Beschreibung
Die förderlichen Bedingungen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: thematische förderliche Bedingungen und horizontale förderliche Bedingungen.
Thematische Grundvoraussetzungen
Die thematischen Grundvoraussetzungen für das EFRE-Programm 2021-2027 sind die folgenden
- Gute Governance der Strategie der intelligenten Spezialisierung national oder regional;
- Ein nationaler oder regionaler Breitbandplan;
- Strategischer politischer Rahmen zur Unterstützung der energieeffizienten Renovierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden;
- Steuerung des Energiesektors;
- Wirksame Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in allen Sektoren und in der gesamten EU;
- Rahmen für ein wirksames Katastrophenrisikomanagement.
Horizontale Grundvoraussetzungen
Die horizontalen Rahmenbedingungen, die für alle spezifischen Ziele des EFRE-Programms 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient gelten, sind die folgenden:
- Wirksame Mechanismen zur Kontrolle des öffentlichen Beschaffungsmarktes
- Instrumente und Kapazitäten für die wirksame Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen
- Wirksame Umsetzung und Durchsetzung der EU-Charta der Grundrechte
- Umsetzung und Durchsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) im Einklang mit dem Beschluss 2010/48/EG des Rates
Die Einhaltung der Grundsätze der EU-Grundrechtecharta und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) stellt insbesondere sicher, dass zwei der Voraussetzungen für die Programmierung der Mittel für die Kohäsionspolitik 2021-2027 gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060 erfüllt sind.
Diese Verordnung verweist auf die in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 10 AEUV festgelegten horizontalen Grundsätze, einschließlich der in Artikel 5 EUV verankerten Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, und verlangt, dass diese bei der Durchführung der Fonds unter Berücksichtigung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Verpflichtungen eingehalten werden.
Die Einhaltung dieser Grundsätze wird sowohl in der Programmierungs- als auch in der Durchführungsphase gewährleistet, unter anderem durch die Anwendung des Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften.
Wenn ein Begünstigter des Programms der Ansicht ist, dass ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte oder die UNCRPD vorliegt, kann er/sie eine Beschwerde einreichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter diesem Link.