraftfahrzeugen für forstliche Nutzungstätigkeiten.
  • Wartungsarbeiten an Anlagen oder Infrastrukturen von öffentlichem Interesse.
  • Eingriffe, die für die Erhaltung, das bio-ökologische Gleichgewicht, die kulturelle Nutzung und die wissenschaftliche Forschung notwendig sind und von der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde durchgeführt werden.
  • Modifizierung oder Veränderung der Elemente des Provinznaturschutzgebiets
  • Ablagerung von Abfällen, Aushub, Änderung der Bewirtschaftung, Urbarmachung oder Entwässerung des Geländes
  • Steinbrüche und Torfmoore kultivieren
  • Pflanzen bzw. Pflanzenteile zu setzen, zu entfernen oder zu beschädigen sowie Pilze oder andere Produkte aus dem Unterholz zu sammeln
  • Jagen und Fischen, Freilassen, Entnehmen oder Stören von Tierarten; Freilaufenlassen von Hunden oder anderen Haustieren (auch zum Hüten)
  • Errichten von Bauten oder Kunstwerken, auch vorübergehend (außer SP 66).
  • Ablassen oder Einleiten von Wasser oder Klärschlamm.
  • Rodung von Wäldern, Grünland und unbebauten Flächen für landwirtschaftliche Zwecke.
  • Verwendung von Pestiziden oder Giftködern für Zwecke, die nicht mit den erlaubten Aktivitäten zusammenhängen.
  • Verwendung von Mulch mit künstlichen Materialien.
  • Durchqueren des Gebiets mit neuen Strom-, Telefon- oder Rohrleitungen (ober- oder unterirdisch), außer in begründeten und genehmigten Ausnahmen.
  • Das Verlassen der Wege und das Umherwandern im Provinznaturschutzgebiet außerhalb der Wege (außer für Eigentümer und Arbeiter); das Betreten mit mechanischen oder tierischen Transportmitteln.
  • Überfliegen in niedriger Höhe und Landen von Flugzeugen.
  • Zelten, Feuer machen, störende Lichter, Klänge und Geräusche verursachen, wettkampfmäßige oder folkloristische Aktivitäten durchführen (andere organisierte Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig).
  • Baden und der Gebrauch von Wasserfahrzeugen.
  • Bau von Zäunen jeglicher Art.
  • Das Entfernen oder Beschädigen von Schildern des Provinznaturschutzgebiets.

Referenzorte

Costa See

Provinzielles Naturschutzgebiet

Es befindet sich im Einzugsgebiet des Wildbachs Fersina, in der Nähe des Dorfes Brazzanighe, nicht weit von Pergine Valsugana, und besteht aus einem kleinen See mit einer Fläche von etwa einem Hektar, 160 m lang und 100 m breit.
Die bescheidene Ausdehnung des Gewässers und die geringe Tiefe des Stausees (maximal zwei Meter) machen dieses Feuchtgebiet eher zu einem Teich als zu einem echten See.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet und gehört zu den geschützten Gebieten, die das Netz der Brenta-Reservate bilden.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 16945 del 30/11/1992

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato "Lago Costa", ai sensi della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m. "Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico".

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 16119 del 12/11/1993

Modifica deliberazione n. 16945 di data 30.11.1992: 'Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Lago Costa', ai sensi della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m. 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 4124 del 7/04/1995

Modifica deliberazione n. 16945 di data 30 novembre 1992 .'Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Lago Costa', ai sensi della L.P. 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.12.2025 18:03

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