Beschreibung
Zuschüsse können an Pro-Loco-Vereinigungen vergeben werden, die in der von der Tourismusabteilung der Provinz erstellten speziellen Liste eingetragen sind, und zwar für folgende Aktivitäten
- Aufwertung der natürlichen, kulturellen und historischen Ressourcen des Ortes
- Durchführung von touristischen Unterhaltungsaktivitäten lokaler Art wie Initiativen von touristischem, sportlichem und kulturellem Interesse;
- andere Aktivitäten lokaler Art zur Förderung der touristischen Entwicklung.
Beschränkungen
Der Zuschussantrag muss bis zum 30. November für die im folgenden Jahr geplanten Aktivitäten eingereicht werden.
Der Zahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember für die finanzierten Aktivitäten eingehen.