Beschreibung
Mit diesen Maßnahmen werden spezifische Pflanzenschutzmaßnahmen vorgeschrieben, wie die Ausrottung befallener Pflanzen, Behandlungen gegen Vektoren oder das Verbot der Anpflanzung oder des Umgangs mit bestimmten Pflanzen oder Pflanzenarten. Das Ziel der obligatorischen Bekämpfung ist die Ausrottung oder Eindämmung eines Schadorganismus, die auch durch die territoriale Überwachung und die vom Pflanzenschutzdienst der Provinz durchgeführten Kontrollen erfolgen kann.