- Eingriffe, die für die Erhaltung, das biologisch-ökologische Gleichgewicht, die kulturelle Nutzung und die wissenschaftliche Forschung notwendig sind, durch oder im Auftrag der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde.
- Fortsetzung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Flächen, die 1993 auf traditionelle Weise oder mit modernen Techniken bewirtschaftet wurden, die mit der Erhaltung der naturräumlichen und landschaftlichen Merkmale vereinbar sind.
- Einführung von landwirtschaftlichen Kulturen, die dem traditionellen Kontext fremd sind (z. B. intensiver Anbau von Kleinkulturen und Gemüse), vorbehaltlich der verbindlichen Stellungnahme der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle.
- Instandhaltung von Geräteschuppen auf landwirtschaftlichen Flächen.
- Zugang zu bewirtschafteten Flächen, auch mit Kraftfahrzeugen, durch Eigentümer/Pächter/Besitzer.
- Ausübung des Waldbaus in Übereinstimmung mit dem Waldbewirtschaftungsplan oder den Vorschriften der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle
- Verkehr von Kraftfahrzeugen für forstliche Nutzungstätigkeiten.
- Freier Verkehr von Kraftfahrzeugen auf dem Ost-West-Abschnitt der Straße und auf dem Abschnitt, der die Bergkolonie mit dem Ostufer des Serraia-Sees verbindet.
- Wartungsarbeiten an Einrichtungen oder Infrastrukturen von öffentlichem Interesse, nach Rücksprache mit der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde.
- Ausübung des Skilanglaufs, nach Rücksprache mit der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde.
| - Änderung oder Umgestaltung der Elemente des Provinznaturschutzgebiets.
- Ablagerung von Abfällen oder Materialien, Aushub, Änderung des Anbaus, Rückgewinnung oder Entwässerung des Bodens.
- Die Kultivierung von Steinbrüchen und Torfmooren.
- Das Anbringen, Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen, das Sammeln oder Beschädigen von Pilzen oder anderen Produkten des Unterholzes.
- Jagen und Fischen, Freilassen, Entnehmen oder Stören von Tierarten, Freilassen von Hunden oder anderen Haustieren.
- Das Errichten von Bauten oder Artefakten, auch vorübergehend.
- Wasser- oder Abwasserentsorgung.
- Rodung von Wäldern, Wiesen und unbebauten Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken.
- Verwendung von Pestiziden oder Giftködern für Zwecke, die nicht mit den erlaubten Aktivitäten zusammenhängen.
- Verwendung von Mulch mit künstlichen Materialien.
- Das Durchqueren des Gebiets mit neuen Strom-, Telefon- oder anderen Freileitungen, mit Ausnahme der Verlegung von Rohrleitungen und Kanälen für das städtische Wasserwerk.
- Die Wege zu verlassen und zu wandern, außer für Eigentümer/Mieter/Besitzer.
- Betreten mit mechanischen oder tierischen Transportmitteln.
- Überfliegen in niedriger Höhe und Landen von Flugzeugen.
- Baden und Benutzung von Wasserfahrzeugen.
- Zelten, Feuermachen, störende Lichter, Klänge und Geräusche verursachen
- Durchführung von Wettkämpfen oder folkloristischen Aktivitäten (andere organisierte Veranstaltungen bedürfen einer vorherigen Genehmigung).
- Errichten von Zäunen, die Schäden verursachen oder den Durchgang von Wildtieren behindern können.
- Entfernen oder Beschädigen von Beschilderungen.
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- Eingriffe, die für die Erhaltung, die bio-ökologische Wiederherstellung, das kulturelle Vergnügen und die wissenschaftliche Forschung notwendig sind, durch oder im Auftrag der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde.
- Durchführung des dringenden Sanierungsprojekts der städtischen Wasserleitung, einschließlich der Verlegung von unterirdischen Leitungen und Kanälen, unter Einhaltung der in der Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegten Vorschriften und Fristen.
| - Modifizierung oder Veränderung der Elemente des Naturschutzgebiets der Provinz.
- Ablagerung von Abfällen oder Materialien, Durchführung von Ausgrabungen, Änderung der Bewirtschaftung, Rückgewinnung oder Entwässerung des Bodens.
- Die Kultivierung von Steinbrüchen und Torfmooren.
- Das Anbringen, Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen, das Sammeln oder Beschädigen von Pilzen oder anderen Produkten des Unterholzes.
- Jagen und Fischen, Freilassen, Entnehmen oder Stören von Tierarten, Freilassen von Hunden oder anderen Haustieren.
- Das Errichten von Bauten oder Artefakten, auch vorübergehend.
- Wasser- oder Abwasserentsorgung.
- Rodung von Wäldern, Wiesen und unbebauten Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken.
- Verwendung von Pestiziden oder Giftködern für Zwecke, die nicht mit den erlaubten Aktivitäten zusammenhängen.
- Verwendung von Mulch mit künstlichen Materialien.
- Das Durchqueren des Gebiets mit neuen Strom-, Telefon- oder anderen Freileitungen, mit Ausnahme der Verlegung von Rohrleitungen und Kanälen für das städtische Wasserwerk.
- Die Wege zu verlassen und zu wandern, außer für Eigentümer/Mieter/Besitzer.
- Betreten mit mechanischen oder tierischen Transportmitteln.
- Überfliegen in niedriger Höhe und Landen von Flugzeugen.
- Baden und Benutzung von Wasserfahrzeugen.
- Zelten, Feuermachen, störende Lichter, Klänge und Geräusche verursachen
- Durchführung von Wettkämpfen oder folkloristischen Aktivitäten (andere organisierte Veranstaltungen bedürfen einer vorherigen Genehmigung).
- Das Errichten von Zäunen, die Schäden verursachen oder den Durchgang von Wildtieren behindern können.
- Entfernen oder Beschädigen von Schildern.
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