Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Palu' Longia Provincial Nature Reserve - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Fortsetzung der Mäharbeiten, sofern dies üblich ist.
  • Zugang zu bewirtschafteten Flächen, auch mit Kraftfahrzeugen, durch den Eigentümer, Pächter oder Besitzer.
  • Ausübung der Waldbewirtschaftung, die im Waldbewirtschaftungsplan festgelegt ist oder auf den Vorschriften der für Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde beruht.
  • Verkehr von Kraftfahrzeugen für die Waldnutzung.
  • Instandhaltungsmaßnahmen an Anlagen oder Infrastrukturen von öffentlichem Interesse, nach Rücksprache mit der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde.
  • Eingriffe, die für die Erhaltung, das bio-ökologische Gleichgewicht, die kulturelle Nutzung und die wissenschaftliche Forschung notwendig sind und die von der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde durchgeführt werden.
  • Die Elemente des Provinznaturschutzgebiets zu verändern oder zu modifizieren.
  • Ablagerung von Abfällen oder Materialien, Durchführung von Ausgrabungen, Änderungen der Bewirtschaftung, Urbarmachung oder Trockenlegung von Land.
  • Steinbrüche und Torfmoore kultivieren.
  • Das Anpflanzen, Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen, das Sammeln oder Beschädigen von Pilzen oder anderen Produkten des Unterholzes.
  • Jagen und Fischen, Tiere freilassen, mitnehmen oder stören, Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen lassen.
  • Das Errichten von Bauwerken oder Artefakten jeglicher Art.
  • Das Ablassen oder Einleiten von Wasser oder Abwässern.
  • Rodungen zu landwirtschaftlichen Zwecken durchzuführen.
  • Verwendung von Pestiziden oder Giftködern.
  • Verwendung von Mulch mit künstlichen Materialien.
  • Das Gebiet mit neuen Strom-, Telefon- oder anderen Leitungen durchqueren.
  • Verlassen von Wegen und Abwandern von ihnen (außer für Eigentümer, Pächter, Besitzer).
  • Betreten mit mechanischen oder tierischen Transportmitteln.
  • Überfliegen in niedriger Höhe und Landen von Flugzeugen.
  • Zelten, Feuer machen, störende Lichter, Klänge und Geräusche verursachen.
  • Durchführung von Wettkämpfen oder folkloristischen Aktivitäten (andere organisierte Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig).
  • Das Aufstellen von Zäunen jeglicher Art.
  • Das Entfernen oder Beschädigen von Schildern des Reservats.

Referenzorte

Palu' Longia

Naturschutzgebiet der Provinz

Es liegt im oberen Nonstal, in einem noch relativ intakten Gebiet von großer landschaftlicher Schönheit.
Es handelt sich um ein charakteristisches alpines Torfmoor, das von Nadelwäldern umgeben ist, ein ideales Umfeld für das Wachstum seltener Pflanzenarten.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 16946 del 30/11/1992

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Palù Longia' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986 n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 07.01.2026 12:06

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren