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EFRE-Förderbedingungen 2021 - 2027

Die Ermöglichungsbedingungen stellen das System von Anforderungen dar, die jeder Mitgliedstaat erfüllen muss, um für europäische Kohäsionsfonds und somit für europäische Strukturfonds wie den EFRE in Frage zu kommen. Sie stellen die Voraussetzungen für die wirksame und effiziente Umsetzung des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 dar. Ihre Erfüllung soll sicherstellen, dass die Umsetzung der mit europäischen Mitteln finanzierten Programme mit dem EU-Recht übereinstimmt.

Veröffentlichungsdatum:

13.01.2023

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Die förderlichen Bedingungen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: thematische förderliche Bedingungen und horizontale förderliche Bedingungen.

Thematische Grundvoraussetzungen

Die thematischen Grundvoraussetzungen für das EFRE-Programm 2021-2027 sind die folgenden

  • Gute Governance der Strategie der intelligenten Spezialisierung national oder regional;
  • Ein nationaler oder regionaler Breitbandplan;
  • Strategischer politischer Rahmen zur Unterstützung der energieeffizienten Renovierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden;
  • Steuerung des Energiesektors;
  • Wirksame Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in allen Sektoren und in der gesamten EU;
  • Rahmen für ein wirksames Katastrophenrisikomanagement.

Horizontale Grundvoraussetzungen

Die horizontalen Rahmenbedingungen, die für alle spezifischen Ziele des EFRE-Programms 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient gelten, sind die folgenden:

  • Wirksame Mechanismen zur Kontrolle des öffentlichen Beschaffungsmarktes
  • Instrumente und Kapazitäten für die wirksame Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen
  • Wirksame Umsetzung und Durchsetzung der EU-Charta der Grundrechte
  • Umsetzung und Durchsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) im Einklang mit dem Beschluss 2010/48/EG des Rates

Die Einhaltung der Grundsätze der EU-Grundrechtecharta und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) stellt insbesondere sicher, dass zwei der Voraussetzungen für die Programmierung der Mittel für die Kohäsionspolitik 2021-2027 gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060 erfüllt sind.

Diese Verordnung verweist auf die in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 10 AEUV festgelegten horizontalen Grundsätze, einschließlich der in Artikel 5 EUV verankerten Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, und verlangt, dass diese bei der Durchführung der Fonds unter Berücksichtigung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Verpflichtungen eingehalten werden.

Die Einhaltung dieser Grundsätze wird sowohl in der Programmierungs- als auch in der Durchführungsphase gewährleistet, unter anderem durch die Anwendung des Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften.

Wenn ein Begünstigter des Programms der Ansicht ist, dass ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte oder die UNCRPD vorliegt, kann er/sie eine Beschwerde einreichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter diesem Link.

Dokumente

Beigefügte Anlagen

S3 - Strategia di specializzazione intelligente 2021-2027

Documento che illustra il processo e le azioni intraprese dalla Provincia autonoma di Trento per aggiornare e sviluppare la propria Strategia di specializzazione intelligente 2021-2027.

Carta dei diritti fondamentali dell'UE

Approvata inizialmente il 07 dicembre 2000, la Carta dei diritti fondamentali dell'Unione Europea è stata proclamata solennemente una seconda volta da Parlamento europeo, Consiglio e Commissione il 12 dicembre 2007.

Convenzione delle Nazioni Unite sui diritti delle persone con disabilità

La Convenzione ONU è stata adottata 13 dicembre 2006 e si inserisce nel più ampio contesto della tutela dei diritti umani.

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