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Mobbing bekämpfen

Das Phänomen Mobbing: Was es ist und was man tun kann, um sich zu wehren

Veröffentlichungsdatum:

05.07.2023

Beschreibung

Der Begriff Mobbing bezieht sich auf eine systematische und anhaltende Reihe von schikanösen und verfolgenden Verhaltensweisen, die in keinem Verhältnis zum normalen Arbeitsverhältnis stehen und vom Arbeitgeber oder anderem Personal (Mobber) gegenüber einem Arbeitnehmer (Gemobbten) mit dem Ziel ausgeübt werden, ihn an den Rand zu drängen, abzuwerten, zu unterdrücken oder zum Verlassen des Arbeitsumfelds zu bewegen, was sich nachteilig auf seine psychophysische Gesundheit auswirkt.

Konkret handelt es sich bei Mobbing um jede Form von moralischer oder psychologischer Gewalt, die im Arbeitsumfeld ausgeübt wird und durch eine Reihe von Handlungen, Einstellungen oder freiwilligen Verhaltensweisen gekennzeichnet ist, die sich im Laufe der Zeit systematisch und gewohnheitsmäßig wiederholen und aggressive, verunglimpfende und diskriminierende Züge aufweisen, so dass die Gesundheit, die Professionalität und/oder die Würde der Person, die das Opfer ist, beeinträchtigt wird, bis hin zu ihrem Ausschluss aus dem Arbeitsumfeld.

Kennzeichnend für Mobbing sind insbesondere die Feindseligkeit des Verhaltens, die Häufigkeit der schikanösen Handlungen (mindestens ein- oder zweimal pro Woche) und ihre Dauer (mehrere Monate). Mobbing kann sich gegen verschiedene Aspekte des Lebens des Betroffenen richten: seinen Ruf, seine sozialen Beziehungen, die Qualität seiner Arbeit, seine physische oder psychische Gesundheit. Mobbing kann sich sowohl gegen einen gleichrangigen Kollegen als auch gegen einen Mitarbeiter oder Vorgesetzten richten.

Mit dem Ziel, Mobbing vorzubeugen und zu bekämpfen, das organisatorische Wohlbefinden zu fördern und die psychophysische und relationale Integrität der Person am Arbeitsplatz zu schützen, hat die Autonome Provinz Trient die Provinziale Anti-Mobbing-Koordinationeingerichtet, die die Konfrontation zwischen den an der Prävention und Bekämpfung von Mobbing Beteiligten koordiniert.

 

Was Sie tun können, um sich gegen Mobbing zu wehren

Glauben Sie, dass Sie ein Mobbingopfer sind? Brauchen Sie Hilfe?

Sie können sich wenden an

  • Ihrem Arbeitgeber (wenn Sie von einem Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt werden);
  • mit dem Vertreter Ihrer Gewerkschaft;
  • dem Beauftragten für Arbeitssicherheit;
  • oder mit dem zuständigen Betriebsarzt.

In einigen öffentlichen Einrichtungen gibt es auch eine Vertrauensperson, die mit der heiklen Aufgabe betraut ist, Arbeitnehmern, die sich belästigt oder schikaniert fühlen, zuzuhören und einzugreifen, um ein positives Klima wiederherzustellen und so eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern.

Darüber hinaus können Sie sich an die folgenden öffentlichen Unterstützungsdienste wenden.

Unterstützungsdienste, an die Sie sich wenden können
  • Unterstützung und Beratung durch den Gleichstellungsbeauftragten
    Zunächst können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden: Es handelt sich dabei um eine Institution, die als Rechtsexpertin die Aufgabe hat, sich speziell mit der Frage der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen in der Arbeitswelt, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, zu befassen. In der Autonomen Provinz Trient ist der Berater auch eine Garantie- und Vertrauensperson, die mit der heiklen Aufgabe betraut ist, Arbeitnehmern, die sich belästigt oder schikaniert fühlen, zuzuhören und einzugreifen, um zu versuchen, ein positives Klima wiederherzustellen und so eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern. Sie bietet daher Unterstützung und Beratung in Bezug auf alle Formen von Diskriminierung im Zusammenhang mit Belästigung, zum Nutzen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Die Gleichstellungsbeauftragte fördert, auch durch Schlichtungsverfahren, die Beilegung von Streitigkeiten aufgrund von Mobbing in individuellen und spezifischen Fällen, die ihrem Büro zur Kenntnis gebracht werden.

    Es ist möglich, das Büro telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, und im Falle eines Erstkontakts wird der betroffenen Person ein persönlicher Termin mit der Beraterin angeboten, die an das Berufsgeheimnis gebunden ist; alle Maßnahmen im Anschluss an den Bericht werden mit der betroffenen Person im Detail vereinbart. Erforderlichenfalls kann der Berater von seinem Recht Gebrauch machen, nach Maßgabe der einschlägigen staatlichen Vorschriften rechtliche Schritte einzuleiten.

    Ansprechpartner
    Hauptsitz: via Manci, 27, 38122 Trient (Gebäude der Provinzverwaltung, vierter Stock)
    Tel.: 0461/213248
    Empfang nach Vereinbarung:
    - E-Mail: cons.parita@consiglio.provincia.tn.it
    - Website: www.consiglio.provincia.tn.it/presso-il-consiglio/consigliera-parita

  • Medizinische Beratung
    Für weitere Informationen oder wenn Sie medizinische Hilfe benötigen, können Sie sich
    - an den zuständigen Arzt in Ihrem Unternehmen
    - oder an die APSS bei der Informationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - UOPSAL.

