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Zuschuss für energetische Verwertung und Sanierung - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2025

  • Nicht aktiv

Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist abgelaufen.

Beitrag für die Renovierung oder energetische Sanierung des bestehenden Gebäudebestands - Bando 2025.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Durch das Provinzialgesetz Nr. 12 vom 29. Dezember 2025 (Haushalt 2026-2028) wurden zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Deckung der verbleibenden Anträge zu gewährleisten, die bis zum Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingereicht wurden und derzeit wegen der Ausschöpfung der Mittel für das Jahr 2025 ausgesetzt sind.
Daher können ab dem 26. Januar die Maßnahmen für die Gewährung des Beitrags vorbehaltlich der vorläufigen Prüfung der Anträge beschlossen werden, so dass die ab dem 9. Juli 2025 eingegangenen Anträge weiterhin berücksichtigt werden können.
Die unterbrochenen Fristen werden ab dem 1. März 2026 wieder in Kraft treten.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Deckung der Zinsen für Hypotheken oder Darlehen, die Sie bei Kreditinstituten aufgenommen haben, mit denen Sie Verträge über energetische Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen haben, die Sie an einer oder mehreren Immobilieneinheiten durchgeführt haben oder durchzuführen beabsichtigen.

Der Beitrag, den Sie erhalten können, entspricht der Summe der Zinsen für die ersten zehn Jahresraten einer Hypothek oder eines Darlehens, das bei einem Kreditinstitut aufgenommen wurde, mit dem ich einen Vertrag abgeschlossen habe.

Die Hypothek oder das Darlehen muss nach der Gewährung des Zuschusses aufgenommen werden. Wenn Sie bereits ein Hypothekendarlehen aufgenommen haben, kann die Hypothek oder das Darlehen im Rahmen dieses Bescheids nach der Bewilligung als Zusatzdarlehen mit einem eigenständigen Tilgungsplan und in Absprache mit der Bank, die das erste Darlehen aufgenommen hat, aufgenommen werden.

Die Gesamtausgaben für die Maßnahmen müssen mindestens 20.000 € betragen.

Der Höchstbetrag der Ausgaben pro Gebäudeeinheit liegt bei 200.000 € und der Höchstbetrag der Ausgaben pro Antrag bei 500.000 €.

Der Höchstbetrag der Hypothek oder des Darlehens, für die der Zuschuss gewährt wird, beläuft sich auf

  • 80 % der zuschussfähigen Ausgaben, wenn es sich um Immobilien handelt, die als Erstwohnsitz genutzt werden oder genutzt werden sollen;
  • 60 % der zuschussfähigen Ausgaben für andere Immobilieneinheiten, die für Wohnzwecke bestimmt sind oder bestimmt werden sollen.

Im Folgenden werden zwei Beispiele für die Berechnung des Zuschusses aufgeführt:
Höhe der förderfähigen Ausgaben nach der Voruntersuchung: 100.000,00 Euro.

  1. Prozentsatz der Summe der förderfähigen Ausgaben: 80 %, wenn die Immobilie bereits als Erstwohnung genutzt wird/werden soll:
    • Maximal zulässiger Darlehensbetrag für die Berechnung des Zuschusses: 80.000,00 Euro
    • Voraussichtlicher Zinssatz: 3,75%.
    • Jährlicher Beitrag zur Verringerung der Zinsen für die ersten zehn Jahre der Hypothek (bei jährlicher Ratenzahlung): 1.650,00 Euro
  2. Prozentsatz der zuschussfähigen Ausgaben: 60 %, wenn die Immobilie nicht als Erstwohnung genutzt werden soll:
    • Maximal zulässiger Darlehensbetrag für die Berechnung des Zuschusses: 60.000,00 Euro
    • Voraussichtlicher Zinssatz: 3,75%.
    • Jährlicher Beitrag zur Verringerung der Zinsen für die ersten zehn Jahre der Hypothek (bei jährlicher Ratenzahlung): 1.237,50 Euro.

