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Beiträge zu Pro-Lok-Verbänden

  • Aktiv

Beantragung von Zuschüssen für die Aktivitäten von Pro Loco-Vereinen.

Beschreibung

Zuschüsse können pro loco Vereinigungen gewährt werden, die in der vom Tourismusdienst der Provinz erstellten speziellen Liste eingetragen sind, und zwar für folgende Aktivitäten

  • Aufwertung der natürlichen, kulturellen und historischen Ressourcen des Ortes, auch durch die Durchführung von Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter, im Einklang mit den von der APT durchgeführten Tourismusmarketingaktivitäten
  • Durchführung von touristischen Unterhaltungsaktivitäten mit lokalem Charakter, wie z.B. Initiativen von touristischem, sportlichem und kulturellem Interesse;
  • andere Aktivitäten lokaler Art, die die Entwicklung einer touristischen Willkommenskultur fördern.

An wen es sich richtet

Pro loco-Vereine, die in der von der Tourismusabteilung der Provinz erstellten Liste eingetragen sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter des Vereins eingereicht werden.

So geht es

Beitragsgesuche, Vorauszahlungen und Abrechnungen sind digital über die entsprechende Plattform einzureichen, indem die entsprechenden Links angeklickt werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Zuschussanträge sind über den unten stehenden digitalen Kanal einzureichen.

Abrechnungsanträge, die sich auf Aktivitäten im Jahr 2025 beziehen, sind über den unten stehenden digitalen Kanal einzureichen.

Zeiten und Fristen

Der Zuschussantrag muss zwischen dem 01. Oktober und dem 30. November für Aktivitäten eingereicht werden, die für das folgende Jahr geplant sind.

Der Antrag auf Auszahlung des Restbetrags für das Jahr 2025 muss bis zum 31. Dezember des Jahres eingehen, das auf das Jahr folgt, in dem die finanzierten Aktivitäten durchgeführt wurden.

Der Antrag auf Auszahlung des Restbetrags für Aktivitäten, die sich auf das Jahr 2026 beziehen, muss bis zum 30. Juni 2027 eingegangen sein.

Ein Antrag auf eine Vorauszahlung des Zuschusses in Höhe von 40 % des gewährten Zuschusses kann innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum des Vollzugs der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses gestellt werden.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Frist von 120 Tagen für die Beantwortung beginnt am Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Kosten

Stempel
16 Euro

wenn nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

LEGGE SULLA PROMOZIONE TURISTICA PROVINCIALE 2020

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Legge provinciale 12 agosto 2020, n. 8, articolo 18 (legge sulla promozione turistica provinciale 2020): modifica dei criteri e modalità per la concessione dei finanziamenti alle associazioni pro loco approvati con deliberazione della Giunta provinciale n. 639 del 23 aprile 2021.

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Articolo 18 della legge provinciale 12 agosto 2020, n. 8 (legge sulla promozione turistica provinciale 2020). Approvazione dei criteri e modalità per la concessione dei contributi a favore delle associazioni pro loco.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.04.2026 12:06

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