- Arbeiten, die für die Erhaltung und Wiederherstellung des Provinznaturparks auf der Grundlage eines spezifischen Plans erforderlich sind.
- Kleinere Bauten für die kulturelle und wissenschaftliche Nutzung des Provinznaturschutzgebiets.
- Landgewinnungs- und Wasserbauarbeiten, Entwässerung, wenn dies im Rahmen des Projekts zur Wiederherstellung der Umwelt vorgesehen ist.
- Die Einführung und Entnahme von Tierarten zu wissenschaftlichen und konservatorischen Zwecken.
- Zugang zum Schutzgebiet außerhalb der markierten Wege nur für Eigentümer, Nutznießer, Pächter oder Inhaber anderer Rechte sowie für Personen, die wissenschaftliche, Überwachungs- und Verwaltungstätigkeiten durchführen.
| - Die Elemente, aus denen das Provinznaturschutzgebiet besteht, in irgendeiner Weise zu verändern oder zu modifizieren.
- Abfälle oder Materialien jeglicher Art abzulagern.
- Die natürliche Vegetation zu verändern oder zu modifizieren.
- Aushub, Urbarmachung oder Entwässerung des Geländes.
- Der Abbau von Steinbrüchen oder Torfmooren und der Widerruf bereits erteilter Genehmigungen zu diesem Zweck, außer aus Gründen der Erhaltung und Wiederherstellung des Provinznaturschutzgebietes.
- Bauten jeglicher Art, auch wenn sie nur vorübergehend sind oder wenn sie, auch vorübergehend, in Fertigbauweise errichtet werden. Nur bescheidene Bauten für den kulturellen und wissenschaftlichen Nutzen des Provinznaturparks sind erlaubt.
- Änderungen in der Bewirtschaftung oder jegliche Umweltveränderung, ob sie sich nun auf den physischen oder den natürlichen Rahmen beziehen, mit besonderer Rücksicht auf Flora und Fauna.
- Landgewinnung und Wasserbau, Wasserentnahme, mit Ausnahme derjenigen, die im Rahmen des Projekts zur Wiederherstellung der Umwelt durchgeführt werden.
- Gewinnung von Torf, Sand, Erde oder anderem Material.
- Erdbewegungen, die die physiographische Struktur und das biologische Gleichgewicht des Gebiets verändern können.
- Beschädigung, Ausreißen, Abschneiden und Entfernen von Pflanzen jeglicher Art, außer aus wissenschaftlichen und konservatorischen Gründen des Provinznaturschutzgebiets, vorbehaltlich der Genehmigung durch die für die Schutzgebiete zuständige Provinzbehörde.
- Jagen und Fischen innerhalb des Provinznaturschutzgebiets.
- Das Töten, Fangen, Verletzen oder Stören von Wildtieren.
- Einleiten von Abwasser oder Wasser, das die besonderen Eigenschaften des Provinznaturschutzgebiets selbst verändern kann.
- Landwirtschaftliche Tätigkeiten, die mit der Erhaltung der besonderen Merkmale des Provinznaturschutzgebiets in Konflikt stehen.
- Verwendung von Pestiziden und Herbiziden jeglicher Toxizitätsklasse.
- Mineralische oder organische Düngung, die Eutrophierungserscheinungen auslösen oder die biochemischen Eigenschaften des Wassers dauerhaft verändern kann.
- Überquerung des Gebiets durch Hochspannungsleitungen und Telefonleitungen.
- Überfliegen in geringer Höhe mit Flugzeugen oder Hubschraubern.
- Störende Geräusche
- Befahren mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art.
- Sammeln und Beschädigen von Pilzen und anderen Produkten aus dem Unterholz.
- Zelten, Feuer machen, Hunde oder andere Haustiere frei herumlaufen lassen.
- Betreten des Schutzgebiets außerhalb der markierten Wege, mit Ausnahme des Eigentümers, Nutznießers, Pächters oder Inhabers anderer Rechte sowie von Personen, die wissenschaftliche, Überwachungs- und Verwaltungstätigkeiten durchführen.
|