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Verpackung aus Holz

Die Verwendung von Holzverpackungen im internationalen Handel kann zur Einschleppung von gefährlichen Schädlingen führen.

Veröffentlichungsdatum:

28.07.2025

Beschreibung

Der Internationale Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen Nr. 15 schreibt eine Hitzebehandlung oder Begasung für alle Holzverpackungen vor, die sowohl für Importe als auch für Exporte außerhalb der EU verwendet werden.
Verpackungen, die dem ISPM15 entsprechen, sind entsprechend gekennzeichnet.

Ein besonders problematischer Organismus ist z. B. der Asiatische Stängelbohrer, der gesunde Bäume innerhalb weniger Jahre zum Absterben bringen kann.

Pflichten des beim RUOP registrierten Unternehmers für die Tätigkeit der Herstellung oder des Inverkehrbringens von mit dem IPPC/FAO-Zeichen versehenen VERPACKUNGEN

Gemäß Art. 6 Absatz 1 des Ministerialerlasses Nr. 333987 vom 27.07.2022 "müssen die beim RUOP eingetragenen Gewerbetreibenden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit [...] die nachstehend aufgeführten Anforderungen erfüllen:
(a) den Registrierungscode des RUOP auf den ihr Unternehmen betreffenden Verwaltungsunterlagen (Briefkopf, Rechnungen, Lieferscheine, Briefmarken usw.) anzugeben
b) den Mitarbeitern des regionalen Pflanzenschutzdienstes Zugang zu den Produktionsstätten zu gewähren und keine agronomischen und phytosanitären Praktiken anzuwenden, die das zuständige technische Personal daran hindern, die Kontrolltätigkeiten innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens durchzuführen
c) im landwirtschaftlichen Betrieb oder in den landwirtschaftlichen Zentren eine Kopie eines gültigen Dokuments über die Verfügbarkeit der Flächen oder Einrichtungen (Katastervermessung oder Pacht- oder Nutzungsverträge oder andere gleichwertige Unterlagen) aufzubewahren und auf Verlangen des mit den Kontrollen beauftragten Personals vorzulegen
(d) über Kopien etwaiger Liefer-, Dienstleistungs- oder Vermehrungsverträge sowie sonstiger Verträge und Dienstleistungen für die Durchführung der Tätigkeit zu verfügen und diese auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzulegen".

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 28.08.2025 18:13

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