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Zuschuss für energetische Verwertung und Sanierung - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2025

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Beitrag zur energetischen Sanierung oder Modernisierung des bestehenden Gebäudebestands - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2025

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Deckung der Zinsen für Hypotheken oder Darlehen, die Sie bei Kreditinstituten aufgenommen haben, mit denen Sie Verträge über energetische Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen haben, die Sie an einer oder mehreren Immobilieneinheiten durchgeführt haben oder durchzuführen beabsichtigen.

Der Beitrag, den Sie erhalten können, entspricht der Summe der Zinsen für die ersten zehn Jahresraten einer Hypothek oder eines Darlehens, das bei einem Kreditinstitut aufgenommen wurde, mit dem ich einen Vertrag abgeschlossen habe.

Die Hypothek oder das Darlehen muss nach der Gewährung des Zuschusses aufgenommen werden. Wenn Sie bereits ein Hypothekendarlehen aufgenommen haben, kann die Hypothek oder das Darlehen im Rahmen dieses Bescheids nach der Bewilligung als Zusatzdarlehen mit einem eigenständigen Tilgungsplan und in Absprache mit der Bank, die das erste Darlehen aufgenommen hat, aufgenommen werden.

Die Gesamtausgaben für die Maßnahmen müssen mindestens 20.000 € betragen.

Der Höchstbetrag der Ausgaben pro Gebäudeeinheit liegt bei 200.000 € und der Höchstbetrag der Ausgaben pro Antrag bei 500.000 €.

Der Höchstbetrag der Hypothek oder des Darlehens, für die der Zuschuss gewährt wird, beläuft sich auf

  • 80 % der zuschussfähigen Ausgaben, wenn es sich um Immobilien handelt, die als Erstwohnsitz genutzt werden oder genutzt werden sollen;
  • 60 % der zuschussfähigen Ausgaben für andere Immobilieneinheiten, die für Wohnzwecke bestimmt sind oder bestimmt werden sollen.

Im Folgenden werden zwei Beispiele für die Berechnung des Zuschusses aufgeführt:
Höhe der förderfähigen Ausgaben nach der Voruntersuchung: 100.000,00 Euro.

  1. Prozentsatz der Summe der förderfähigen Ausgaben: 80 %, wenn die Immobilie bereits als Erstwohnung genutzt wird/werden soll:
    • Maximal zulässiger Darlehensbetrag für die Berechnung des Zuschusses: 80.000,00 Euro
    • Voraussichtlicher Zinssatz: 3,75%.
    • Jährlicher Beitrag zur Verringerung der Zinsen für die ersten zehn Jahre der Hypothek (bei jährlicher Ratenzahlung): 1.650,00 Euro
  2. Prozentsatz der zuschussfähigen Ausgaben: 60 %, wenn die Immobilie nicht als Erstwohnung genutzt werden soll:
    • Maximal zulässiger Darlehensbetrag für die Berechnung des Zuschusses: 60.000,00 Euro
    • Voraussichtlicher Zinssatz: 3,75%.
    • Jährlicher Beitrag zur Verringerung der Zinsen für die ersten zehn Jahre der Hypothek (bei jährlicher Ratenzahlung): 1.237,50 Euro.

Das Grundstück, auf dem Sie die Eingriffe vornehmen, muss einer der folgenden Katasterkategorien angehören

  • A2 bis A7;
  • C2, C6, F2, F4, sofern die Eingriffe darauf abzielen, die Immobilieneinheit für Wohnzwecke umzuwandeln, die zu den Katasterkategorien A2 bis A7 gehören;
  • F3, sofern sie seit mindestens 5 Jahren in dieser Kategorie eingetragen sind und die Eingriffe darauf abzielen, sie in eine Immobilieneinheit für Wohnzwecke umzuwandeln, die in die Katasterkategorien A2 bis A7 fällt.

Wenn Sie gleichzeitig Arbeiten an Immobilieneinheiten der Katasterkategorien C2, C6 und C7 durchführen, die als Zubehör zu Immobilieneinheiten bestimmt sind oder bestimmt werden sollen, können Sie diese in den Antrag aufnehmen.

Nicht beihilfefähig sind Maßnahmen an Immobilien, die für Beherbergungstätigkeiten gemäß dem Provinzgesetz Nr. 7 vom 15. Mai 2002 (Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica) bestimmt sind oder bestimmt werden sollen, einschließlich der Beherbergung für touristische Zwecke.

