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Beiträge zu Pro-Lok-Verbänden

  • Aktiv

Beantragung von Zuschüssen für die Aktivitäten von Pro Loco-Vereinen.

Beschreibung

Zuschüsse können pro loco Vereinigungen gewährt werden, die in der vom Tourismusdienst der Provinz erstellten speziellen Liste eingetragen sind, und zwar für folgende Aktivitäten

  • Aufwertung der natürlichen, kulturellen und historischen Ressourcen des Ortes, auch durch die Durchführung von Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter, im Einklang mit den von der APT durchgeführten Tourismusmarketingaktivitäten
  • Durchführung von touristischen Unterhaltungsaktivitäten mit lokalem Charakter, wie z.B. Initiativen von touristischem, sportlichem und kulturellem Interesse;
  • andere Aktivitäten lokaler Art, die die Entwicklung einer touristischen Willkommenskultur fördern.

An wen es sich richtet

Pro loco-Vereinigungen, die in der von der Tourismusabteilung der Provinz erstellten Sonderliste eingetragen sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter des Vereins eingereicht werden.

So geht es

Beitragsgesuche, Vorauszahlungen und Abrechnungen sind digital über die entsprechende Plattform einzureichen, indem die entsprechenden Links angeklickt werden.

Vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. November 2025 ist es möglich, Beiträge an pro loco Verbände über den Online-Kanal zu beantragen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Anträge auf Finanzhilfen für 2026 sind über den unten stehenden digitalen Kanal einzureichen.

Abrechnungsanträge, die sich auf Aktivitäten im Jahr 2025 beziehen, müssen über den digitalen Kanal eingereicht werden, der in Kürze zur Verfügung gestellt wird.

Für den Antrag auf Abrechnung des Saldos der Anträge für 2024 sind die nachstehenden Formulare zu verwenden und über PEC zu übermitteln.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Zuschussantrag muss bis zum 30. November für die im folgenden Jahr geplanten Aktivitäten eingereicht werden.

Der Zahlungsantrag für die Jahre 2024 und 2025 muss bis zum 31. Dezember für die finanzierten Aktivitäten eingehen.

Der Abwicklungsantrag für Aktivitäten, die sich auf das Jahr 2026 beziehen, muss bis zum 30. Juni 2027 eingegangen sein.

Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum des Vollzugs des Bewilligungsbescheids eine Vorauszahlung des Beitrags in Höhe von 40 % der gewährten Finanzierung zu beantragen.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Frist von 120 Tagen für die Beantwortung beginnt am Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Kosten

Stempel
16 Euro

wenn nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

LEGGE SULLA PROMOZIONE TURISTICA PROVINCIALE 2020

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Modifica dei criteri e modalità per la concessione dei finanziamenti alle associazioni pro loco

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Articolo 18 della legge provinciale 12 agosto 2020, n. 8 (legge sulla promozione turistica provinciale 2020). Approvazione dei criteri e modalità per la concessione dei contributi a favore delle associazioni pro loco.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 03.11.2025 14:44

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