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Pro-Lok-Verbände

Sie tragen zur touristischen Aufwertung des Gebiets, seiner Ressourcen und Produkte bei. Eine ihrer Hauptkompetenzen ist die Tourismusanimation mit lokalem Bezug.

Veröffentlichungsdatum:

20.01.2023

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Die Verbände pro loco sind in ihrer Beziehung zu den Gemeindeverwaltungen Referenzverbände für die Koordinierung und Planung von Aktivitäten zur touristischen Aufwertung des Gebiets, seiner Ressourcen und seiner Produkte.

Sie führen Aktivitäten durch zur

  • Aufwertung der natürlichen, kulturellen und historischen Ressourcen des Ortes
  • touristische Unterhaltungsmaßnahmen lokaler Art, wie z. B. Initiativen von touristischem, sportlichem, kulturellem und Freizeitinteresse
  • andere Aktivitäten lokaler Art, die die Entwicklung einer Kultur des Empfangs von Touristen fördern.

Um zu touristischen Zwecken tätig werden zu können und öffentliche Mittel für ihre Aktivitäten zu erhalten, muss der Verein in das entsprechende Verzeichnis der Provinz eingetragen sein, das von der für den Tourismus zuständigen Provinzbehörde erstellt wird.

Rechtsform: Vereinigungen des dritten Sektors

Liste der Pro-Loco-Vereine, die in der entsprechenden Provinzliste eingetragen sind

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Eintragung in die Liste der Pro Loco-Vereine

Pro-Loc-Vereine, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Eintragung in die Liste beantragen

  • Die Satzung sieht als eines der sozialen Ziele der Vereinigung den Beitrag zur Aufwertung des Territoriums, seiner Ressourcen und seiner Produkte vor;
  • der Tätigkeitsbereich der Vereinigung umfasst das gesamte Gebiet einer Gemeinde oder einen Teil davon, und keine andere in der Liste aufgeführte Vereinigung ist in demselben Gebiet tätig.

Streichung von der Liste der Vereinigungen pro loco

Der Direktor des für den Tourismus zuständigen Provinzialdienstes kann die Streichung aus den jeweiligen Listen der Pro-Loco-Vereine anordnen, wenn er feststellt

  • den überwiegenden Verlust einer der in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Voraussetzungen (DPP 18-139/Leg 2003 - Artikel 10 bis, Absatz 1)
  • die Nichteinhaltung von Satzungsbestimmungen durch die in der Sonderliste eingetragenen Pro-Lok-Verbände
  • die Nichtübermittlung der Sitzungsprotokolle durch die Pro-Loco-Vereine innerhalb von 30 Tagen.
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