Beschreibung
Angewandte Forschung bezieht sich auf industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklungsaktivitäten.
Wer kann die Beiträge in Anspruch nehmen?
Auf der Grundlage der Stellungnahme des technisch-wissenschaftlichen Ausschusses für Forschung und Innovation können sowohl Großunternehmen als auch kleine und mittlere Unternehmen, deren Betriebsstätten in der Provinz Trient angesiedelt sind, Zuschüsse nach dem Provinzgesetz 6/99 erhalten.
Allerdings können nur große Unternehmen Zuschüsse für Durchführbarkeitsstudien erhalten, die der industriellen Forschung und vorwettbewerblichen Entwicklung vorausgehen. Die Grundvoraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind die Neuheit und Originalität der zu erwerbenden Kenntnisse, ihr Nutzen für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Entwicklung sowie die Garantie, dass die Forschungsergebnisse von dem Unternehmen in der Provinz genutzt werden. Vorbehaltlich der Stellungnahme des technisch-wissenschaftlichen Ausschusses können auch Projekte bezuschusst werden, bei denen die Nutzung der Ergebnisse durch das Unternehmen im Provinzgebiet nicht gewährleistet ist, sofern sie in wissenschaftlicher und technologischer Hinsicht absolute Spitzenleistungen aufweisen. An Großunternehmen werden zusätzliche Anforderungen gestellt.
Ein besonderer Diskurs ist den Forschungszentren von Großunternehmen vorbehalten, die ausschließlich Forschungstätigkeiten durchführen. Diese Zentren haben Anspruch auf die im Gesetz vorgesehenen Erleichterungen, wenn sie auf dem Gebiet der Provinz Trient eine Investition in Höhe der erhaltenen Erleichterungen innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des Forschungsprojekts tätigen. Auch Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Provinz Trient haben, können in den Genuss des Zuschusses kommen, sofern das Forschungsprojekt in Zusammenarbeit mit einem der in der Provinz Trient ansässigen Forschungsinstitute oder mit der Universität Trient durchgeführt wurde.
Förderfähig sind Ausgaben für Durchführbarkeitsstudien, Forschungsprojekte (einschließlich technischer Amortisationen, Personalkosten, Beratungsleistungen, zusätzlicher Gemeinkosten infolge der Forschungstätigkeit) und Ausgaben für Forschungsaufträge an Dritte.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die PAT die zeitlich befristete Entsendung (höchstens ein Jahr) von Forschern und Technikern aus in der Provinz tätigen Forschungsinstituten zu lokalen Unternehmen fördert. Das Ziel dieser Zusammenarbeit ist zweierlei: die berufliche Ausbildung des Forschers und die technische Unterstützung des Unternehmens.
Unter den nachstehenden Links finden Sie die Beschlüsse des Provinzialrats zu den jüngsten Maßnahmen betreffend die "Kriterien und Modalitäten für die Anwendung des Gesetzes - Beihilfen zur Förderung von Forschung und Entwicklung".