Notifizierung der Einleitung des Verfahrens

Gemäß und im Sinne von Artikel 25 des Provinzialgesetzes Nr. 23 vom 30. November 1992 wird die Einleitung des Verfahrens zur Gewährung eines Zuschusses zur Deckung der Zinsen für Darlehen oder Kredite bei Kreditinstituten, die Verträge zur energetischen Sanierung oder Modernisierung abgeschlossen haben, bekannt gegeben (Verweis auf das Provinzialgesetz Nr. 9 vom 5. August 2024, Artikel 16). Zuständig für den Erlass der Bewilligungsmaßnahme ist die Dienststelle für Wohnungspolitik, und die für das Verfahren verantwortliche Person ist Dr. Antonella Rovri als Direktorin. Das Amt für Wohnungspolitik ist die Stelle, bei der die Akten des Verfahrens eingesehen und die in Artikel 27 des Provinzialgesetzes Nr. 23 vom 30. November 1992 genannten Rechte ausgeübt werden können.

An wen es sich richtet

Sie können das Stipendium in Anspruch nehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Antrags

  • Sie Ihren Wohnsitz in der Provinz Trient haben. Bei Anträgen, die von mehreren Antragstellern eingereicht werden, müssen alle ihren Wohnsitz in der Provinz Trient haben;
  • Sie sind Eigentümer, Miteigentümer, bloßer Eigentümer oder Inhaber eines Nießbrauchsrechts oder eines Wohnrechts, auch in Teilen, an der Immobilieneinheit, einschließlich der dazugehörigen Anlagen. Wenn das Recht gerade eingetragen wird, können Sie einen Antrag stellen, aus dem das Datum und die Nummer des Antrags hervorgehen
  • Sie haben Ausgaben, die am oder nach dem 6. August 2024 in Rechnung gestellt wurden und angefallen sind, oder Sie beabsichtigen, Ausgaben für Renovierungs- oder energetische Sanierungsarbeiten zu tätigen.

Wenn Sie nicht der Inhaber eines der oben genannten Rechte an der Wohnung sind, können Sie den Antrag nur gemeinsam mit dem Inhaber des Rechts stellen und wenn Sie

  • Ehegatten;
  • zivilrechtlich vereinigt sind;
  • de facto in einer Lebensgemeinschaft im Sinne des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016 leben;
  • Familienmitglied (Verwandte dritten Grades und Schwiegereltern zweiten Grades).

So geht es

Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe

Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn unter Beachtung der Stempelgebühren über die Webanwendung ein, die Sie über den unten stehenden Link erreichen. Der Zugang zur Webanwendung muss über eine Identifizierung mit SPID, CPS/CNS oder CIE erfolgen.

Die Anleitung zum Ausfüllen des Online-Antrags finden Sie im Abschnitt Dokumente.

Wenn Sie den Antrag gemeinsam mit anderen Antragstellern einreichen, müssen Sie von allen anderen Antragstellern eine schriftliche Vollmacht für die Erstellung und Einreichung des Antrags erhalten. Die Vollmacht muss auf dem Formular ausgefüllt werden, das Sie im Bereich Formulare finden. Der Antrag ist unzulässig, wenn er von einer nicht bevollmächtigten Person eingereicht wird.

Zeiten und Fristen

2025 17 Okt

Periodo di raccolta domande 08.04.2025 ⇢ 17.10.2025

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach dem Anmeldedatum

Kosten

Steuermarke
16,00

Zugang zum Service

Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Contributo per il recupero o la riqualificazione energetica del patrimonio immobiliare esistente - Bando 2025

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EDILIZIA ABITATIVA AGEVOLATA: Legge provinciale del 5 agosto 2024 n. 9 - art. 16. Approvazione dei criteri e delle modalità di concessione del contributo a copertura degli interessi maturati su un mutuo/prestito stipulato per le spese relative ad interventi di recupero e/o di riqualificazione energetica del patrimonio immobiliare esistente - Bando 2025 (codice CUP C48J24000370003).

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Guida alla compilazione della domanda di contributo per il recupero o la riqualificazione energetica del patrimonio immobiliare esistente nella Stanza del cittadino

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