    Nach telefonischer Voranmeldung bei der UOPSAL-Informationsstelle können Sie ein kostenloses Gespräch mit qualifiziertem Gesundheitspersonal führen, das Sie bei der Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen (z. B. arbeitsmedizinische Fachuntersuchungen bei der UOPSAL oder in anderen Fachzentren) unterstützt.

    Die von der UOPSAL angebotenen Dienste, zu denen Arbeitnehmer Zugang haben, die sich über Beschwerden oder Krankheiten infolge von nachteiligen Maßnahmen am Arbeitsplatz (Mobbing usw.) beschweren, sind

    Information und Unterstützung
    Hilfe kann am Informationsschalter der UOPSAL in der Zeit von 9 bis 12 Uhr von Montag bis Freitag unter folgenden Telefonnummern angefordert werden
    - gebührenfreie Nummer: 800.601.077
    - oder 0464 403771 (Rovereto)
    - oder 0461 904662 (Trient)

    Die Mitarbeiter am Empfang können Informationen und nützliche Hinweise für die richtige Behandlung des Problems geben (spezielle Untersuchungen, zu kontaktierende Fachleute oder Strukturen, empfohlene Maßnahmen usw.) oder eventuelle Meldungen entgegennehmen.
    In jedem Fall muss ein Termin für ein direktes Gespräch vereinbart werden.

    Meldungen können auch per E-Mail an die folgende Adresse gerichtet werden: sportellouopsal@apss.tn.it

    Denken Sie daran: Anonyme Meldungen werden in der Regel nicht bearbeitet und schließlich an die Justizbehörden zur Entscheidung weitergeleitet. Die Identität des Whistleblowers ist in jedem Fall geschützt.

    Arbeitsmedizinische Fachuntersuchung
    Nach einem telefonischen Gespräch und auf Empfehlung der Mitarbeiter von UOPSAL kann eine fachärztliche Untersuchung durch das medizinische Personal in Anspruch genommen werden, das auf die Zusammenarbeit mit anderen Strukturen der Provinzbehörde oder anderen Fachzentren zurückgreifen kann.

  • Psychologische Unterstützung
    Für psychologische Unterstützung können Sie sich an den Psychologischen Dienst des Gesundheitsamtes der Provinz Trient wenden.
    Der Dienst richtet sich an Personen, die unter psychischen Problemen leiden, auch im Zusammenhang mit Arbeitsschwierigkeiten verschiedener Art.

    Um den Dienst in Anspruch zu nehmen, genügt es, im Sekretariat anzurufen (unter Angabe der Telefonnummer) und um einen ersten Termin (das Aufnahmegespräch) zu bitten, bei dem die Anfrage zunächst geprüft wird, die Motivation für das Hilfegesuch erhoben wird und die betroffene Person gebeten wird, zwei kurze selbstbeschreibende Tests zu absolvieren, einen zu den angegebenen Symptomen und den anderen zur subjektiven Wahrnehmung des allgemeinen Wohlbefindens/Unwohlseins, die eine erste Einschätzung ermöglichen sollen.

    Zur Erinnerung: Der psychologische Dienst erstellt keine Gutachten zur Feststellung oder Bewertung von Schäden, die in Gerichtsverfahren für eventuelle Schadensersatzansprüche verwendet werden können.

    Psychologischer Dienst
    Der Dienst kümmert sich um psychologische Bedürfnisse, die auf individueller, gruppenspezifischer oder institutioneller Ebene zum Ausdruck kommen und auf die er durch direkte ambulante Betreuung (diagnostisch und therapeutisch) und/oder Beratung für Einzelpersonen oder Gesundheits- und Sozialdienste reagiert.

    - E-Mail: psicologiaclinica.trento@apss.tn.it

 

Dokumente

Beigefügte Anlagen

Risoluzione del Parlamento Europeo A3-0043/94 - Molestie

Risoluzione europea per il contrasto delle molestie sul luogo di lavoro

Risoluzione del Parlamento Europeo A5-0283/2001

Risoluzione del Parlamento relativa al contrasto al Mobbing sul posto di lavoro

Circolare INAIL 17 dicembre 2003, n. 71

Circolare INAIL relativa alle modalità di trattazione dei disturbi psichici da costrittività organizzativa sul lavoro.

Corte costituzionale, 10-19 dicembre 2003, n. 359

Sentenza riguardante la disciplina del mobbing.

Corte costituzionale, 6 aprile 2004, n. 113

Sentenza riguardante la disciplina del mobbing.

Risoluzione del Parlamento Europeo A6-0029/2005

Risoluzione del Parlamento europeo sulla promozione della salute e della sicurezza sul lavoro.

Accordo quadro europeo, 8 novembre 2007, COM 686 - Molestie sul luogo di lavoro

Accordo quadro europeo sulle molestie e la violenza sul luogo di lavoro, 8 novembre 2007, COM 686

Corte di cassazione, Sez. Lavoro 25 settembre 2014, n. 20230

Sentenza riguardante la disciplina del mobbing

Corte di cassazione sez. Lavoro 15 maggio 2015, n. 10037

Sentenza riguardante la disciplina del mobbing

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