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Naturschutzgebiet der Provinz Inghiaie - erlaubte Aktivitäten und Verbote

Auszug aus dem Errichtungsbeschluss und eventuellen Änderungsbeschlüssen mit den erlaubten Aktivitäten und den für das Provinznaturschutzgebiet festgelegten Grenzen und Verboten.
Die Angaben in den Beschlüssen, auf die am Ende der Seite verwiesen wird, sind in jedem Fall maßgebend.

Veröffentlichungsdatum:

04.04.2025

Beschreibung

Erlaubte Aktivitäten
Beschränkungen und Verbote
  • Fortsetzung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf den Flächen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beschlusses bewirtschaftet wurden, unter Verwendung traditioneller Methoden oder moderner Anbautechniken, die mit den besonderen Merkmalen des Provinznaturschutzgebiets vereinbar sind (die Einführung von Kulturen, die dem traditionellen Kontext fremd sind, unterliegt der verbindlichen Stellungnahme der für die Schutzgebiete zuständigen Dienststelle der Provinz).
  • Umstrukturierung von Geräteschuppen auf landwirtschaftlichen Flächen.
  • Zugang zu bewirtschafteten Flächen, auch mit Kraftfahrzeugen, durch den Eigentümer, Pächter oder Besitzer.
  • Ausübung des Waldbaus auf der Grundlage des Waldbewirtschaftungsplans oder der von der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle erlassenen Vorschriften.
  • Verkehr von Kraftfahrzeugen für Waldnutzungstätigkeiten.
  • Freier Verkehr auf der P.f. 7871 in der Gemeinde Levico Terme, mit der Möglichkeit, die Fahrbahn nach Anhörung der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle anzupassen.
  • Instandhaltungsarbeiten an Anlagen oder Infrastrukturen von öffentlichem Interesse, nach Anhörung der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzdienststelle.
  • Wasserentnahme zu Trinkwasserzwecken, vorbehaltlich der Genehmigung durch die für die Schutzgebiete zuständige Provinzdienststelle.
  • Wasserentnahme zugunsten des angrenzenden Fischzuchtbetriebs, mit den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Modalitäten.
  • Eingriffe, die für die Erhaltung, das biologisch-ökologische Gleichgewicht, die kulturelle Nutzung und die wissenschaftliche Forschung notwendig sind und die von der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde oder in deren Auftrag durchgeführt werden.
  • Die Elemente, aus denen sich das Provinznaturschutzgebiet zusammensetzt, in irgendeiner Weise zu verändern oder zu modifizieren.
  • Abfälle oder Materialien jeglicher Art abzulagern und Ausgrabungen, Änderungen der Bewirtschaftung, Urbarmachungsarbeiten oder Entwässerungen vorzunehmen.
  • Steinbrüche und Torfmoore zu kultivieren.
  • Pflanzen oder Pflanzenteile jeglicher Art zu pflanzen, zu entfernen oder zu beschädigen, sowie Pilze oder andere Unterholzprodukte zu sammeln oder zu beschädigen.
  • Jagen und Fischen sowie das Einführen, Entnehmen oder Stören von Tierarten sowie das Freilassen von Hunden oder anderen Haustieren, auch zum Hüten.
  • Das Errichten von Bauwerken oder Artefakten jeglicher Art und jeglichen Materials, auch wenn sie nur vorübergehend sind.
  • Ablassen oder Einleiten von Wasser oder Abwasser.
  • Rodung von Wäldern, Grasland und unbebauten Flächen für landwirtschaftliche Zwecke.
  • Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln jeglicher Art (Pestizide, Herbizide, Desinfektionsmittel, Rodentizide usw.) oder Giftködern zu Zwecken, die über den normalen Ablauf der erlaubten Tätigkeiten hinausgehen.
  • Mulchen mit Materialien künstlichen Ursprungs.
  • Das Durchqueren des Gebiets mit neuen Strom- und Telefonleitungen und anderen ober- oder unterirdischen Leitungen.
  • Das Verlassen der Wege und das Umherwandern im Provinznaturschutzgebiet außerhalb der Wege, mit Ausnahme der Eigentümer, Pächter oder sonstigen Besitzer der zum Schutzgebiet gehörenden Grundstücke.
  • Das Betreten des Schutzgebietes mit mechanischen oder tierischen Transportmitteln jeglicher Art.
  • Das Überfliegen in geringer Höhe und das Landen von Flugzeugen jeglicher Art.
  • Zelten, Feuermachen, störende Lichter, Klänge und Geräusche verursachen
  • Durchführung von Wettkämpfen oder folkloristischen Aktivitäten im Allgemeinen (andere organisierte Veranstaltungen müssen im Voraus von der für die Schutzgebiete zuständigen Provinzbehörde genehmigt werden)
  • Bau von Zäunen jeglicher Art
  • Entfernen oder Beschädigen der Kennzeichnung und der Begrenzungsschilder des Provinznaturparks.

Referenzorte

Inghiaie

Provinzielles Naturschutzgebiet

Es befindet sich in Alta Valsugana auf dem hydrographischen Recht des Flusses Brenta und ist das, was von dem Komplex der ausgedehnten Sümpfe, Seen, Teiche und Moore übrig geblieben ist - die größtenteils aus den Mäandern des Flusses Brenta stammen -, die einst den Talboden einnahmen und die Landschaft stark prägten.

Das Reservat ist auch ein besonderes Schutzgebiet und eine besondere Schutzzone; es ist eines der geschützten Gebiete, die das Netzwerk der Brenta-Reservate bilden.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 16948 del 30/11/1992

Individuazione del biotopo di interesse provinciale denominato 'Inghiaie' ai sensi dell'art. 5 della legge provinciale 23 giugno 1986, n. 14 e s.m., 'Norme per la salvaguardia dei biotopi di rilevante interesse ambientale, culturale e scientifico'

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.12.2025 12:24

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