Eintrag in die Liste der Pro-Lok-Verbände

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Eintrag in die Liste der Pro-Lok-Verbände

Beschreibung

Pro loco-Vereine werden in die von der für den Tourismus zuständigen Provinzbehörde erstellte Sonderliste eingetragen, wenn sie folgende Tätigkeiten ausüben
a) Aufwertung der natürlichen, kulturellen und historischen Ressourcen des Ortes
b) Durchführung von touristischen Unterhaltungsaktivitäten mit lokalem Charakter wie Initiativen von touristischem, sportlichem und kulturellem Interesse
c) andere Aktivitäten lokaler Art zur Förderung der touristischen Entwicklung.

Pro loco-Vereinigungen verwenden den Namen "pro loco" im Zeichen und in allen Formen der Kommunikation.

Pro-Loc-Vereine, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Eintragung in die Liste beantragen
a) Die Satzung sieht als eines der sozialen Ziele des Vereins den Beitrag zur Aufwertung des Territoriums, seiner Ressourcen und seiner Produkte vor;
b) der Tätigkeitsbereich der Vereinigung deckt sich mit dem gesamten Gebiet einer Gemeinde oder einem Teil davon und keine andere eingetragene Vereinigung ist in demselben Gebiet tätig.

Liste der in der Provinzliste eingetragenen Vereinigungen pro loco

An wen es sich richtet

Pro-Lok-Verbände

So geht es

Um in die Liste aufgenommen zu werden, stellt der Pro-Loco-Verein einen Antrag bei der für Tourismus zuständigen Provinzbehörde.
Dem Antrag sind eine Kopie des Gesellschaftsvertrags, der Satzung und eine Liste der Mitglieder beizufügen. Um die Eintragung in die Listen aufrechtzuerhalten, übermitteln die Pro-Loc-Verbände die Protokolle ihrer Versammlungen innerhalb von dreißig Tagen nach der Versammlung an das für Tourismus zuständige Departement der Provinz.

Zeiten und Fristen

Pro loco-Vereine werden in die von der für den Tourismus zuständigen Provinzbehörde erstellte Sonderliste eingetragen, wenn sie folgende Tätigkeiten ausüben
a) Aufwertung der natürlichen, kulturellen und historischen Ressourcen des Ortes
b) Durchführung von touristischen Unterhaltungsaktivitäten mit lokalem Charakter wie Initiativen von touristischem, sportlichem und kulturellem Interesse
c) andere Aktivitäten lokaler Art zur Förderung der touristischen Entwicklung.

Pro loco-Vereinigungen verwenden den Namen "pro loco" im Zeichen und in allen Formen der Kommunikation.

Pro-Loc-Vereine, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Eintragung in die Liste beantragen
a) Die Satzung sieht als eines der sozialen Ziele des Vereins den Beitrag zur Aufwertung des Territoriums, seiner Ressourcen und seiner Produkte vor;
b) der Tätigkeitsbereich der Vereinigung deckt sich mit dem gesamten Gebiet einer Gemeinde oder einem Teil davon und keine andere eingetragene Vereinigung ist in demselben Gebiet tätig.

Kosten

Stempel (falls nicht befreit)
16.00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina della promozione turistica in provincia di Trento

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:37

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