Das Grundstück, auf dem Sie die Eingriffe vornehmen, muss einer der folgenden Katasterkategorien angehören

  • A2 bis A7;
  • C2, C6, F2, F4, sofern die Eingriffe darauf abzielen, die Immobilieneinheit für Wohnzwecke umzuwandeln, die zu den Katasterkategorien A2 bis A7 gehören;
  • F3, sofern sie seit mindestens fünf Jahren in dieser Kategorie eingetragen sind und die Eingriffe darauf abzielen, sie in eine Immobilieneinheit für Wohnzwecke umzuwandeln, die in die Katasterkategorien A2 bis A7 fällt.

Wenn Sie gleichzeitig Arbeiten an Immobilieneinheiten der Katasterkategorien C2, C6 und C7 durchführen, die als Zubehör zu Immobilieneinheiten bestimmt sind oder bestimmt werden sollen, können Sie diese in den Antrag aufnehmen.

Nicht beihilfefähig sind Maßnahmen an Immobilien, die für Beherbergungszwecke im Sinne des Provinzialgesetzes Nr. 7 vom 15. Mai 2002 (Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica) bestimmt sind oder bestimmt werden sollen, einschließlich der Beherbergung zu touristischen Zwecken.

Zugelassene Kreditinstitute und Höchstsätze für die Aufnahme von Darlehen

Konsultieren Sie die Liste der zugelassenen Kreditinstitute und die geltenden Höchstsätze auf der Seite Contributo recupero e riqualificazione energetica bando 2025 - rendicontazione

Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens

Gemäß und im Sinne von Artikel 25 der Norma Foral 23 vom 30. November 1992 wird die Einleitung des Verfahrens zur Gewährung eines Beitrags zur Deckung der Zinsen für Darlehen oder Anleihen, die bei Kreditinstituten für energetische Sanierungsarbeiten aufgenommen wurden, bekannt gegeben (Referenzgesetz Norma Foral 9, Artikel 16 vom 5. August 2024). Zuständig für die Annahme der Konzessionsmaßnahme ist die Dienststelle für territorialen Zusammenhalt, Wohnungspolitik, Aufwertung des sozialen Kapitals des Trentino im Ausland, und die mit dem Verfahren betraute Person ist Dr. Angelita Tarenghi in ihrer Eigenschaft als Leiterin des zuständigen Amtes.

Die Stelle, bei der die Verfahrensunterlagen eingesehen und die in Artikel 27 des Provinzialgesetzes Nr. 23 vom 30. November 1992 genannten Rechte ausgeübt werden können, ist das Amt für Wohnungspolitik, das zur Dienststelle für territorialen Zusammenhalt, Wohnungspolitik und Förderung des Sozialkapitals des Trentino im Ausland gehört.

An wen es sich richtet

Fristen für die Einreichung von Anträgen

So geht es

Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe

Frist für die Einreichung des Antrags

Zeiten und Fristen

Bewilligung des Beitrags: 90 Tage ab dem Datum der Antragstellung

Zugang zum Service

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Contributo per il recupero o la riqualificazione energetica del patrimonio immobiliare esistente - Bando 2025

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EDILIZIA ABITATIVA AGEVOLATA: Legge provinciale del 5 agosto 2024 n. 9 - art. 16. Approvazione dei criteri e delle modalità di concessione del contributo a copertura degli interessi maturati su un mutuo/prestito stipulato per le spese relative ad interventi di recupero e/o di riqualificazione energetica del patrimonio immobiliare esistente - Bando 2025 (codice CUP C48J24000370003).

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Guida alla compilazione della domanda di contributo per il recupero o la riqualificazione energetica del patrimonio immobiliare esistente nella Stanza del cittadino

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Documentazione riservata alle banche ai fini dell'adesione alla convenzione: modulo, condizioni di adesione da parte degli istituti di credito e informativa privacy

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