Beschreibung
Pro loco-Vereine werden in die von der für den Tourismus zuständigen Provinzbehörde erstellte Sonderliste eingetragen, wenn sie folgende Tätigkeiten ausüben
a) Aufwertung der natürlichen, kulturellen und historischen Ressourcen des Ortes
b) Durchführung von touristischen Unterhaltungsaktivitäten mit lokalem Charakter wie Initiativen von touristischem, sportlichem und kulturellem Interesse
c) andere Aktivitäten lokaler Art zur Förderung der touristischen Entwicklung.
Pro loco-Vereinigungen verwenden den Namen "pro loco" im Zeichen und in allen Formen der Kommunikation.
Pro-Loc-Vereine, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Eintragung in die Liste beantragen
a) Die Satzung sieht als eines der sozialen Ziele des Vereins den Beitrag zur Aufwertung des Territoriums, seiner Ressourcen und seiner Produkte vor;
b) der Tätigkeitsbereich der Vereinigung deckt sich mit dem gesamten Gebiet einer Gemeinde oder einem Teil davon und keine andere eingetragene Vereinigung ist in demselben Gebiet tätig.
Liste der in der Provinzliste eingetragenen Vereinigungen pro loco