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Pro-Lok-Verbände

Sie tragen zur touristischen Aufwertung des Gebiets, seiner Ressourcen und Produkte bei. Eine ihrer Hauptkompetenzen ist die Tourismusanimation mit lokalem Bezug.

Veröffentlichungsdatum:

20.01.2023

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Die Verbände pro loco sind in ihrer Beziehung zu den Gemeindeverwaltungen Referenzverbände für die Koordinierung und Planung von Aktivitäten zur touristischen Aufwertung des Gebiets, seiner Ressourcen und seiner Produkte.

Sie üben folgende Tätigkeiten aus

  • Aufwertung der natürlichen, kulturellen und historischen Ressourcen des Ortes, auch durch die Durchführung von überörtlichen Veranstaltungen, die mit den touristischen Marketingaktivitäten der APT in Einklang stehen;
  • Durchführung von touristischen Unterhaltungsaktivitäten lokaler Art, wie z.B. Initiativen von touristischem, sportlichem, kulturellem und Freizeitinteresse;
  • andere Aktivitäten lokaler Art zur Förderung der touristischen Entwicklung.

Um zu touristischen Zwecken tätig werden zu können und einen öffentlichen Zuschuss für die durchgeführten Aktivitäten zu erhalten, muss der Verein in das entsprechende Verzeichnis der Provinz eingetragen sein, das von der für den Tourismus zuständigen Provinzbehörde erstellt wird.

Rechtsform: Vereinigungen des dritten Sektors

Eintragung in die Liste der Pro Loco-Vereine

Pro-Loc-Vereine, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Eintragung in die Liste beantragen

  • Die sozialen Ziele der Vereinigung umfassen einen Beitrag zur Aufwertung des Gebiets, seiner Ressourcen und seiner Produkte;
  • der Tätigkeitsbereich des Vereins umfasst das gesamte Gebiet einer Gemeinde oder einen Teil davon, und kein anderer gelisteter Verein ist in demselben Gebiet tätig.

Streichung von der Liste der Vereinigungen pro loco

Der Direktor der für den Tourismus zuständigen Provinzdienststelle kann die Streichung aus der Liste der Pro-Loco-Vereine in folgenden Fällen anordnen

  • Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Eintragung
  • Nicht fristgerechte Übermittlung des Protokolls der Versammlung zur Genehmigung des Jahresabschlusses, der Wahl der Sozialämter und der Genehmigung von Satzungsänderungen an die für den Tourismus zuständige Provinzdienststelle
  • die Nichteinhaltung der Bestimmungen der Satzung der Vereinigung;
  • Versäumnis, in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über die durchgeführten beitragspflichtigen Tätigkeiten zu berichten;
  • in zwei aufeinander folgenden Jahren kein Antrag auf einen Beitrag der Provinz für die Durchführung der in Artikel 18 Absatz 1 des Provinzgesetzes genannten Tätigkeiten gestellt wurde;
  • Antrag auf Löschung durch den Verein pro loco;
  • Auflösung des Vereins pro loco.
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