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Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände (z. B. Maschinen), die für Drittländer bestimmt sind, müssen von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet sein, das vom zuständigen Pflanzenschutzdienst ausgestellt wurde und die Konformität der Waren mit den Pflanzenschutzvorschriften der Europäischen Union und des Einfuhrlandes bescheinigt.
Veröffentlichungsdatum:
28.07.2025