Beschreibung
Die wirksame Anwendung der EU-Grundrechtecharta und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) sind Voraussetzungen für die wirksame und effiziente Durchführung der mit europäischen Mitteln finanzierten Programme. Durch die Erfüllung dieser Bedingungen soll sichergestellt werden, dass die Durchführung dieser Programme mit dem EU-Recht in Einklang steht. Die Einhaltung der in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 10 AEUV verankerten horizontalen Grundsätze, einschließlich der in Artikel 5 EUV verankerten Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, wird sowohl in der Programmplanungs- als auch in der Durchführungsphase gewährleistet, unter anderem durch die Anwendung des Europäischen Verhaltenskodexes für Partnerschaften.
Die Verwaltungsbehörde des ESF+-Programms 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient prüft während des gesamten Programmplanungszyklus etwaige Verstöße gegen die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und im UNCRPD-Übereinkommen verankerten Grundsätze, um ein Höchstmaß an Transparenz und eine korrekte Durchführung des Programms zu gewährleisten.
Um eine wirksame Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Charta zu ermöglichen, hat die Verwaltungsbehörde insbesondere die Kontaktstelle, Frau Nina Lo Presti, Ansprechpartnerin für die Anwendung und Umsetzung der Ermächtigungsbedingung zu den EU-Grundrechten, mit der Aufgabe betraut
- die Übereinstimmung des Programms und seiner Umsetzung mit den Bestimmungen der Charta zu überwachen; alle Beschwerden über nicht konforme Vorgänge und/oder Beschwerden in Bezug auf die Charta zu prüfen und erforderlichenfalls die zuständigen Stellen einzuschalten, auch um die wirksamsten Abhilfemaßnahmen zu ermitteln, die der MV vorzulegen sind
- im Falle der Feststellung einer Nichteinhaltung der Charta für die notwendigen Folgemaßnahmen zu sorgen und gleichzeitig zu überprüfen, ob geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern
- Regelmäßige Vorlage eines Berichts an die Generaldirektion, damit im Falle von Unregelmäßigkeiten das entsprechende Informationsverfahren für den Begleitausschuss eingeleitet werden kann.
Um eine wirksame Aufsicht über die Einhaltung der Grundsätze des UNCRPD-Übereinkommens zu ermöglichen, überwacht die Verwaltungsbehörde außerdem
- die Kanäle für die Entgegennahme von Beschwerden überwacht
- Sie sorgt für eine Voruntersuchung der Beschwerde sowie für die Annahme und Übermittlung einer Entscheidung über das Ergebnis der Untersuchung;
- Sie erstattet dem Begleitausschuss jährlich Bericht über die Beschwerden und die Berichte über die Nichteinhaltung, über die durchgeführten Bewertungen und die Abhilfemaßnahmen sowie über die Umsetzung der Hinweise, die in dem von den zuständigen nationalen Behörden ausgearbeitetenLeitfaden für die Verwaltungsbehörden des Programms 2021-2027 enthalten sind.
Alle Beschwerden oder Berichte können an die E-Mail-Adresse umse.europa@provincia.tn.it geschickt werden, indem das entsprechende Formular ausgefüllt wird, oder unter der Telefonnummer 0461 495322.