Beiträge zu Pro-Lok-Verbänden

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Beantragung von Zuschüssen für die Aktivitäten von Pro Loco-Vereinen.

Beschreibung

Zuschüsse können an Pro-Loco-Vereinigungen vergeben werden, die in der von der Tourismusabteilung der Provinz erstellten speziellen Liste eingetragen sind, und zwar für folgende Aktivitäten

  • Aufwertung der natürlichen, kulturellen und historischen Ressourcen des Ortes
  • Durchführung von touristischen Unterhaltungsaktivitäten lokaler Art wie Initiativen von touristischem, sportlichem und kulturellem Interesse;
  • andere Aktivitäten lokaler Art zur Förderung der touristischen Entwicklung.

Beschränkungen

Der Zuschussantrag muss bis zum 30. November für die im folgenden Jahr geplanten Aktivitäten eingereicht werden.

Der Zahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember für die finanzierten Aktivitäten eingehen.

An wen es sich richtet

Pro-loco-Vereine, die in der von der Tourismusabteilung der Provinz erstellten Sonderliste eingetragen sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter des Vereins eingereicht werden.

So geht es

Anträge auf Beiträge, Abschlagszahlungen und Abrechnungen müssen digital über die entsprechende Plattform eingereicht werden, indem Sie auf die entsprechenden Links klicken.

Die Anleitung zum Ausfüllen des Antrags online ist verfügbar.

Der Link zur Beantragung der Vorauszahlung für 2025 Anträge ist aktiv.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Anträge für den Beitrag, die Vorauszahlung und die Abrechnung für das Jahr 2025 müssen über den digitalen Kanal eingereicht werden.

Für die Anträge auf Vorauszahlung und Abrechnung des Restbetrags der Anträge für 2024 sind die nachstehenden Formulare zu verwenden, die über PEC übermittelt werden müssen.

Formulare

Zeiten und Fristen

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Frist von 120 Tagen für eine Antwort beginnt mit dem Tag nach Ablauf der Antragsfrist.

Nach der Gewährung des Zuschusses kann ein Vorschuss in Höhe von 40 % des Zuschusses beantragt werden; der Restbetrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres beantragt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Zuschuss gewährt wurde.

Kosten

Stempel
16 Euro

wenn nicht befreit

Zugang zum Service

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

LEGGE SULLA PROMOZIONE TURISTICA PROVINCIALE 2020

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Articolo 18 della legge provinciale 12 agosto 2020, n. 8 (legge sulla promozione turistica provinciale 2020). Approvazione dei criteri e modalità per la concessione dei contributi a favore delle associazioni pro loco.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 16:46

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